Saisonarbeit: Streit um 90-Tage-Grenze und Unterkunftsabzüge
Veröffentlicht am: 06.08.2026 um 08:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Eine aktuelle parlamentarische Anfrage befasst sich mit der Ausweitung der sozialversicherungsfreien Saisonarbeit auf 90 Tage sowie der Anrechnung von Unterkünften auf die Vergütung. Das Thema steht im Zentrum einer politischen Auseinandersetzung zwischen Branchenvertretern, die eine Entlastung bei den Produktionskosten fordern, und Politikern, die vor einer Schwächung des Arbeitnehmerschutzes warnen.
Kritik an Ausweitung der Sozialversicherungsfreiheit
In der politischen Debatte zeichnete sich bereits im Juni ein deutlicher Widerstand gegen eine Ausweitung der Zeiträume für sozialversicherungsfreie Saisonbeschäftigung ab. Die SPD-Politikerin Sarah Philipp lehnte entsprechende Pläne ab und verwies auf die finanzielle Belastung der Saisonkräfte. Diese müssten bereits hohe Kosten für Unterkunft und Verpflegung tragen, was den tatsächlichen Lohn schmälere. Philipp mahnte einen besseren Schutz der Beschäftigten und die Etablierung klarer Regeln an.
Ähnlich positionierte sich Mirze Edis für die Partei Die Linke. Er betonte Ende Juni, dass seine Fraktion eine Ausweitung der Fristen auf 90 Tage ablehne. Stattdessen forderte er eine soziale Absicherung sowie den Erwerb von Rentenansprüchen ab dem ersten Arbeitstag. Besonders kritisch bewertete Edis die erleichterte Anrechnung von Unterkunftskosten. Es bestehe das Risiko, dass den Beschäftigten durch solche Abzüge deutlich weniger als der gesetzliche Mindestlohn verbleibe.
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Hoher Kostendruck im Gartenbau
Demgegenüber stehen Forderungen aus der Agrarwirtschaft nach praktikablen Lösungen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) verdeutlichte die angespannte Lage Anfang August bei einem Betriebsbesuch auf einem Einlegegurkenbetrieb, an dem auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Schätzl teilnahm. Nach Angaben des BOG machen die Lohnkosten in spezialisierten Betrieben bis zu 70 % der gesamten Produktionskosten aus.
Zur rechtlichen Absicherung ihrer Forderungen verweist die Branche auf wissenschaftliche Einschätzungen. Ein Rechtsgutachten der Universität Tübingen kommt zu dem Ergebnis, dass ein Mindestlohnabschlag für Saisonkräfte zulässig sei. Die Erzeugerverbände fordern vor diesem Hintergrund Regelungen, die den spezifischen Bedingungen der Branche Rechnung tragen.
Ministerium sieht geringen Spielraum für Änderungen
Bereits im Juni hatten Branchenvertreter wie Christian Ufen und Claus Schliecker das Gespräch mit Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer gesucht, um über die Auswirkungen des Mindestlohns zu beraten. In diesem Austausch wurde hervorgehoben, dass die Arbeitskosten im Gemüsebau bis zu 60 % der Gesamtkosten erreichen können.
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Obwohl ein Gutachten von Prof. Dr. Picker die Position stützt, dass ein Abschlag vom Mindestlohn rechtlich möglich wäre, äußerte sich Minister Rainer zurückhaltend. Er gab zu verstehen, dass ein Entgegenkommen der SPD in dieser Frage derzeit nicht zu erwarten sei. Die nun vorliegende parlamentarische Anfrage rückt die Diskussion um die Ausgestaltung der Saisonarbeit und die finanzielle Absicherung der Beschäftigten erneut auf die politische Tagesordnung.
