Reverse Charge: EU-Kommission schlägt Verlängerung bis Juni 2030 vor
Veröffentlicht am: 16.10.2026 um 11:39 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie Europäische Kommission hat am 1. Oktober 2026 vorgeschlagen, zwei zentrale Instrumente zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug bis zum 30. Juni 2030 zu verlängern. Die bisherigen Regelungen laufen nach derzeitigem Stand am 30. Juni 2026 aus.
Der Entwurf sieht eine Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie 2006/112/EG vor. Um in Kraft zu treten, muss die Vorlage den Rat der Europäischen Union passieren, in dem für Steuerfragen Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten erforderlich ist.
Reverse-Charge-Verfahren und Schnellreaktionsmechanismus im Fokus
Die Initiative der Kommission umfasst zwei wesentliche Schutzmechanismen. Das erste Instrument ist das optionale Reverse-Charge-Verfahren in besonders betrugsanfälligen Sektoren.
Durch die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft wird die Pflicht zur Abführung der Mehrwertsteuer vom Verkäufer auf den Käufer übertragen. Dies soll gezielt den sogenannten Missing-Trader-Betrug unterbinden, bei dem Zwischenhändler Steuern einbehalten und vor dem Zugriff der Finanzverwaltung verschwinden.
Rechtlich stützt sich dieses Verfahren auf Artikel 199a der Mehrwertsteuerrichtlinie. Die Vorschrift erlaubt den EU-Staaten die Anwendung der Steuerschuldumkehr auf vorab definierte Hochrisikobereiche. Dazu gehören unter anderem elektronische Geräte wie Mobiltelefone, Tablets, Laptops und Spielkonsolen sowie integrierte Schaltkreise.
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Ebenfalls erfasst sind Lieferungen von Erdgas, Strom, Roh- und Halbmetallen, Getreide und Industriepflanzen sowie Telekommunikationsdienste und Treibhausgasemissionszertifikate. Nach Angaben der Kommission wenden mit Ausnahme Maltas alle Mitgliedstaaten das Verfahren in mindestens einer dieser Kategorien an. Am weitesten verbreitet ist die Regelung beim Handel mit Emissionszertifikaten.
Das zweite Instrument bildet der Schnellreaktionsmechanismus nach Artikel 199b der Richtlinie. Er ermöglicht es einem Staat, bei plötzlichen und massiven Betrugsfällen die Steuerschuldumkehr unter strengen Auflagen auch vorübergehend auf Sektoren anzuwenden, die nicht in der regulären Liste stehen.
Nach Feststellung der Kommission kam dieser Mechanismus in der Praxis bislang zwar noch nicht zur Anwendung, wird von den Mitgliedstaaten jedoch weiterhin als wichtiges Sicherungsinstrument eingestuft.
Übergangslösung bis zur ViDA-Reform
Die geplante Verlängerung bis Mitte 2030 soll als rechtliche Brücke dienen, bis die Vorgaben des Reformpakets zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (VAT in the Digital Age, kurz ViDA) greifen.
Ab dem 1. Juli 2030 sind neue unionsweite digitale Berichtspflichten für grenzüberschreitende Lieferungen und Dienstleistungen im B2B-Bereich vorgesehen. Diese Reform beinhaltet die Verpflichtung zu strukturierten elektronischen Rechnungen sowie eine Berichterstattung in nahezu Echtzeit.
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Die Generaldirektion Steuern und Zoll der Europäischen Kommission veröffentlichte den Richtlinienvorschlag am 9. Oktober 2026. Zuvor bekräftigten Vertreter der Kommission und europäische Steuerbeamte am 6. und 7. Oktober 2026 auf einem Gipfeltreffen der Steuerverwaltungen in Dublin, dass die Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug weiterhin hohe Priorität genießt.
Vorbereitungen auf nationaler Ebene am Beispiel Polen
In den Mitgliedstaaten zeichnet sich der Anpassungsbedarf bereits ab. Die polnische Regierung plant etwa, das nationale Reverse-Charge-Verfahren für den Börsenhandel mit Elektrizität, Gas und CO2-Emissionsrechten ebenfalls bis zum 30. Juni 2030 zu verlängern. Eine entsprechende Novelle des polnischen Mehrwertsteuergesetzes befindet sich derzeit in der Konsultation, da die bestehenden nationalen Vorschriften am 31. Dezember 2026 auslaufen.
Die Anpassung an das Zieldatum 2030 entspricht dem zeitlichen Rahmen der ViDA-Berichtspflichten. Für die Energiewirtschaft ist diese Verlängerung von wirtschaftlicher Bedeutung: Branchenschätzungen beziffern den zusätzlichen Bedarf an Transaktionssicherheiten ohne die Ausnahmeregelung auf rund 1,8 Milliarden Z?oty.
Nach Berechnungen der polnischen Abrechnungskammer für Warenbörsen (Izba Rozliczeniowa Gie?d Towarowych) aus dem Jahr 2025 müssten Marktteilnehmer mindestens 600 Millionen Z?oty an Barmitteln und rund 1,2 Milliarden Z?oty an nicht-monetären Sicherheiten hinterlegen, falls das Verfahren ausläuft. Der Vorschlag der EU-Kommission wird als nächster Schritt im Rat der Europäischen Union beraten.
