Krankenhäuser binden 4.000 Vollkräfte für Kassen-Prüfungen
Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 00:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSIn deutschen Krankenhäusern sind rund 4.000 Vollkräfte überwiegend mit der Bearbeitung von Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen beschäftigt. Nach einer Auswertung einer Umfrage des Deutschen Krankenhaus-Instituts entstehen dadurch jährliche Personalkosten von rund 245 Millionen Euro.
Im Durchschnitt setzt jedes Krankenhaus etwa vier Vollkräfte für die Prüfungen ein. Die Kliniken erwarten, dass der Aufwand durch die Krankenkassen-Reform ab dem 1. Januar 2027 weiter steigt.
Mehr Prüfungen ab 2027 erwartet
98 Prozent der deutschen Krankenhäuser rechnen der Umfrage zufolge damit, dass ihre Prüfquoten ab Jahresbeginn 2027 zunehmen. Gut die Hälfte der Häuser, 53 Prozent, hat bereits 2026 zusätzliches Personal für die Bearbeitung der Prüfungen eingestellt oder plant dies noch.
Die befragten Krankenhäuser beziffern ihre jährlichen Kosten im Durchschnitt auf gut 236.000 Euro pro Haus. Die Angaben beziehen sich auf Personal, das vor allem Unterlagen für die Prüfungen bearbeitet und die Verfahren begleitet.
Gaß kritisiert „Prüfungsorgien“
Gerald Gaß, Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft, bezeichnete die Zahlen als erschreckend. Sie zeigten, in welchem Ausmaß eine Misstrauenskultur der Krankenkassen das Gesundheitswesen dominiere, sagte Gaß.
Der Medizinische Dienst werde von den Krankenkassen immer stärker als Instrument zur Kostenoptimierung missbraucht. Wer tatsächlich betrüge, müsse bestraft werden, sagte Gaß. Massive und kleinteilige Regulierung sowie der daraus entstehende Prüfungsaufwand seien jedoch zwei Seiten derselben Medaille. Um Bürokratie und Prüfungsaufwand wirksam abzubauen, müsse deshalb dereguliert werden.
Die Bearbeitung von Prüfungen durch den Medizinischen Dienst bindet in den Krankenhäusern erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen. Die in der dts-Meldung genannten rund 4.000 Vollkräfte entsprechen dabei nicht zusätzlichen medizinischen Behandlungskapazitäten, sondern Beschäftigten, die vor allem Unterlagen zusammenstellen, Anfragen beantworten und Prüfverfahren begleiten.
Hintergrund ist die Kontrolle der Abrechnung stationärer Behandlungen durch die Krankenkassen und den Medizinischen Dienst. Prüfungen sollen verhindern, dass Leistungen fehlerhaft oder nicht ausreichend begründet abgerechnet werden. Für die Kliniken entsteht daraus jedoch ein wiederkehrender Verwaltungsaufwand, der unabhängig vom eigentlichen Behandlungsgeschehen anfällt und bei strittigen Fällen zusätzlich gebundenes Fachpersonal erfordert.
Reform als zusätzlicher Kostendruck
Die von 98 Prozent der befragten Krankenhäuser erwartete höhere Prüfquote ab dem 1. Januar 2027 verknüpft die Branche mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Damit könnte sich der Aufwand gerade in einer Phase verschärfen, in der viele Häuser bereits unter Personalmangel, steigenden Betriebskosten und wirtschaftlichem Druck stehen.
Für Patientinnen und Patienten ist der Konflikt vor allem indirekt relevant: Jede Stelle, die dauerhaft für Abrechnungsprüfungen eingesetzt wird, steht nicht für Pflege, Organisation oder andere kliniknahe Aufgaben zur Verfügung. Zugleich bleiben Kontrollen ein wichtiges Instrument, um Fehlabrechnungen zu erkennen. Entscheidend wird daher sein, ob die Reform Prüfungen gezielter macht oder lediglich die Zahl der Verfahren erhöht.
