Sanierungsfahrplan, Praxisleitfaden

Sanierungsfahrplan: Ab 1. Dezember 2026 ist nur Version 2.7.x zulässig

Veröffentlicht am: 03.11.2026 um 03:55 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ein Praxisleitfaden unterstützt Energieberatende bei WEG-Sanierungen; ab Dezember 2026 ist für Sanierungsfahrpläne Version 2.7.x vorgeschrieben.
Moderne Wohnanlage bei Sonnenlicht zur Veranschaulichung energetischer Sanierungsprojekte. Illustration mit AI erstellt.

Das Gebäudeforum klimaneutral und die Energieeffizienz-Expertenliste haben einen neuen Praxisleitfaden zur Finanzierung energetischer Sanierungen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) herausgegeben. Die Publikation richtet sich gezielt an Fachleute aus der Energieeffizienz-Expertenliste, um diese bei der komplexen Strukturierung von Sanierungsvorhaben und der zugehörigen Finanzierungsberatung für Mehrparteienhäuser zu unterstützen.

Unterstützung bei komplexen Beschluss- und Förderprozessen

Energetische Maßnahmen in Wohnungseigentümergemeinschaften gelten in der Praxis als besonders anspruchsvoll, da heterogene Eigentümerstrukturen und formale Beschlusswege die Planung oft verzögern.

Der neue Leitfaden soll Energieberatenden praxistaugliche Werkzeuge an die Hand geben, um diese Hürden zu überwinden. Neben methodischen Hinweisen zur Moderation und Beratung enthält das Werk konkrete Musterrechnungen sowie spezifische Arbeitshilfen für die Praxis.

Ein zentraler Schwerpunkt liegt auf der frühzeitigen Abstimmung der finanziellen Mittel. Da Bund, Länder und Kommunen jeweils eigenständige Förderprogramme zur Verfügung stellen, empfiehlt das Gebäudeforum klimaneutral den Gemeinschaften, die vorhandenen Förderangebote bereits zu Beginn der Projektierung fest in den Finanzierungsplan zu integrieren.

Zudem bietet das Forum flankierende kostenfreie E-Learning-Module an. Beratende aus der Energieeffizienz-Expertenliste können über diese Weiterbildungsangebote Fortbildungspunkte erwerben; weiterführende Informationen dazu stehen auf der Themenseite des Gebäudeforums klimaneutral bereit.

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Gesetzliche Neuerungen und technische Vorgaben

Die Relevanz einer fundierten Beratung wird auch durch die veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen unterstrichen. Wie Branchenbeobachter in Fachbeiträgen darlegen, ersetzt das Gebäude-Modernisierungsgesetz (GModG) das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG). Während einzelne Bausteine der Reform erst 2029 in Kraft treten, greifen neue Regelungen zu den Energieausweisen bereits jetzt.

Immobilienexperten warnen zudem davor, dass Betroffene bei Maßnahmen wie dem Heizungstausch oft zu spät aktiv werden. Verwalter sowie die Wohnungswirtschaft seien angehalten, stets die gesamten Kosten im Blick zu behalten und Fördermittel mit vorausschauenden Vorkehrungen abzusichern.

Ergänzend dazu müssen Energieberater aktuelle Fristen bei der technischen Erstellung von Sanierungsfahrplänen beachten. Nach Angaben des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und des dena-Gebäudeforums löst die iSFP-Druckapplikation 2.7.1 die Vorgängerversion 2.6.1 ab. Zwischen dem 7. Oktober und dem 30. November 2026 sind beide Versionen noch parallel zulässig.

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Ab dem 1. Dezember 2026 müssen jedoch ausnahmslos alle individuellen Sanierungsfahrpläne mit der Version 2.7.x ausgegeben werden. Ein im Rahmen der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) geförderter Sanierungsfahrplan bleibt dabei die Voraussetzung, um spätere Förderungen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch nehmen zu können.

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