Reservistengesetz: Arbeitgeber warnen vor Zwangseinberufungen
01.06.2026 - 02:04:03 | boerse-global.deDer Chef der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Rainer Dulger, hat die Pläne von Verteidigungsminister Boris Pistorius zur verpflichtenden Reservistenausbildung scharf attackiert. Das Gesetz gefährde den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Die geplante Reform des Reservistengesetzes sieht vor, dass künftig auch außerhalb von Spannungs- oder Verteidigungsfällen eine Dienstpflicht für Reservisten gelten soll. Bislang galt das Prinzip der doppelten Freiwilligkeit: Sowohl der Reservist als auch sein Arbeitgeber mussten einem Einsatz zustimmen. Dieses Prinzip würde mit dem neuen Gesetz faktisch abgeschafft.
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Vom Freiwilligendienst zur Zwangsverpflichtung
Minister Pistorius verteidigt den Kurswechsel. Zwar bleibe der Grundwehrdienst freiwillig, wer sich jedoch einmal verpflichte, müsse auch mit einer späteren Einberufung rechnen. Das Ziel: Die Bundeswehr soll auf 260.000 aktive Soldaten und 200.000 Reservisten aufgestockt werden. Aktuell zählt die Truppe rund 186.000 aktive Soldaten und 60.000 planmäßige Reservisten. Die Nato fordert im Krisenfall insgesamt 460.000 Soldaten – eine Vorgabe, die Deutschland mit diesen Maßnahmen erfüllen will.
Altersgrenzen und Dienstzeiten im Detail
Der Gesetzesentwurf sieht gestaffelte Verpflichtungen vor:
- Wer zwischen sechs und elf Monaten freiwillig gedient hat, kann bis zum 45. Lebensjahr einberufen werden. Die maximale Dienstzeit beträgt sechs Monate, höchstens drei Wochen pro Jahr.
- Bei längerer Dienstzeit droht die Einberufung bis zum 65. Lebensjahr. Hier sind bis zu zwölf Monate Gesamtdienstzeit möglich, maximal zwölf Wochen jährlich.
Zwar sieht der Entwurf einen Verdienstausfall von bis zu 301 Euro pro Tag sowie Kündigungsschutz vor. Doch die Arbeitgeber müssten ihre Mitarbeiter für diese Zeit freistellen – ein massiver Eingriff in die betriebliche Planung.
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Wirtschaft warnt vor Fachkräfte-Aderlass
Die BDA fordert mehr Planungssicherheit für Unternehmen. Dulger verlangt eine gesetzliche Offenlegungspflicht: Arbeitnehmer müssten ihren Reservistenstatus gegenüber dem Arbeitgeber anzeigen. Zudem wünscht sich der Verband flexiblere Arbeitszeitmodelle, um die Ausfälle kompensieren zu können.
Besonders brisant: Die Vergütung für Reservisten kann bis zu 2.600 Euro betragen. Die Arbeitgeber befürchten, dass damit gezielt Auszubildende abgeworben werden. „Das könnte fatale Folgen für die betriebliche Nachwuchssicherung haben", warnt die BDA.
Auch innerhalb der Koalition regt sich Widerstand. Die Grünen-Politikerin Sara Nanni kritisiert, dass sich Freiwillige heute faktisch ihrer Entscheidungsfreiheit für die Zukunft berauben. „Wer heute dient, kann morgen nicht mehr Nein sagen", so Nanni. Ob der Gesetzesentwurf in dieser Form Bestand hat, dürfte sich in den kommenden Wochen zeigen.
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