Reservestärkungsgesetz, Zwangspflicht

Reservestärkungsgesetz: Zwangspflicht für Reservisten ab 45 Jahren

29.05.2026 - 19:31:00 | boerse-global.de

Verteidigungsminister Pistorius will die Reserve per Gesetz stärken. Ehemalige Soldaten müssen künftig mit Pflichtübungen rechnen.

Reservestärkungsgesetz: Zwangspflicht für Reservisten ab 45 Jahren - Foto: über boerse-global.de
Reservestärkungsgesetz: Zwangspflicht für Reservisten ab 45 Jahren - Foto: über boerse-global.de

Verteidigungsminister Boris Pistorius will die Reserve der Bundeswehr stärken – und setzt dabei erstmals auf Zwang.

Bislang war die Teilnahme an Reservistenübungen freiwillig. Das soll sich grundlegend ändern. Bei einem Auftritt in Montreal bestätigte der SPD-Politiker am heutigen Freitag die Pläne für ein „Reservestärkungsgesetz“. Der Entwurf war bereits im Frühjahr 2026 vorgestellt worden und zielt darauf ab, den Personalmangel bei der Bundeswehr zu bekämpfen.

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„Eine verlässliche Reserve kann nicht allein auf Freiwilligkeit beruhen“, sagte Pistorius. Die Kernbotschaft: Wer gedient hat, muss künftig auch im Frieden mit einer Einberufung rechnen.

Gestaffelte Dienstpflicht nach Vordienstzeit

Das Gesetz sieht ein abgestuftes System vor. Ehemalige Soldaten, die mindestens sechs Monate Grundwehrdienst geleistet haben, können bis zum 45. Lebensjahr zu Übungen herangezogen werden. Wer länger als ein Jahr Berufssoldat war, muss sogar bis zum 65. Lebensjahr mit einer Verpflichtung rechnen.

Die Dauer der jährlichen Übungen richtet sich nach der bisherigen Dienstzeit:

  • Weniger als ein Jahr Dienstzeit: bis zu drei Wochen pro Jahr
  • Mehr als 13 Jahre Dienstzeit: bis zu zwölf Wochen pro Jahr

Wichtig: Auslandseinsätze und Hilfe bei Naturkatastrophen bleiben weiterhin freiwillig. Wer über die Altersgrenzen hinaus aktiv bleiben möchte, kann künftig bis zum 68. Lebensjahr als Freiwilliger weitermachen – bisher lag die Grenze bei 65.

Belastung für Unternehmen – mit Ausgleich

Die Pläne haben auch handfeste Konsequenzen für die Wirtschaft. Arbeitgeber werden gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeiter für die Reservistenpflicht freizustellen. Als Ausgleich sind finanzielle Hilfen und Erstattungen vorgesehen.

Die Kosten sind überschaubar: Zwischen 2027 und 2029 rechnet das Ministerium mit jährlichen Mehrausgaben von rund 43 Millionen Euro – für höhere Bezahlung der Reservisten und Unterstützung der Unternehmen.

Der Handlungsbedarf ist enorm. Von rund 60.000 eingeteilten Reservisten nehmen derzeit weniger als 40.000 regelmäßig an Übungen teil. Rund ein Drittel des Reservistenpools ist über 50 Jahre alt.

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Personalziele bis Mitte der 2030er Jahre

Die Reform ist Teil einer größeren Strategie. Die Bundeswehr will die aktive Truppe bis Mitte der 2030er Jahre auf 260.000 Soldaten aufstocken – aktuell sind es rund 183.000 bis 185.000. Die Reserve soll parallel auf 200.000 Mann wachsen, liegt aber derzeit deutlich unter der 100.000er-Marke.

Unterstützung und Kritik

Bastian Ernst, Präsident des Reservistenverbandes, begrüßte den Vorstoß. Die verpflichtenden Übungen seien „ein notwendiger Schritt für glaubwürdige Abschreckung und Einsatzbereitschaft“ – insbesondere angesichts der Sicherheitslage in Osteuropa. Die Anhebung der Altersgrenze für Freiwillige bezeichnete er als pragmatischen Kompromiss, um erfahrene Spezialisten zu halten.

Kritik kommt von den Grünen und der Linken. Sara Nanni (Grüne) und Ulrich Thoden (Linke) äußerten sich skeptisch gegenüber der Wende hin zur Dienstpflicht. Das Bundeskabinett will das Gesetz dennoch auf den Weg bringen. Eine endgültige Entscheidung könnte bereits Anfang Juli 2026 fallen.

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