Rückenschmerz-Therapie, Erstes

Rückenschmerz-Therapie: Erstes Cannabis-Fertigarzneimittel ab September

Veröffentlicht am: 19.08.2026 um 17:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Mit Exilby startet im September das erste zugelassene Cannabis-Medikament gegen chronische Kreuzschmerzen. Die Kassen fördern künftig bevorzugt solche Fertigpräparate.

Vertanical bringt Exilby auf den Markt: Erstes Cannabis-Fertigarzneimittel gegen chronische Rückenschmerzen
Ein Arzt hält eine Medikamentenpackung in einer modernen, hellen Arztpraxis während einer medizinischen Untersuchung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Ab September 2026 erweitert sich das therapeutische Spektrum für die Behandlung chronischer Schmerzpatienten in Deutschland. Das Pharmaunternehmen Vertanical bringt mit dem Präparat Exilby das erste Cannabis-Fertigarzneimittel auf den Markt, das speziell für die Indikation des chronischen Rückenschmerzes vorgesehen ist.

Die Einführung markiert einen Wendepunkt in der Versorgung, da gleichzeitig die regulatorischen Rahmenbedingungen für die Erstattung von medizinischem Cannabis durch die gesetzlichen Krankenkassen verschärft wurden.

Zulassung und spezifisches Einsatzgebiet von Exilby

Das Arzneimittel Exilby hatte bereits im Juni 2026 seine Zulassung erhalten. Der für September 2026 geplante Marktstart zielt auf eine präzise definierte Patientengruppe ab: Das Medikament ist ausschließlich für die Behandlung von chronischen Kreuzschmerzen zugelassen, die eine neuropathische Komponente aufweisen. Damit adressiert das Unternehmen eine weitverbreitete Form des chronischen Schmerzes, für die nun erstmals ein standardisiertes Fertigarzneimittel auf Cannabisbasis zur Verfügung steht.

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Im Gegensatz zu Rezepturarzneimitteln oder Cannabisblüten unterliegen Fertigarzneimittel strengeren Anforderungen an die klinische Evidenz und die Standardisierung der Wirkstoffgehalte. Dies erleichtert Medizinern die Dosierung und erhöht die Vorhersehbarkeit der therapeutischen Effekte bei der Behandlung komplexer Schmerzsyndrome.

Neuregelung der Erstattung und Vorrang von Fertigarzneimitteln

Die Markteinführung fällt in eine Phase tiefgreifender Veränderungen im Bereich der kassenärztlichen Versorgung mit Cannabisprodukten. Seit Ende Juli 2026 sind Cannabisblüten nach einer Entscheidung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes grundsätzlich nicht mehr erstattungsfähig. Diese Maßnahme unterstreicht das Ziel der Kostenträger, die Therapie stärker auf klinisch geprüfte Arzneimittel auszurichten.

In einer aktuellen Revision ihrer Auslegung vom 18. August 2026 stellte die KBV zudem klar, dass Fertigarzneimittel in der Versorgung künftig immer Vorrang haben. Dies gelte demnach auch dann, wenn der Einsatz außerhalb der spezifisch zugelassenen Indikationen, also im Rahmen eines Off-Label-Use, erfolgt.

Zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband wurde vereinbart, dass ein sechsmonatiger Therapieversuch mit einem Fertigarzneimittel verpflichtend ist, sofern es für die jeweilige Indikation zugelassen ist.

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Rechtliche Unsicherheiten und Marktsituation

Trotz der Einigungen auf Verbandsebene besteht weiterhin Klärungsbedarf hinsichtlich der gesetzlichen Priorisierung. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist derzeit gefordert, die Frage des Vorrangs von Fertigarzneimitteln gegenüber anderen Zubereitungsformen rechtlich abschließend zu präzisieren.

Branchenteilnehmer wie Tilray Medical beobachten diese Entwicklungen genau. Das Unternehmen, das nach eigenen Angaben einen Marktanteil von 45 % bei medizinischen Cannabisölen in Deutschland hält und rund 16.000 Apotheken erreicht, begrüßte zwar die neuen Leitlinien der KBV und des GKV-Spitzenverbandes zu Vollspektrumextrakten, fordert jedoch eine eindeutige gesetzliche Fixierung dieser Regeln.

Die Einführung von Exilby im September 2026 und die gleichzeitige Bevorzugung von Fertigarzneimitteln dürften die Marktstruktur im Bereich des medizinischen Cannabis signifikant verändern, da Schmerzmediziner nun auf ein zugelassenes Produkt zurückgreifen können, das den Vorrangkriterien der Kostenträger entspricht.

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