Sachsen will 60 km/ h für Microcars: Bundesrat prüft die Initiative
Veröffentlicht am: 18.10.2026 um 16:30 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie zunehmende Verbreitung von Leichtkraftfahrzeugen bei Jugendlichen ab 15 Jahren steht verstärkt im Fokus aktueller Ratgeber. Im Mittelpunkt stehen dabei die fahrerlaubnisrechtlichen Rahmenbedingungen, die finanziellen Aufwendungen für den Führerscheinerwerb sowie die bestehenden Sicherheitsgrenzen im Straßenverkehr.
Voraussetzungen und Prüfungsablauf der Fahrerlaubnisklasse AM
Für das Führen leichter vierrädriger Kraftfahrzeuge der Klasse L6e greift in Deutschland die Fahrerlaubnisklasse AM nach Paragraf 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung.
Die Bestimmungen limitieren die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit auf maximal 45 km/h, begrenzen die Leermasse und schreiben maximal zwei Sitzplätze vor. Das reguläre Mindestalter für diese Klasse beträgt 15 Jahre, wobei die Fahrausbildung nach Angaben des ADAC bereits im Alter von 14 Jahren und sechs Monaten begonnen werden kann.
Fahranfänger im Alter von 15 Jahren erhalten die Fahrerlaubnis mit der nationalen Schlüsselziffer 195, die das Fahren bis zum 16. Geburtstag auf das Bundesgebiet beschränkt.
Eine Probezeit ist für die Klasse AM nicht vorgesehen. Die theoretische Prüfung umfasst 30 Fragen und nimmt etwa 30 Minuten in Anspruch, während die praktische Fahrprüfung eine Dauer von rund 45 bis 55 Minuten aufweist.
Kostenfaktoren und Beschränkungen im Straßenverkehr
Der Erwerb der Klasse AM ist mit festen Gebühren und Ausbildungsaufwendungen verbunden. Nach Richtwerten der HUK-Coburg belaufen sich die Gesamtkosten bei Einberechnung einer Fahrstunde auf etwa 585 bis 700 Euro. Zu den einzelnen Posten zählen:
Wer sein Kind mit 15 ans Steuer eines Microcars lässt, braucht vor der Anmeldung in der Fahrschule einen klaren Überblick: Welche Posten kommen zusammen, wie läuft die Prüfung ab, welche Strecken sind erlaubt? Der kostenlose Leitfaden führt Sie in drei Schritten durch Voraussetzungen, Kosten und Rechtslage – inklusive einer Kostenaufstellung zum Ausfüllen. Kostenlosen Leitfaden jetzt anfordern
- Fahrschulanmeldegebühr: 70 bis 150 Euro
- Lehrmaterial: 20 bis 30 Euro
- Fahrstunde: circa 50 Euro
- Erste-Hilfe-Kurs: 20 bis 40 Euro
- Sehtest: rund 10 Euro
- Passbild: 10 bis 15 Euro
- Theorieprüfung Fahrschule: etwa 50 Euro
- Praktische Prüfung Fahrschule: rund 200 Euro
- TÜV-Gebühren: circa 25 Euro für die Theorie sowie rund 130 Euro für die Praxis
Im Verkehrsalltag gelten klare rechtliche Restriktionen. Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen ausschließlich von Fahrzeugen genutzt werden, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h liegt.
Für offene drei- und mehrrädrige Kraftfahrzeuge greift ab einer Geschwindigkeit von über 20 km/h zudem die Helmpflicht nach Paragraf 21a Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung. Größere straßenzugelassene Quads verlangen laut ADAC meist die Pkw-Klasse B, während für forst- oder landwirtschaftliche Zulassungen die Klassen L oder T genügen können.
Politische Initiativen und Sicherheitsdebatten
Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 45 km/h ist regelmäßig Gegenstand verkehrspolitischer Diskussionen. Der Freistaat Sachsen brachte am 16. Oktober 2026 eine Initiative in den Bundesrat ein, die auf eine EU-Typgenehmigung für Kleinkrafträder und Leichtkraftfahrzeuge der Klassen L1e-B, L2e und L6e mit bis zu 60 km/h abzielt. Die Vorlage wurde an die Fachausschüsse überwiesen; ein Beschluss steht noch aus.
Autobahn und Kraftfahrstraße sind für Microcars tabu, offene Fahrzeuge brauchen ab 20 km/h einen Helm – und bis zu einer Gesetzesänderung bleibt das 45-km/h-Limit für Neufahrzeuge verbindlich. Der Leitfaden bündelt die Regeln in einer Checkliste und ordnet ein, was Sachsens Vorstoß für 60 km/h im Bundesrat derzeit bedeutet – und was noch nicht gilt. Checkliste und Rechtsstand jetzt sichern
Als Orientierung dient die bestehende Regelung für historische DDR-Kleinkrafträder mit Erstzulassung bis zum 28. Februar 1992, die legal mit 60 km/h gefahren werden dürfen. Bis zu einer möglichen Gesetzesänderung bleibt das Limit für Neufahrzeuge verbindlich bei 45 km/h; eigenmächtige Entdrosselungen sind unzulässig.
Gleichzeitig verweisen Unfälle im Straßenverkehr auf die Risiken der Fahrzeugklasse, etwa bei Vorfahrtsmissachtungen im Kreuzungsbereich wie jüngst in Elmshorn, wo eine Kollision zu zwei Verletzten und einer zeitweiligen Vollsperrung führte. Fehlende Knautschzonen im Vergleich zu regulären Pkw machen eine vorausschauende Fahrweise und die Einhaltung der technischen Vorgaben unverzichtbar.
