Sammelanderkonten, Finanzministerium

Sammelanderkonten: Finanzministerium verlängert Schonfrist bis Ende 2027

Veröffentlicht am: 28.09.2026 um 23:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Übergangsregelung gilt bis Ende 2027; parallel plant die BRAK ein Prüfsystem, während der DAV vor AMLA-Vorgaben warnt.

Sammelanderkonten: Finanzministerium verlängert Meldepflicht-Ausnahme bis 2027
Ein minimalistisch gestaltetes, modernes Anwaltsbüro mit Glaswänden und Holzelementen in natürlichem Licht. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundesministerium der Finanzen hat den bestehenden Nichtbeanstandungserlass bezüglich der Verstöße gegen Meldepflichten bei anwaltlichen Sammelanderkonten verlängert. Die Regelung bleibt nun bis zum 31. Dezember 2027 in Kraft. Mit diesem Schritt gewährt die Finanzverwaltung der Rechtsanwaltschaft weiteren zeitlichen Spielraum, um die Anforderungen an die Transaktionstransparenz mit den berufsrechtlichen Verpflichtungen in Einklang zu bringen.

Automatisierte Transaktionsprüfung in Vorbereitung

Parallel zur Verlängerung der Übergangsfrist treibt die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) die Entwicklung einer technischen Infrastruktur voran. Geplant ist der Aufbau eines zentralen elektronischen Systems, das eine automatisierte Prüfung von Transaktionen ermöglichen soll. Diese Systematik orientiert sich an den internationalen Vorgaben der OECD.

Demnach bereitet die BRAK derzeit ein entsprechendes Vergabeverfahren vor, um die technische Umsetzung einzuleiten. Das System soll dazu dienen, die Einhaltung der Meldevorgaben effizienter zu gestalten und gleichzeitig die spezifischen Anforderungen an die Verwaltung von Mandantengeldern auf Sammelkonten zu berücksichtigen.

Kritik an geplanten europäischen Standards

Trotz der verlängerten Frist bleibt die Debatte um die künftige Ausgestaltung der Geldwäscheprävention innerhalb der Anwaltschaft intensiv. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) äußerte deutliche Kritik an den geplanten Standards der neuen europäischen Geldwäschebehörde AMLA. Nach Einschätzung des Verbandes bestehe die Gefahr, dass banktypische Prüfpflichten fälschlicherweise auf Rechtsanwälte übertragen werden könnten.

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Ein zentraler Kritikpunkt des DAV betrifft die Wahrung des Berufsgeheimnisses. Die geplanten AMLA-Standards könnten dazu führen, dass Verschwiegenheitspflichten, die für das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant essenziell sind, missachtet werden.

In diesem Zusammenhang warnte der Verband zudem vor strukturellen Veränderungen in der Kanzleiorganisation. Es bestehe das Risiko, dass Sammelkonten aufgrund der steigenden regulatorischen Lasten und Prüfanforderungen vollständig aus der anwaltlichen Praxis verschwinden könnten.

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Harmonisierung mit dem EU-Geldwäschepaket

Die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums, den Nichtbeanstandungserlass bis Ende 2027 auszudehnen, erfolgt vor dem Hintergrund umfassender Rechtsänderungen auf europäischer Ebene. Das EU-Geldwäschepaket wird ab Juli 2027 Anwendung finden.

Die zeitliche Anpassung der nationalen Übergangsregelung ermöglicht es den Kanzleien und den Standesorganisationen, die technischen Meldeverfahren an den künftigen europäischen Rechtsrahmen anzupassen.

Bis zum Ablauf der Frist am 31. Dezember 2027 bleibt die bisherige Praxis der Nichtbeanstandung bei Meldepflichtverstößen im Bereich der Sammelanderkonten bestehen, was den Berufsangehörigen eine vorübergehende Rechtssicherheit bei der Abwicklung von Mandantengeldern bietet.

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