Rosenthal, Agri-PV-Plan

Rosenthal: Agri-PV-Plan wird erneut ausgelegt, 6 Hektar für Blühflächen

Veröffentlicht am: 03.10.2026 um 21:34 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Stadtverordneten beschlossen einstimmig die Planänderung; nun werden die Unterlagen erneut öffentlich ausgelegt.

Rosenthal stimmt für nächste Planungsphase der Agri-PV-Anlage
Weite, hügelige Agrarlandschaft in Hessen bei Sonnenaufgang mit Feldern und Wiesen. Illustration mit AI erstellt.

In der hessischen Stadt Rosenthal geht das Vorhaben für eine neue Agri-Photovoltaik-Anlage in die nächste Etappe. Wie hna.de am 3. Oktober 2026 berichtete, haben die Stadtverordneten einstimmig für die 11. Änderung des Flächennutzungsplans votiert.

Der Beschluss basiert auf dem Planentwurf mit Stand vom 12. August 2026. Durch das geschlossene Votum des Kommunalparlaments werden die Planungsunterlagen für das Vorhaben im südöstlichen Stadtgebiet erneut öffentlich ausgelegt, womit die offizielle Beteiligungsphase anläuft.

Flächennutzungsplan und betroffene Flurstücke

Das Projekt zielt auf die Errichtung einer Agri-PV-Anlage ab, welche die Erzeugung von Solarstrom mit der landwirtschaftlichen Nutzung kombiniert. Räumlich konzentriert sich die geplante Anlage auf den südöstlichen Bereich von Rosenthal. Konkret liegen die dafür vorgesehenen Flurstücke in den Fluren 8, 9 und 22 der Gemarkung Rosenthal.

Mit der Durchführung und Ausarbeitung der baurechtlichen Schritte ist das Planungsbüro Panse aus Bautzen betraut. Planer Marvin Wenzk begleitet das Verfahren, das durch die erneute öffentliche Auslegung nun Bürgerinnen und Bürgern sowie den Trägern öffentlicher Belange wieder die Gelegenheit gibt, Einsicht in die geänderten Planungen zu nehmen und Anmerkungen oder Bedenken in das Verfahren einzubringen.

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Wer eine Agri-PV-Anlage plant, verliert die meiste Zeit nicht im Bau, sondern im Verfahren: Flächennutzungsplan ändern, Artenschutz belegen, Ausgleichsflächen herrichten. In Rosenthal zeigt ein aktuelles Beispiel, wie ein einstimmiger Beschluss die erneute Auslegung und damit die Beteiligungsphase einläutet. Unser Leitfaden fasst die Schritte zusammen, mit denen Kommunen und Projektentwickler dieses Verfahren strukturiert durchlaufen. Kostenlosen Genehmigungs-Leitfaden anfordern

Gutachten sieht Artenschutz bei Ausgleichsmaßnahmen gewahrt

Ein wesentlicher Baustein der Unterlagen ist das erstellte Artenschutzgutachten, das mögliche Auswirkungen der Freiflächenanlage auf die lokale Tierwelt untersucht hat. Die Untersuchung erfasste Vorkommen von Feldlerche, Rebhuhn und Wachtel im Plangebiet. Laut Angaben des Planers werden die Brutstätten dieser sensiblen Vogelarten durch das geplante Vorhaben nicht beeinträchtigt.

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Feldlerche, Rebhuhn, Wachtel — an diesen drei Arten entscheidet sich, ob ein Agri-PV-Projekt durchkommt oder ein Jahr verliert. Im Rosenthaler Verfahren hat das Gutachten die Brutstätten als nicht beeinträchtigt bewertet, dafür sind 6 Hektar Blühflächen als Ausgleich vorgesehen. Unsere Checkliste zeigt, welche Nachweise und Flächen Sie früh einplanen müssen, damit die Auflagen den Projektstart nicht ausbremsen. Artenschutz-Checkliste jetzt sichern

Um den naturschutzrechtlichen Anforderungen Rechnung zu tragen und den Lebensraum für die Tierwelt zu sichern, sind im Rahmen der Planungen zugleich Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Konkret müssen 6 Hektar Fläche hergerichtet und als Blühflächen bereitgestellt werden.

Mit dem Beginn der erneuten Beteiligungsphase haben Verwaltung und Planer die formellen Voraussetzungen geschaffen, um das Genehmigungsverfahren auf Basis der Rückmeldungen aus der Öffentlichkeit und von Fachbehörden weiterzuführen.

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