Scheinselbstständigkeit, Freelancer

Scheinselbstständigkeit: KI jagt Freelancer – Millionen drohen

17.06.2026 - 21:13:11 | boerse-global.de

Die Deutsche Rentenversicherung setzt ab 2026 auf KI zur Aufdeckung von Scheinselbstständigkeit. Unternehmen drohen Millionen-Nachzahlungen.

KI-System KIRA: Rentenversicherung jagt Scheinselbstständige
Scheinselbstständigkeit - Ein Richterhammer liegt auf einem Stapel von Rechtsdokumenten in einem modernen Büro, symbolisiert rechtliche Risiken und finanzielle Haftung. 17.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Firmen, die Freelancer falsch einstufen, zahlen drauf.

Die Zusammenarbeit mit freien Mitarbeitern wird für Unternehmen zunehmend zur rechtlichen Falle. Aktuelle Prüfverfahren der Rentenversicherung, geplante Gesetzesreformen und neue EU-Richtlinien erhöhen den Druck massiv. Bei einer fehlerhaften Einstufung drohen Millionen-Nachzahlungen und persönliche Haftung für die Verantwortlichen.

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KI jagt Scheinselbstständige

Eine Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand formal als Freelancer arbeitet, faktisch aber wie ein Angestellter eingebunden ist. Dann muss der Auftraggeber den gesamten Sozialversicherungsbeitrag nachzahlen – Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. Die Verjährungsfrist beträgt vier Jahre, bei Vorsatz bis zu 30 Jahre. Dazu kommt ein Säumniszuschlag von einem Prozent pro Monat.

Ein Rückgriff auf den Beschäftigten ist kaum möglich. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmeranteil nur von den nächsten drei Gehaltszahlungen abziehen. Zudem drohen rückwirkende Ansprüche auf Lohnfortzahlung, Urlaub oder Überstunden.

Die Deutsche Rentenversicherung prüft alle vier Jahre. Seit 2026 nutzt sie das KI-System KIRA. Es identifiziert Unregelmäßigkeiten in Beschäftigungsverhältnissen effizienter als bisher.

Neues Gesetz: „Neue Selbstständigkeit“ ab 2028

Der Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant eine Reform des Statusfeststellungsverfahrens. Ein Referentenentwurf sieht eine „neue Selbstständigkeit“ vor – gekoppelt an eine verpflichtende Rentenversicherung. Inkrafttreten: 1. Januar 2028.

Der Deutsche Mittelstands-Bund kritisiert den Entwurf scharf. Der bürokratische Aufwand sei hoch, die finanzielle Zusatzbelastung für Solo-Selbstständige liege zwischen 200 und 600 Euro pro Monat.

Auch die EU verschärft die Regeln. Die Richtlinie zur Plattformarbeit muss bis zum 2. Dezember 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Sie soll Fahrer und Crowdworker bei Lieferdiensten und Fahrdienstvermittlern besser schützen. Im September 2026 kündigt die EU-Kommission zudem ein Paket zur fairen Mobilität an – gegen Scheinentsendungen, Briefkastenfirmen und Lohndumping. Die Relevanz ist hoch: 2025 bestand bei über 22 Prozent der kontrollierten Entsendebetriebe der Verdacht auf Unterentlohnung.

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Steuerfahnder jagen Influencer und Krypto-Händler

Flankiert wird das Ganze durch steuerliche Änderungen. Der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 bringt ab 2027 Klarstellungen bei steuerfreien Zuschlägen, ab 2028 Änderungen bei Lohnsteuerbescheinigungen.

Die Finanzbehörden überwachen digitale Einkunftsquellen immer intensiver. Spezialeinheiten nutzen KI-Software, um Umsätze von Influencern oder Gewinne aus Kryptogeschäften zu prüfen. Die Nachzahlungen gehen in die Millionen.

Selbstständige setzen selbst verstärkt auf KI. Laut Ifo-Institut nutzten 2025 bereits 51,2 Prozent der Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen künstliche Intelligenz – ein deutlicher Sprung von 30,4 Prozent im Vorjahr.

So umgehen Unternehmen die Risiken

Um Compliance-Risiken zu minimieren, rücken alternative Hiring-Modelle in den Fokus. Neben der klassischen Festanstellung für Schlüsselrollen gilt die Arbeitnehmerüberlassung als rechtssichere Option für integrierte Positionen.

Modelle wie „Rent-a-Recruiter“ bieten Flexibilität bei der Personalbeschaffung. Zeitbasierte Abrechnungen sind oft günstiger als klassische Headhunter-Provisionen. Experten raten: Aufgaben klar abgrenzen, um den Vorwurf der organisatorischen Eingliederung zu vermeiden. Sonst droht der teure Status einer Scheinselbstständigkeit.

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