Schwarzarbeit in Barbershops: Zoll findet 15 Beschäftigte ohne Sozialmeldung
Veröffentlicht am: 26.09.2026 um 22:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung gegen Unregelmäßigkeiten im Friseur- und Kosmetikgewerbe vorgegangen. Rund 2.200 Zöllnerinnen und Zöllner waren im Einsatz, um die Einhaltung sozialversicherungs- und arbeitsrechtlicher Vorgaben in Kosmetikstudios, Friseursalons sowie Barbershops zu überprüfen.
Im Fokus der Maßnahmen standen insbesondere die Bekämpfung von Schwarzarbeit, die Einhaltung des Mindestlohns und die ordnungsgemäße Meldung der Beschäftigten zur Sozialversicherung.
Regionale Kontrollen im Großraum Köln
Im Bereich des Hauptzollamts Köln richtete sich das Augenmerk der Kontrollkräfte verstärkt auf Barbershops und Nagelstudios. Ausgehend von ersten Prüfungen im Kölner Stadtteil Porz waren mehr als 60 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Köln, Bergisch Gladbach, dem Oberbergischen Kreis sowie dem Rhein-Sieg-Kreis unterwegs.
Insgesamt wurden dabei 66 Beschäftigte aus 35 Betrieben überprüft. Die Kontrollen verteilten sich auf 34 Personen in 15 Betrieben in Köln, 16 Beschäftigte in 8 Unternehmen im Rhein-Sieg-Kreis, 11 Beschäftigte in 4 Firmen in Bergisch Gladbach sowie 5 Personen in 8 Betrieben im Oberbergischen Kreis.
Bereits im ersten kontrollierten Barbershop stellten die Beamten einen Verstoß gegen die Pflicht zur Arbeitsstundendokumentation fest, woraufhin unverzüglich ein entsprechendes Verfahren eingeleitet wurde.
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Unzureichende Meldungen und Verdacht auf Leistungsmissbrauch
Die Zwischenbilanz der Kontrollaktion brachte eine Reihe von Verstößen zutage. Nach Angaben der Behörden gab es bei 15 Beschäftigten keine ordnungsgemäße Meldung zur Sozialversicherung.
Davon entfielen 11 Fälle auf Köln, 3 auf den Rhein-Sieg-Kreis und ein Fall auf Bergisch Gladbach. Zudem ergaben sich 11 Anhaltspunkte für einen unberechtigten Bezug von Sozialleistungen bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit, darunter 8 in Köln und 3 in Bergisch Gladbach.
Auch bei der Vergütung und der Dokumentation verzeichneten die Einsatzkräfte erhebliche Mängel. In Köln wurden 6 Hinweise auf eine Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns festgestellt.
In 11 Betrieben – 10 in Köln und einem in Bergisch Gladbach – fehlten die vorgeschriebenen Stundenaufzeichnungen vollständig oder waren unzureichend geführt. Zudem wurden 6 Fälle registriert, in denen Ausweispapiere nicht vorgelegt werden konnten; 5 davon in Köln und einer in Hückeswagen.
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Jens Ahland, Sprecher des Hauptzollamts Köln, erklärte, dass die Zöllner regelmäßig auf Beschäftigte treffen, die offiziell als arbeitslos gemeldet sind, staatliche Leistungen beziehen und parallel eine Barbezahlung erhalten.
Zudem träfen die Kontrolleure wiederholt auf nicht angemeldete Mitarbeiter oder Personen ohne erforderliche Aufenthaltserlaubnis. Neben illegaler Beschäftigung und Scheinselbstständigkeit gebe es eine auffällige Häufung von Verstößen speziell in Barbershops.
Mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet
Die Überprüfungen führten zur Einleitung mehrerer konkreter Ermittlungsverfahren. Betroffen sind unter anderem eine 25-jährige vietnamesische Staatsangehörige in Troisdorf wegen des Verdachts der illegalen Beschäftigung und einer Scheinvaterschaft sowie eine 19-jährige Vietnamesin und ein 30-jähriger Vietnamese in Siegburg. Weitere Verfahren richten sich gegen einen 36-jährigen Syrer in Wipperfürth und einen 20-jährigen Syrer in Köln.
Die Auswertungen der vor Ort sichergestellten Geschäftsunterlagen und Zeugenaussagen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern weiterhin an. Den betroffenen Arbeitgebern drohen je nach Ausgang der Verfahren empfindliche Nachzahlungen an die Sozialkassen sowie Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen.
Mehr zum Thema bei Süddeutsche Zeitung: „Schwarzarbeit? - Zoll kontrolliert bundesweit in Barbershops und Friseure - Wirtschaft“
