Schülerfahrtkosten, Bayern

Schülerfahrtkosten in Bayern: Anträge müssen bis 31. Oktober eingehen

Veröffentlicht am: 16.10.2026 um 11:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Landkreise und Samtgemeinde nennen Stichtage und Voraussetzungen für die Erstattung von Schülerbeförderungskosten.
Ein leerer, sonnendurchfluteter Schulflur mit einer halb geöffneten Bürotür im Hintergrund. Illustration mit AI erstellt.

Für Vermieter und private Haushalte stehen wichtige Abrechnungsfristen an. Wie aus einem Bericht vom 16. Oktober 2026 hervorgeht, haben Vermieter für die Nebenkostenabrechnung des Jahres 2025 Zeit bis zum 31. Dezember 2026. Parallel dazu laufen in mehreren Kommunen und Landkreisen Fristen für finanzielle Erstattungen aus dem Schulbereich ab, die fristgerecht geltend gemacht werden müssen.

Antragsfristen für Schülerfahrtkosten in Bayern

Im Landkreis Roth endet die Frist zur Beantragung der Fahrtkostenerstattung für das Schuljahr 2025/2026 am 31. Oktober. Antragsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien, Wirtschafts-, Berufsfach-, Berufsober- und Fachoberschulen sowie an Berufsschulen im Teilzeitunterricht.

Eine Kostenübernahme erfolgt, sofern die Aufwendungen die Belastungsgrenze von 320 Euro pro Schüler und Schuljahr übersteigen. Für Familien, die im August 2025 Kindergeld für mindestens drei Kinder bezogen haben oder Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II/XII) erhalten, entfällt der Eigenanteil.

Der von der Schule bestätigte Antrag muss zusammen mit den Originalfahrscheinen und Nachweisen bis zum 31. Oktober beim Landratsamt Roth eingereicht werden. Antragsformulare stehen online bereit; Rückfragen nimmt die Verwaltung telefonisch unter (09171) 81-1333 sowie per E-Mail unter fahrtkostenerstattung@landratsamt-roth.de entgegen.

Auch das Landratsamt Unterallgäu hat den 31. Oktober 2026 als Stichtag für die Fahrtkostenerstattung festgelegt. Später eingehende Unterlagen finden keine Berücksichtigung. Der Anspruch betrifft Schüler ab der Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien, Berufsfach- und Wirtschaftsschulen sowie an Fachoberschulen, Berufsoberschulen und Berufsschulen im Teilzeit- und Blockunterricht.

Anzeige

Die Frist zur Beantragung der Fahrtkostenerstattung für das Schuljahr 2025/2026 endet im Landkreis Roth und im Unterallgäu am 31. Oktober — später eingehende Unterlagen finden keine Berücksichtigung. Wer die Belastungsgrenze von 320 Euro pro Schüler und Schuljahr überschreitet, kann die Differenz geltend machen; für Familien mit drei kindergeldberechtigten Kindern oder Leistungen nach SGB II/XII entfällt der Eigenanteil. Kostenlosen Leitfaden mit Fristen-Checkliste und Musterantrag anfordern

Voraussetzung für die Erstattung ist das Überschreiten einer Belastungsgrenze von 320 Euro pro Schüler und Schuljahr beziehungsweise 490 Euro pro Familie und Schuljahr. Diese Schwelle kann sich verringern oder vollständig entfallen, wenn entsprechende Nachweise vorgelegt werden.

Die Unterlagen – bestehend aus Antrag, Schulbestätigung sowie Original-Fahrausweisen oder Abbuchungsnachweisen digitaler Tickets – sind an das Landratsamt Unterallgäu, Postfach 1362, 87713 Mindelheim zu senden. Die Formulare sind vor Ort, an den Schulen oder über das Internetportal des Landkreises unter www.unterallgaeu.de/oepnv erhältlich.

Vorgaben für die Samtgemeinde Lathen

In Niedersachsen regelt die Samtgemeinde Lathen die Erstattung von Schülerbeförderungskosten für die Klassenstufen bis einschließlich Klasse 10. Für Fahrten im Zeitraum von August bis Oktober 2026 können Eltern entsprechende Anträge bis Freitag, 6. November 2026, einreichen.

Anzeige

Originalfahrscheine, Schulbestätigung, chronologisch sortierte Einzelfahrkarten — an der Belegsammlung scheitern die meisten Anträge auf Fahrtkostenerstattung. Dieser Leitfaden zeigt Schritt für Schritt, welche Nachweise das Landratsamt verlangt und wie Sie die Unterlagen vor dem Stichtag vollständig einreichen. Schritt-für-Schritt-Anleitung jetzt herunterladen

Die Verwaltung weist darauf hin, dass Einzelfahrkarten vor der Abgabe chronologisch sortiert und auf eine Übereinstimmung mit den jeweiligen Schul- und Ferienzeiten überprüft werden müssen. Die Anträge sind bei der Samtgemeinde Lathen in Zimmer O.13 abzugeben. Formulare liegen in der Verwaltung aus und können im Internet unter www.sg-lathen.de im Formularcenter des Bürgerservices heruntergeladen werden.

Disclaimer...
de | wirtschaft | 70339139 |