Schulhitze: 39 Grad in Klassenzimmern – Sicherheitsvorschriften blockieren Lösungen
Veröffentlicht: 12.07.2026 um 00:48 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Eine Lehrerin in Baden-Württemberg stellte mit privaten Mitteln Ventilatoren auf – die Schulleitung verbot es.
Der Fall zeigt den Konflikt zwischen Arbeitsschutz und Sicherheitsvorschriften. In den Räumen wurden laut einer Heatmap des Experten Ralf Nentwich Temperaturen von bis zu 39 Grad gemessen.
Sicherheitsprüfung als Hindernis
Die Schulleitung untersagte den Einsatz der Geräte per E-Mail. Begründung: Die Betriebssicherheitsverordnung. Elektrische Geräte in öffentlichen Gebäuden brauchen eine offizielle Sicherheitsprüfung. Die privaten Ventilatoren hatten diese nicht durchlaufen.
Die Schulleitung sah eine potenzielle Gefährdung durch elektrische Mängel. Ihr Argument: Der Schutz der Schulgemeinschaft gehe vor.
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Was die Arbeitsstättenverordnung vorschreibt
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist klar: Ideal sind 26 Grad in Arbeitsräumen. Ab 30 Grad muss der Arbeitgeber – also Land oder Kommune – für Abkühlung sorgen. Bei über 35 Grad gelten Räume ohne Kühlung als ungeeignet.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisierte das Verbot scharf. Ihre Position: Schulen müssen selbst für Hitzeschutz sorgen, statt Eigeninitiativen zu blockieren. Wenn keine staatlichen Kühlgeräte da sind, braucht es rechtssichere Lösungen für private Geräte.
Kommunen setzen auf Notlösungen
Flächendeckende Klimatisierung bleibt in deutschen Schulen die Ausnahme. Stattdessen greifen Kommunen auf organisatorische Maßnahmen zurück. Aus Moers (NRW) gibt es Beispiele: Rollläden runter, Unterricht in kühlere Kellerräume verlegen, Hitzefrei oder Kurzstunden.
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Wasserzerstäuber lehnten die Verantwortlichen dort aus hygienischen Gründen ab. Die Debatte zeigt: Der Handlungsspielraum ist eng. Schulleitungen sind zwischen Sicherheitsverordnungen und fehlenden staatlichen Ressourcen eingeklemmt.
Angesichts weiterer erwarteter Hitzeperioden fordern Interessenvertreter jetzt eine rasche Klärung. Wie können Schulen ihre Hitzeresilienz verbessern – ohne gegen geltendes Sicherheitsrecht zu verstoßen?
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