Schwarzarbeit: Zoll deckt 34 Millionen Euro Schäden in einem Jahr auf
04.06.2026 - 18:10:25 | boerse-global.de
Großrazzia in Berlin und Brandenburg
Am heutigen Donnerstag durchsuchte die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Arbeitsausbeutung (GEA) – eine Sondereinheit aus Hauptzollamt Berlin und Landeskriminalamt – drei Berliner Stadtbezirke. Im Fokus: der Verdacht auf Menschenhandel und Arbeitsausbeutung gegen acht Beschuldigte im Alter von 36 bis 66 Jahren.
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Die Ermittler werfen den Beschuldigten vor, seit 2021 indische Spezialitätenköche beschäftigt zu haben – zu Bedingungen, die an Sklaverei grenzen. Die Löhne lagen demnach bis zu 75 Prozent unter dem gesetzlichen Mindestlohn, die Schichten dauerten bis zu 13 Stunden täglich. Eine Unterkunft wurde wegen schwerwiegender Verstöße gegen Hygiene- und Brandschutzvorschriften geschlossen.
Erst am Dienstag hatte eine Großrazzia in der Südbrandenburg und Cottbus stattgefunden. Rund 390 Beamte von Zoll, Bundes- und Landespolizei sowie Steuerfahndung gingen gegen mutmaßliche Schleusungskriminalität, Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuerhinterziehung vor. Die Auswertung der sichergestellten Beweismittel läuft.
Wirtschaftskrise befeuert Schwarzarbeit
Die Dresdner Handwerkskammer schlug am Donnerstag beim Runden Tisch mit Zoll und Kommunen Alarm. Hauptgeschäftsführer Brzezinski sieht einen klaren Zusammenhang: Die schwache Konjunktur treibe immer mehr Menschen in die Schattenwirtschaft – besonders im Baugewerbe, im Ausbauhandwerk sowie bei Friseuren und Barbieren.
Die Kammer fordert steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Entlastungen, um die finanziellen Anreize für illegale Beschäftigung zu senken. „Nur wenn reguläre Arbeit wieder attraktiver wird, können wir den Teufelskreis durchbrechen“, so der Tenor der Runde.
Rekordeinnahmen beim Zoll
Das Hauptzollamt Bielefeld meldete derweil für 2025 einen historischen Rekord: 19,28 Milliarden Euro Einnahmen – ein Plus von rund zwei Milliarden gegenüber dem Vorjahr. Mit 17,6 Milliarden Euro machte die Tabaksteuer den Löwenanteil aus.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Bielefelder Zolls prüfte im vergangenen Jahr 857 Arbeitgeber und über 13.000 Personen. Ergebnis: 3.486 Strafverfahren eingeleitet, Schäden in Höhe von 34 Millionen Euro aufgedeckt.
Bundesweit gehen Experten von jährlichen Steuerausfällen durch Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung in Höhe von rund 100 Milliarden Euro aus. Hinzu kommen weitere 100 Milliarden durch Geldwäsche. Kritiker bemängeln, dass Sozialleistungsbetrug oft härter verfolgt werde als große Steuerhinterziehung – und fordern eine zentrale Bundesermittlungsbehörde.
BGH verschärft Regeln für Helfer
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die rechtlichen Risiken für Unterstützer von Schwarzarbeitssystemen präzisiert. In einem Urteil vom 19. März 2026 bestätigte der BGH die Verurteilung eines Mannes wegen Beihilfe zum Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuerhinterziehung.
Die Richter stellten klar: Wer logistische Unterstützung leistet – etwa durch die Bereitstellung von Wohnungen oder Fahrzeugen – macht sich strafbar, wenn er damit ein System organisierten Betrugs fördert.
Bereits im Januar hatte der BGH in einem Fall von Tabaksteuerhinterziehung entschieden. Dabei ging es um die Frage, wie persönliche Merkmale bei der Strafzumessung für Gehilfen zu berücksichtigen sind – mit der Folge einer doppelten Strafrahmenmilderung für einen Komplizen beim illegalen Zigarettenhandel.
EU-Vorgabe: Plattformarbeit wird reguliert
Bis zum 2. Dezember 2026 muss Deutschland die EU-Plattformarbeitsrichtlinie umsetzen. Kernstück: eine widerlegbare Vermutung eines Beschäftigungsverhältnisses für Gig-Economy-Arbeiter. Das dürfte vor allem Lieferdienste wie Lieferando treffen, die Berichten zufolge in Deutschland 2.000 Stellen outsourcen und in Nachbarländern auf Solo-Selbstständigen-Modelle setzen.
Bereits seit dem 1. Januar 2026 gilt ein modernisiertes Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, das nun ausdrücklich auch Plattformdienste in den Prüfkatalog der FKS aufnimmt.
Was sich ab Juli 2026 ändert
Zum 1. Juli 2026 treten mehrere wichtige Sozialreformen in Kraft:
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- Bürgergeld wird Grundsicherung: Das neue System führt strengere Sanktionen bei Terminversäumnissen ein und staffelt die Vermögensfreibeträge nach Alter.
- Minijob-Reform: Teilzeitbeschäftigte in Minijobs erhalten einmalig die Möglichkeit, wieder in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen – und damit Ansprüche auf Rehabilitation und Erwerbsminderungsrente zu erwerben.
Steuerreform in der Schwebe
Die Bundesregierung verhandelt über eine umfassende Einkommensteuerreform zum 1. Januar 2027, die 95 Prozent der Arbeitnehmer entlasten soll. Das Volumen: 20 bis 30 Milliarden Euro. Die Finanzierung ist jedoch noch offen – eine Entscheidung wird bis Juli 2026 erwartet.
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