Sabbatical-Urteil: BAG kippt Urlaubsanspruch im Sonderurlaub
06.06.2026 - 03:05:39 | boerse-global.de
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Rechtslage grundlegend geändert.
Kein Urlaubsanspruch bei durchgehendem Sonderurlaub
In einer richtungsweisenden Entscheidung (Az. 9 AZR 315/17) gab das BAG seine frühere Rechtsprechung auf. Die Richter stellten klar: Wer ein ganzes Jahr im unbezahlten Sonderurlaub ist, sammelt in dieser Zeit keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch an.
Um bei Sabbaticals und anderen Sonderformen der Beschäftigung rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen, sind präzise Verträge unerlässlich. Dieser kostenlose Ratgeber bietet Ihnen 19 fertige Muster-Formulierungen, mit denen Sie Ihre Arbeitsverträge rechtssicher gestalten und teure Fehler vermeiden. 19 sofort einsetzbare Muster-Formulierungen jetzt kostenlos sichern
Grundlage ist eine Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs. Danach entsteht Urlaub nur bei tatsächlicher Arbeitsleistung. Für Arbeitgeber wird die Planung von Sabbaticals damit kalkulierbarer – keine bösen Überraschungen durch nachträgliche Urlaubsansprüche.
Experten empfehlen dennoch: Schreibt die Modalitäten der Auszeit schriftlich fest. Nur so seid ihr auf der sicheren Seite.
Betriebliche Urlaubssperren sind tabu
Auch bei der Urlaubsgewährung setzen die Gerichte klare Grenzen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Thüringen entschied Anfang März 2026 (Az. 4 Ta 15/26): Pauschale Regeln, die den Urlaub auf maximal zwei Wochen begrenzen, sind unzulässig.
Das Bundesurlaubsgesetz schreibt die zusammenhängende Gewährung von Urlaub vor. Arbeitgeber dürfen Urlaubswünsche nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe oder vorrangige soziale Belange anderer Mitarbeiter dagegensprechen. Eine bloße „betriebliche Übung“ reicht nicht.
Achtung: Eigenmächtig Urlaub nehmen bleibt gefährlich. Das kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Urlaubsgeld: Große Unterschiede zwischen Branchen
Urlaubsgeld ist in der Privatwirtschaft kein Standard. Laut einer aktuellen WSI-Studie erhalten nur 44 Prozent der Beschäftigten diese Sonderzahlung. In tarifgebundenen Unternehmen sind es 72 Prozent, in Betrieben ohne Tarifvertrag nur 34 Prozent.
In der Metall- und Elektroindustrie – etwa bei Bosch oder Mercedes-Benz – liegt die Zahlung oft bei 69 Prozent eines Monatsentgelts.
Ob Urlaubsgeld oder Feiertagszuschlag – viele Arbeitgeber kennen die gesetzlichen Spielräume bei Sonderzahlungen nicht exakt. Dieser Gratis-Report zeigt Ihnen, wie Sie Zuschläge lohnsteuerfrei auszahlen und Forderungen nach Zulagenerhöhungen rechtssicher begegnen. Kostenloses E-Book zu Zuschlägen und Sonderzahlungen herunterladen
Rechtlich gilt: Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sondervergütung. Bei krankheitsbedingten Fehlzeiten darf der Arbeitgeber kürzen – pro Krankheitstag um bis zu 25 Prozent des auf einen Arbeitstag entfallenden Jahresdurchschnittsverdienstes. Voraussetzung ist eine entsprechende vertragliche oder betriebliche Regelung.
Probezeit: Diese Urlaubsrechte gelten wirklich
Viele unterschätzen ihre Urlaubsansprüche in der Probezeit. Grundsätzlich entsteht bereits ab dem ersten Arbeitstag ein Teilanspruch – ein Zwölftel des Jahresurlaubs pro Beschäftigungsmonat. Der volle Urlaubsanspruch kommt erst nach sechsmonatiger Wartezeit.
Arbeitgeber können Urlaubswünsche in der Probezeit zwar aus betrieblichen Gründen ablehnen. Eine generelle Urlaubssperre für die gesamte Probezeit ist aber gesetzlich nicht vorgesehen.
Neue Grundsicherung: Strengere Regeln für Reisen
Für Empfänger der neuen Grundsicherung – die ab 1. Juli 2026 mit veränderten Mitwirkungspflichten gilt – gibt es klare Vorgaben. Ein Anspruch auf Urlaubsgeld vom Jobcenter besteht nicht. Allerdings fördern zwölf von 16 Bundesländern die Familienerholung für einkommensschwache Haushalte mit täglichen Zuschüssen.
Wichtig: Eine genehmigte Abwesenheit ist maximal 21 Tage im Jahr möglich. Und die Zustimmung der Behörde muss vor Reiseantritt vorliegen – sonst wird's teuer.
Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - trading-notes lesen ist besser!
Für. Immer. Kostenlos.
