Reservestärkungsgesetz: Pflichtübungen für Reservisten ab 45 Jahren
29.05.2026 - 06:30:19 | boerse-global.deVerteidigungsminister Boris Pistorius will die Reserve der Bundeswehr per Gesetz zu regelmäßigen Übungen verpflichten – auch im Frieden.
Der Minister bestätigte die Pläne am heutigen Freitag während eines Besuchs in Montreal, Kanada. Das bisherige Prinzip der „doppelten Freiwilligkeit“ – sowohl der Reservist als auch sein Arbeitgeber müssen Übungseinsätzen zustimmen – soll durch eine gesetzliche Pflicht ersetzt werden. Der Gesetzesentwurf zum „Reservestärkungsgesetz“ war bereits Anfang der Woche in erster Fassung bekannt geworden.
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Wer künftig einberufen werden kann
Die Neuregelung betrifft alle ehemaligen Soldaten mit mindestens sechsmonatiger Dienstzeit. Sie können bis zum 45. Lebensjahr zu Pflichtübungen herangezogen werden. Für frühere Berufssoldaten gilt die Regelung sogar bis zum 65. Lebensjahr.
Die Dauer des verpflichtenden Dienstes staffelt sich nach der bisherigen Erfahrung: Wer weniger als ein Jahr gedient hat, muss mit bis zu drei Wochen pro Jahr rechnen. Bei mehr als 13 Jahren Dienstzeit sind bis zu zwölf Wochen jährlich möglich. Wichtig: Auslandseinsätze und Hilfe bei Naturkatastrophen bleiben weiterhin freiwillig.
Arbeitgeber in der Pflicht
Die Reform greift tief in die Privatwirtschaft ein. Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter künftig gesetzlich für Reservedienste freistellen. Im Gegenzug erhalten sie ein Anrecht auf frühzeitige Konsultation bei der Einsatzplanung.
Der Reservistenverband unter Vorsitz von Bastian Ernst begrüßte die Pläne grundsätzlich, forderte aber verlässliche Terminplanungen. „Vorhersagbarkeit ist entscheidend – für die Reservisten ebenso wie für ihre Arbeitgeber“, so der Tenor.
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Die Bundesregierung plant finanzielle Anreize für Betriebe, darunter Zuschüsse für die Freistellung von Mitarbeitern. Auch Reservisten selbst sollen für bestimmte Einsätze höhere Prämien erhalten. Das Verteidigungsministerium rechnet mit Mehrkosten von rund 43 Millionen Euro jährlich zwischen 2027 und 2029.
Die große Lücke in der Personalplanung
Die Reform ist Teil einer umfassenden Strategie: Bis Mitte der 2030er Jahre soll die Bundeswehr auf 260.000 aktive Soldaten und 200.000 Reservisten anwachsen. Die aktuelle Lage zeigt jedoch eine erhebliche Diskrepanz zwischen Soll und Ist.
Zwar sind rund 60.000 Reservisten formal bestimmten Funktionen zugeordnet, doch weniger als 40.000 nehmen regelmäßig an Übungen teil. Zudem ist ein Drittel des aktuellen Reservepools älter als 50 Jahre. Die neue Regelung soll diese Lücke schließen und die Einsatzbereitschaft der Truppe nachhaltig stärken.
Nächste Schritte im Gesetzgebungsprozess
Das Bundeskabinett soll den Gesetzesentwurf voraussichtlich am 1. Juli 2026 beraten und formal beschließen. Die Sitzung findet im Verteidigungsministerium statt. Anschließend durchläuft das Vorhaben das reguläre parlamentarische Verfahren. Ziel ist der Abschluss der Reform noch vor der parlamentarischen Sommerpause.
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