Schutzkonzepte, Schulen

Schutzkonzepte an Schulen: Nur 11 von 16 Bundesländern verpflichten dazu

Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 20:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Kerstin Claus verlangt bundesweite Standards und rechtliche Reformen; ein Kommissionsbericht bündelt Erfahrungen von mehr als 3.200 Betroffenen.

Kinderschutz: UBSKM fordert verbindliche Schutzkonzepte an Schulen
Ein leerer, ruhiger Flur in einem modernen Schulgebäude mit geschlossenen Türen und neutraler Beleuchtung. Illustration mit AI erstellt.

Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus, und die Aufarbeitungskommission fordern bei der Vorstellung ihrer ersten gesetzlich verankerten Berichte in Berlin flächendeckende Schutzkonzepte.

Angesichts gestiegener digitaler Risiken sei ein besserer Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt dringend erforderlich. Zehn Millionen Menschen in Deutschland haben laut Claus sexuelle Gewalt in Kindheit oder Jugend erlebt.

Digitale Tatorte und Lücken bei schulischen Konzepten

Nach Angaben von Claus explodieren die Risiken im digitalen Raum, wobei das Internet und künstliche Intelligenz zentrale Tatorte darstellten. KI-Anwendungen würden genutzt, um Profilfotos in Nacktbilder umzuwandeln, was wiederum Erpressungen begünstige. Jeder vierte junge Mensch zwischen 14 und 17 Jahren hat nach Angaben der Beauftragten bereits Cybergrooming erlebt; auch digitale Erpressung sei Realität.

Gleichzeitig weisen institutionelle Schutzmaßnahmen erhebliche Lücken auf. Bislang verpflichten lediglich 11 von 16 Bundesländern ihre Schulen verbindlich zu Schutzkonzepten. In Bayern, Bremen, Hamburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt gibt es keine solche allgemeine Vorgabe.

Bayern verwies in einer Abfrage darauf, dass für Schulen lediglich die Aufforderung gelte, Prävention zu optimieren und qualifizierte Konzepte zu erstellen. In Bremen wiederum nahmen über 90 Prozent der Schulen an entsprechenden Fachtagen teil, und über ein Drittel schloss Schutzkonzepte ab.

Nach einer Erhebung des Deutschen Jugendinstituts aus dem Jahr 2023 verfügte nur jede sechste Schule über ein umfassendes Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt.

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Eine fehlende Qualitätssicherung mache bestehende Vorgaben wirkungslos, warnte Claus. Ihr Bericht, der an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner übergeben wurde, enthält keine neuen Datenerhebungen, sondern leitet aus der Gesamtlage 15 konkrete politische Handlungsbedarfe ab.

Unterstützung für bundesweit verbindliche Standards kommt auch aus der Politik: Karin Prien (CDU) fordert bundesweit verpflichtende Schutzkonzepte auf Basis des Leitfadens der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 2023.

Strafrechtliche Anpassungen und institutionelle Reformen

Claus verlangt unter anderem Anpassungen im Strafrecht. Unter anderem fordert sie eine Reform von Paragraf 177 des Strafgesetzbuchs nach dem Grundsatz, dass sexuelle Handlungen nur bei einer freiwilligen Zustimmung straflos bleiben dürfen. Dabei müsse das Strafrecht auch Reaktionen wie Schock-Erstarrung abbilden. Zudem solle der Schutz vor Cybergrooming, der bislang auf Betroffene unter 14 Jahren begrenzt ist, auf Jugendliche über 14 Jahren erweitert werden.

Darüber hinaus fordert die Beauftragte die Umsetzung des EU Kids Act, die proaktive Löschung von Missbrauchsdarstellungen im Netz sowie einen funktionierenden Jugendschutz im Rahmen des Digital Services Act.

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Im Bildungswesen spricht sich Claus für ein Schulfach zur Digitalität sowie für verpflichtenden Kinderschutz in Ausbildungsgängen und im Lehramtsstudium aus. Bislang spielt das Thema in der Lehrkräfteausbildung kaum eine Rolle, wobei Mecklenburg-Vorpommern als Ausnahme genannt wird.

Weitere Forderungen betreffen verlängerte Aufbewahrungsfristen für Schülerakten von bis zu 70 Jahren, da Akten teils bereits zwei Jahre nach dem Schulabschluss gelöscht würden, sowie einen Zugang zu staatlichen Gerichten bei datenschutzrechtlichen Beschwerden von Betroffenen, für die derzeit kirchliche Gerichte zuständig sind.

Berichte der Aufarbeitungskommission und gesetzlicher Rahmen

Parallel stellte die Aufarbeitungskommission unter dem Vorsitz von Julia Gebrande ihren ersten Bericht vor. Über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren wertete das Gremium die Berichte von mehr als 3.200 Betroffenen aus.

Mehr als 3.000 Betroffene teilten ihre Erfahrungen direkt mit den sieben Mitgliedern der Kommission. Der Fokus lag auf vier Tatkontexten: Familie, Heimerziehung, Religionsgemeinschaften und Schule, wobei Vorfälle im familiären Umfeld am häufigsten berichtet wurden.

Gesetzliche Grundlage für die Berichte ist das Mitte 2025 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Es sichert das Amt der Missbrauchsbeauftragten, die Aufarbeitungskommission sowie den Betroffenenrat gesetzlich ab und gewährt Betroffenen ein Recht auf Akteneinsicht bei Jugendämtern.

Die Kriminalstatistik der Polizei verzeichnete für das Jahr 2025 insgesamt 17.126 Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs. Das waren 772 Fälle mehr als im Vorjahr und rund 1.600 mehr als fünf Jahre zuvor. Vor diesem Hintergrund fordert Claus ein ressortübergreifendes politisches Mandat in allen Bundesländern sowie einen Rechtsanspruch auf Fachberatung für Betroffene.

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