Right-to-work im Vereinigten Königreich: Neue Prüfpflichten ab Oktober
Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 05:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die globale Rekrutierung von Fachkräften stellt Unternehmen zunehmend vor komplexe Herausforderungen in den Bereichen Cybersicherheit und regulatorische Compliance.
Einem Branchenbericht von Ende September 2026 zufolge sahen sich im vergangenen Jahr 43 % der untersuchten Unternehmen mit Cyberangriffen oder Sicherheitsvorfällen konfrontiert. Besonders die grenzüberschreitende Beschäftigung berge spezifische Risiken, die über die Anforderungen im Inland hinausgehen.
Zentrale Sicherheitsrisiken bei Remote-Arbeit und Onboarding
Bei der internationalen Zusammenarbeit identifizieren Experten fünf wesentliche Risikofelder. Problematisch erweist sich oft ein Onboarding-Prozess, der lediglich inländische Standards anwendet und lokale Besonderheiten ignoriert.
Zudem führen länderübergreifend variierende Datenschutzregeln sowie fehlerhafte Offboarding-Verfahren zu potenziellen Sicherheitslücken. Weitere Gefahrenquellen liegen in der Nutzung ungesicherter privater Endgeräte (Bring Your Own Device) sowie der Verwendung öffentlicher WLAN-Verbindungen durch ortsunabhängig arbeitende Beschäftigte.
Um diesen Bedrohungen zu begegnen, wird die Implementierung von Mehrfaktor-Authentifizierung (MFA), kontrollierten Zugriffsrechten sowie die Sicherstellung verschlüsselter Verbindungen, etwa über VPN-Dienste, empfohlen. Technische Lösungen sollten dabei stets in ein umfassendes Sicherheitskonzept eingebettet sein, das auch regelmäßige Updates und Mitarbeiterschulungen vorsieht.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Mitbestimmung in Europa
Neben technischen Hürden müssen Unternehmen länderspezifische rechtliche Anforderungen strikt einhalten. Im Vereinigten Königreich ist beispielsweise eine Prüfung der Arbeitsberechtigung (Right-to-work) vor Arbeitsbeginn zwingend erforderlich. Diese Regelung soll ab dem 1. Oktober 2026 auf bestimmte Konstellationen bei Verträgen, Subunternehmern und Online-Matching-Verfahren ausgeweitet werden.
Innerhalb der Europäischen Union zeigen sich deutliche Unterschiede bei der Mitarbeiterüberwachung und Mitbestimmung. In Deutschland haben Betriebsräte weitreichende Mitbestimmungsrechte bei der Einführung von Systemen, die zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle geeignet sind.
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Während Frankreich eine kontinuierliche oder systematische Überwachung untersagt, können in Italien hierfür vorherige Vereinbarungen mit Gewerkschaften oder Genehmigungen durch Behörden notwendig sein.
Plattformlösungen für Steuer- und Compliance-Management
Zur Bewältigung der administrativen Last kommen verstärkt digitale Plattformen zum Einsatz. Systeme wie Passport Onesource zielen darauf ab, internationale Steuer-, Sozialversicherungs- und Payroll-Regeln zentral zu verwalten.
Durch automatisierte Berechnungen und die Integration in bestehende HR- oder ERP-Systeme sollen Regeländerungen nahezu in Echtzeit abgebildet werden. Der Implementierungsaufwand für solche Lösungen werde laut Anbieterangaben von Monaten auf wenige Wochen reduziert, wobei unabhängige Leistungsdaten hierzu noch ausstehen.
Für die Erfüllung gesetzlicher Unterweisungspflichten, etwa nach § 12 Arbeitsschutzgesetz in Deutschland, stehen spezialisierte E-Learning-Plattformen zur Verfügung.
Lubeca Media informierte im September 2026 darüber, dass entsprechende digitale Pflichtunterweisungen mittlerweile in acht Sprachen, darunter Polnisch, Rumänisch und Türkisch, angeboten werden. Dies umfasst sicherheitsrelevante Themen wie Brandschutz, Erste Hilfe und den Umgang mit Gefahrstoffen, wobei die Dokumentation und Zertifikatserstellung digital erfolgt.
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Regulatorische Entwicklung und IT-Resilienz
Der regulatorische Druck auf Unternehmen nimmt durch neue EU-Vorgaben weiter zu. Die NIS2-Richtlinie wurde im Dezember 2025 in deutsches Recht überführt und betrifft Schätzungen zufolge rund 30.000 Unternehmen.
Die Einstufung als wichtige oder besonders wichtige Einrichtung richtet sich dabei nach Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz. Ergänzend dazu entfaltet die EU-KI-Verordnung seit August 2026 ihre volle Wirkung, während wesentliche Regeln des Cyber Resilience Act (CRA) für Dezember 2027 angekündigt sind.
Für den Finanzsektor verpflichtet der Digital Operational Resilience Act (DORA) Institute dazu, externe IT-Dienstleister mit Zugriff auf kritische Systeme dokumentiert zu prüfen. Fachleute betonten auf Veranstaltungen im September 2026, dass internationale Mobilität heute als strategische Wachstumsfunktion begriffen werden müsse.
Angesichts eines erheblichen Mangels an IT-Fachkräften in Deutschland erwarten viele Unternehmen eine weitere Verschärfung der Personallage, was die Bedeutung rechtssicherer und digitalisierter Einstellungsprozesse zusätzlich unterstreicht.
