Sachsen-Polizeigesetz 24. Juni: Biometrische Massenüberwachung geplant
19.06.2026 - 19:45:30 | boerse-global.de
Die deutsche Datenschutzkonferenz (DSK) hat am heutigen Freitag vor massiven Grundrechtsrisiken durch den kommenden 6G-Mobilfunkstandard gewarnt. Im Zentrum der Kritik steht die Technologie „Integrated Sensing and Communication“ (ISAC). Sie verwandelt Mobilfunknetze in hochsensible Radarsysteme.
Funkwellen erfassen Bewegungen und Vitaldaten
ISAC ermöglicht es, Funkwellen nicht nur zur Datenübertragung, sondern auch zur aktiven Umgebungserfassung zu nutzen. Laut DSK-Stellungnahme können damit Bewegungen und sogar Vitaldaten von Personen erfasst werden – unabhängig davon, ob sie ein Endgerät bei sich tragen.
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Die europäische Standardisierungsorganisation ETSI identifizierte bereits 19 kritische Punkte. Dazu gehört das Risiko eines unbefugten Sensings, bei dem Unbeteiligte ohne ihr Wissen räumlich erfasst werden. Der DSK-Vorsitzende Keber fordert „Privacy by Design“ bereits in der Standardisierungsphase. Zudem verlangt er eine strikte Einzelfallprüfung für Anwendungen in Industrie oder Verkehr, um Missbrauch zur Massenüberwachung zu verhindern.
Sachsen plant biometrische Überwachung
Die Warnungen fallen in eine Zeit verschärfter Überwachungsdebatten auf Länderebene. In Sachsen planen CDU, SPD und BSW für den 24. Juni die Verabschiedung einer Polizeigesetz-Novelle. Ein Bündnis aus 18 zivilgesellschaftlichen Organisationen warnte bereits gestern vor dem sogenannten „Klette-Paragrafen“ (§ 62b).
Dieser erlaubt der Polizei, biometrische Profile aus Gesichtern und Stimmen zu erstellen und das Internet automatisiert danach zu durchsuchen. Kritiker und die sächsische Datenschutzbeauftragte sehen ein krasses Missverhältnis zu den Grundrechten. Das Gesetz sieht zudem Drohnen, Kennzeichenscanner und Quellen-Telekommunikationsüberwachung vor.
EU-KI-Regulierung: Fortschritt mit Lücken
Auf EU-Ebene verabschiedete das Parlament am Mittwoch den sogenannten „KI-Omnibus“. Das Gesetz verbietet bestimmte Anwendungen wie Nudify-Apps. Doch Organisationen wie AlgorithmWatch kritisieren eine Aufweichung des ursprünglichen AI Acts. Fristen für Schutzmaßnahmen bei Hochrisiko-KI-Systemen wurden bis Ende 2027 oder sogar Sommer 2028 verschoben. Transparenzpflichten wurden gelockert, Ausnahmen für KI in Maschinen geschaffen.
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Zeitgleich bemühen sich europäische Staaten um mehr technologische Souveränität. Frankreich beendete am Mittwoch die Zusammenarbeit des Inlandsgeheimdienstes DGSI mit dem US-Anbieter Palantir. Grund ist die strategische Abhängigkeit, die durch eine Sperre des US-Anbieters Anthropic für Nicht-US-Bürger am 12. Juni deutlich wurde. In Deutschland bündeln Celonis und Deepset ihre Kräfte für eine souveräne KI-Plattform. Die Bundeswehr schließt den Zugriff ausländischer Dienstleister auf nationale Geheimdokumente aus.
Hackback-Befugnisse für deutsche Ermittler
Die Bundesregierung treibt neue Sicherheitsbefugnisse voran. Das Ende Mai beschlossene Cybersicherheitsgesetz soll am 25. Juni in erster Lesung im Bundestag beraten werden. Es sieht „Hackback“-Befugnisse für BKA und Bundespolizei sowie erweiterte Frühwarnkompetenzen für das BSI vor. Hintergrund sind steigende Cybercrime-Zahlen: Das BKA beziffert den Gesamtschaden des Vorjahres auf über 202 Milliarden Euro.
International zeigt sich ein ähnlicher Trend. In Kanada verabschiedete das Unterhaus gestern das Gesetz C-22. Es ermöglicht Strafverfolgern schnelleren Zugriff auf digitale Metadaten durch geheime Anordnungen an Provider. Trotz verkürzter Speicherdauer auf sechs Monate drohen Unternehmen wie Signal oder NordVPN mit Rückzug aus dem kanadischen Markt – sie sehen die Vertraulichkeit ihrer Dienste gefährdet.
