Sammelfahrten: EuGH-Urteil macht Fahrtzeiten zur Arbeitszeit
Veröffentlicht: 17.07.2026 um 13:03 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Eine Angestellte erhielt Mitte Juli 2026 nach einer Intervention der Arbeiterkammer eine Nachzahlung von rund 8.300 Euro.
Die Frau war drei Jahre lang in einer zu niedrigen Gehaltsgruppe geführt worden. Ihr Tätigkeitsbereich ging deutlich über die vertraglich vereinbarten Aufgaben hinaus. Kammerpräsident Goach betonte: Unternehmen dürften korrekte Entlohnung nicht verschleppen. Volle Leistung müsse entsprechend vergütet werden.
Verspätete Zielvorgaben kosten Bonus
Das Bundesarbeitsgericht stärkt zudem die Rechte bei variablen Vergütungsmodellen. Versäumt der Arbeitgeber eine rechtzeitige Zielvorgabe, entsteht ein Schadenersatzanspruch. In einem verhandelten Fall sprach das Gericht einer Managerin den Bonus auf Basis einer unterstellten Zielerreichung von 100 Prozent zu. Das Unternehmen hatte die Ziele nicht rechtzeitig mitgeteilt.
Doch die Rechtsprechung setzt auch Grenzen. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschied: Landesbeamte mit drei oder mehr Kindern erhalten keine rückwirkenden Nachzahlungen für Familienzuschläge zwischen 2011 und 2020 – wenn sie die Ansprüche nicht jährlich individuell geltend gemacht haben. Das gilt trotz einer früheren Feststellung des Bundesverfassungsgerichts zur Unterbezahlung.
Sammelfahrten sind Arbeitszeit
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Herbst 2025 verändert die Bewertung von Wegezeiten. Vom Arbeitgeber organisierte Sammelfahrten zum Einsatzort gelten als Arbeitszeit. Das hat direkte Folgen für den gesetzlichen Mindestlohn, der seit Januar 2026 bei 13,90 Euro liegt.
Sinkt der effektive Stundenlohn durch unbezahlte Fahrtzeiten unter diese Grenze, können Beschäftigte Nachzahlungen von bis zu 20 Euro pro Tag fordern. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre zum Jahresende.
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ZF kündigt Zulage – Massiver Protest
In der Industrie zeichnen sich tiefgreifende Veränderungen ab. Der Automobilzulieferer ZF Friedrichshafen kündigte an, die übertarifliche Zeppelin-Zulage bis Mitte 2027 aufzukündigen. Sie macht rund 10 Prozent des Lohns aus. Geplant ist eine Umwandlung in eine erfolgsabhängige Prämie.
Hinzu kommt der Abbau von etwa 14.000 Stellen bis Ende 2028. Die Pläne führten zu massiven Protesten auf Betriebsversammlungen. Personalvorständin Corzilius erfuhr dabei heftige Kritik aus der Belegschaft.
Ost-Löhne gleichen sich an
Die Schwarz-Gruppe einigte sich mit der Gewerkschaft NGG auf einen wegweisenden Abschluss. Die Gehälter in Betrieben wie MEG und Bonback werden bis Juli 2031 schrittweise an das Westniveau (Niedersachsen) angeglichen. Für 2026 sieht die Vereinbarung eine Erhöhung um 5,75 Prozent in zwei Schritten sowie eine Netto-Erholungsbeihilfe vor. Ab 2027 folgen jährliche Anpassungen. Für Fachkräfte sind monatliche Steigerungen von bis zu 1.000 Euro möglich.
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Anderswo stocken die Verhandlungen. Bei den Spielbanken in Baden-Württemberg verweigerte der Aufsichtsrat die Zustimmung zu einem Ergebnis. Es sah eine tabellenwirksame Einmalzahlung von 230 Euro rückwirkend zum 1. Januar 2026 vor. Verdi drohte mit neuen Warnstreiks für die rund 550 Beschäftigten.
Rentenlücke bleibt groß
Die Arbeiterkammer Oberösterreich wies zum Equal Pension Day am 20. Juli auf die anhaltende Differenz bei den Alterseinkünften hin. Frauen in der Region erhalten im Schnitt 44,8 Prozent weniger Pension als Männer. Das entspricht einer jährlichen Differenz von 17.430 Euro. Als Ursachen gelten die ungleiche Verteilung von Sorgearbeit und strukturelle Benachteiligungen.
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