Ruja Ignatova, OneCoin

Ruja Ignatova: 10,1 Millionen Euro für OneCoin-Geschädigte eingezogen

Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 12:38 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Im Fall der seit 2017 verschwundenen OneCoin-Gründerin Ruja Ignatova sind rund 10,1 Millionen Euro aus dem Verkauf zweier Wohnungen in London eingezogen worden. Das Geld soll an Geschädigte fließen, die ihre Zahlungen nachweisen können.

  • Eine mutmaßliche Krypto-Betrügerin wird weiter weltweit gesucht. (Symbolfoto)  - Bild: Nicolas Armer/dpa
    Eine mutmaßliche Krypto-Betrügerin wird weiter weltweit gesucht. (Symbolfoto) - Bild: Nicolas Armer/dpa
  • Die Staatsanwaltschaft hat Vermögenswerte einer mutmaßlichen Betrügerin für geschädigte Opfer eingezogen. (Symbolfoto)   - Bild: Friso Gentsch/dpa
    Die Staatsanwaltschaft hat Vermögenswerte einer mutmaßlichen Betrügerin für geschädigte Opfer eingezogen. (Symbolfoto) - Bild: Friso Gentsch/dpa
Eine mutmaßliche Krypto-Betrügerin wird weiter weltweit gesucht. (Symbolfoto)  - Bild: Nicolas Armer/dpa Die Staatsanwaltschaft hat Vermögenswerte einer mutmaßlichen Betrügerin für geschädigte Opfer eingezogen. (Symbolfoto)   - Bild: Friso Gentsch/dpa

Im Fall der international gesuchten OneCoin-Erfinderin Ruja Ignatova hat die Staatsanwaltschaft Bielefeld rund 10,1 Millionen Euro aus ihrem Vermögen zugunsten von Geschädigten eingezogen.

Geld aus Londoner Wohnungen

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft stammt das Geld aus dem Verkauf von zwei Eigentumswohnungen in London. Oberstaatsanwalt Carsten Nowak erklärte, die Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafverfahren habe die Summe mit Unterstützung internationaler Rechtshilfe vereinnahmt.

Ignatova gilt als Erfinderin der vermeintlichen Kryptowährung OneCoin. Die Bielefelder Staatsanwaltschaft erhob im September 2025 Anklage gegen die Juristin, um eine Verjährung der vorgeworfenen Betrugstaten zu verhindern.

17.500 Geschädigte in der Anklage

In der Anklage sind gut 17.500 Geschädigte und ein Gesamtschaden von 57 Millionen Euro für den eingegrenzten Tatzeitraum zwischen 2015 und 2016 genannt. Weltweit sollen Millionen Anleger betroffen und ein Schaden in Milliardenhöhe entstanden sein.

Nach dem Vorwurf baute Ignatova zum Vertrieb der erfundenen Kryptowährung ein betrügerisches Schneeballsystem auf. Der Firmensitz des Unternehmens lag im münsterländischen Greven.

Anleger sollen Zahlungen nachweisen

Betroffene aus Deutschland und mehreren anderen europäischen Ländern können sich bei der Staatsanwaltschaft melden, wenn sie zwischen dem 9. Dezember 2015 und dem 15. August 2016 Geld auf Konten der IMS GmbH aus Greven eingezahlt haben. Sie müssen ihre Zahlungen nachweisen; anschließend wird geprüft, ob Ersatzansprüche bestehen.

Die rechtskräftig festgestellten Geschädigten seien namentlich bekannt, allerdings lägen nicht zu allen Betroffenen aktuelle Anschriften vor, erläuterte Nowak.

Fahndung läuft weiter

Ignatova reiste am 25. Oktober 2017 von Sofia nach Athen und wurde seitdem nicht mehr gesehen. Nach ihr wird weiterhin international gefahndet.

Hinweise zu ihrem Aufenthaltsort nimmt das Landeskriminalamt in Düsseldorf entgegen. Die ihr vorgeworfenen Taten verjähren nach Angaben der Staatsanwaltschaft im Sommer 2031.

Einziehung als Teil der Opferentschädigung

Die Rückgewinnung von rund 10,1 Millionen Euro ist im OneCoin-Komplex ein wichtiger, aber begrenzter Schritt. Dem in der Bielefelder Anklage erfassten Schaden von 57 Millionen Euro stehen weltweit Schäden in Milliardenhöhe gegenüber. Die nun eingezogenen Mittel können deshalb nur einen Teil der Ansprüche abdecken.

Für die betroffenen Anleger ist entscheidend, dass die Staatsanwaltschaft konkrete Zahlungsvorgänge über die IMS GmbH zugrunde legt. Wer zwischen Dezember 2015 und August 2016 Geld auf entsprechende Konten überwies, muss seine Zahlungen nachweisen. Die individuelle Auszahlung hängt anschließend davon ab, ob ein Ersatzanspruch rechtskräftig festgestellt werden kann.

Internationaler Fall mit offenem Aufenthaltsort

Der Fall zeigt zugleich die besondere Schwierigkeit grenzüberschreitender Wirtschaftskriminalität. Vermögenswerte lagen in London, die mutmaßlichen Geschäfte liefen über Deutschland, und die Beschuldigte wird international gesucht. Rechtshilfe kann den Zugriff auf Geld ermöglichen, ersetzt aber nicht die Festnahme und ein gerichtliches Verfahren gegen die Beschuldigte.

Für die Geschädigten bleibt daher neben der möglichen Entschädigung eine zentrale Frage offen: ob weitere Vermögenswerte gefunden werden und wie viele Anleger ihre Ansprüche fristgerecht und mit ausreichenden Belegen anmelden. Die im Sommer 2031 drohende Verjährung erhöht den zeitlichen Druck auf die Strafverfolgung.

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