Rettungsdienst-Tarifvertrag, Urlaub

Rettungsdienst-Tarifvertrag: 39,5-Stunden-Woche und 30 Tage Urlaub

03.06.2026 - 16:48:18 | boerse-global.de

Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft und ASB Hamburg einigen sich auf neuen Tarifvertrag mit verbesserten Zuschlägen und Arbeitszeiten.

Rettungsdienst-Tarifvertrag: 39,5-Stunden-Woche und 30 Tage Urlaub - Bild: über boerse-global.de
Rettungsdienst-Tarifvertrag: 39,5-Stunden-Woche und 30 Tage Urlaub - Bild: über boerse-global.de

Die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft und die ASB Rettungsdienst Hamburg GmbH haben auf der Interschutz 2026 den ersten Haustarifvertrag der Branche unterzeichnet.

Der Vertrag setzt neue Maßstäbe für Arbeitszeiten und Vergütung im Rettungsdienst. Unterzeichnet wurde das Abkommen am Mittwoch auf der weltweit größten Messe für Brand- und Rettungsschutz in Hannover. Die Gewerkschaft spricht von einem „Meilenstein der Tarifgeschichte".

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Was der Vertrag bringt

Die Kernpunkte des neuen Tarifwerks lesen sich wie eine deutliche Aufwertung des Rettungsdienstpersonals. Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt künftig 39,5 Stunden. Dazu kommen 30 Tage Urlaub sowie gestaffelte Zuschläge für belastende Schichten:

  • 20 Prozent für Nachtarbeit
  • 25 Prozent für Sonntagsarbeit
  • 35 Prozent für Arbeit an Feiertagen

Einmal jährlich erhalten die Beschäftigten eine Sonderzahlung in Höhe eines halben Monatsgehalts. Im Krankheitsfall stockt der Arbeitgeber das Nettogehalt für bis zu 26 Wochen auf 100 Prozent auf. Ein ungewöhnliches Detail: Der ASB übernimmt die Gewerkschaftsbeiträge seiner Mitarbeiter.

Alarmierende Signale aus der Branche

Der Tarifabschluss kommt zu einem Zeitpunkt massiver finanzieller Unsicherheit. Erst am Montag hatten fünf große Hilfsorganisationen – neben dem ASB auch DLRG, DRK, Johanniter und Malteser – eine gemeinsame Warnung herausgegeben. Sie befürchten eine Unterfinanzierung der Notfallversorgung und fordern eine gesetzliche Garantie der Vollkostenfinanzierung.

Gleichzeitig verändert sich das arbeitsrechtliche Umfeld grundlegend. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hatte Anfang Juni einen Reformvorschlag für das Arbeitszeitgesetz vorgelegt. Dieser sieht eine verpflichtende elektronische Zeiterfassung vor und will statt einer starren täglichen Höchstarbeitszeit künftig eine Wochenhöchstarbeitszeit von 48 Stunden einführen. Die vorgeschriebene Ruhezeit von elf Stunden soll bestehen bleiben.

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Technik und Trends auf der Interschutz

Die Messe selbst, die unter dem Motto „Safeguarding Tomorrow" („Die Zukunft sichern“) steht, präsentiert bis Samstag mehr als 1.500 Aussteller aus über 50 Ländern. Während die Tarifverhandlungen für den ASB Hamburg im Mittelpunkt standen, zeigten andere Aussteller technische Neuheiten.

Besondere Aufmerksamkeit erregte ein XXL-Rettungswagen auf Unimog-Basis, der für extreme Wetterbedingungen ausgelegt ist und bis zu vier Patienten gleichzeitig transportieren kann. Hersteller wie Rosenbauer und Mercedes-Benz Trucks nutzten die Messe zudem für die Premiere spezieller Elektro- und Geländefahrzeuge für den Rettungsdienst.

Rechtlicher Hintergrund

Der Tarifabschluss folgt auf ein richtungsweisendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom November 2025. Die Richter hatten klargestellt, dass Gehaltserhöhungen, die ausschließlich Beschäftigten mit neuen Verträgen angeboten werden, gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen können – insbesondere wenn langjährige Mitarbeiter mit älteren Verträgen systematisch von späteren Erhöhungen ausgeschlossen bleiben.

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