Reservestärkungsgesetz, BDA

Reservestärkungsgesetz: BDA fordert Abfrage von Reservistendaten

08.06.2026 - 13:12:55 | boerse-global.de

Arbeitgeber verlangen gesetzliche Grundlage zur Abfrage und Speicherung des Reservistenstatus von Mitarbeitern für mehr Planungssicherheit.

BDA fordert klare Regeln zum Reservistenstatus für Unternehmen
Reservestärkungsgesetz - Eine Silhouette einer Geschäftsfrau im Anzug, die einem Soldaten in Uniform die Hand schüttelt, vor einem verschwommenen Hintergrund mit deutscher Flagge. 08.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) verlangt weitreichende Befugnisse zur Abfrage des Reservistenstatus von Mitarbeitern. Hintergrund ist das geplante Reservestärkungsgesetz von Verteidigungsminister Boris Pistorius.

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Das Gesetz sieht eine Abkehr vom Prinzip der doppelten Freiwilligkeit vor. Künftig könnten Reservedienstleistungen auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers verpflichtend angeordnet werden. BDA-Präsident Rainer Dulger betont: Die Wirtschaft stehe zur Sicherheitswende, brauche aber frühzeitig Klarheit über eingeplante Mitarbeiter.

Konkret fordern die Arbeitgeber eine gesetzliche Grundlage, um den Reservistenstatus nicht nur abfragen, sondern die Daten auch speichern zu dürfen. Zudem soll eine Mitteilungspflicht für Beschäftigte kommen, wenn eine Heranziehung innerhalb der nächsten zwölf Monate absehbar ist. Nur so bleibe die personelle Einsatzfähigkeit in den Betrieben gewährleistet.

Gestaffelte Dienstpflichten geplant

Das Verteidigungsministerium will die Reservekräfte bis 2035 massiv aufstocken. Ziel: 260.000 aktive Soldaten und 200.000 Reservisten. Der Gesetzentwurf definiert gestaffelte Verpflichtungen:

  • Personen mit weniger als einem Jahr Wehrdienst: bis zu sechs Monate Reservedienst, maximal drei Wochen pro Jahr
  • Ehemalige Soldaten mit mindestens 13 Dienstjahren: bis zu zwölf Monate, maximal zwölf Wochen pro Jahr

Auch die Altersgrenzen werden angepasst. Für Personen mit mindestens sechs Monaten Diensterfahrung gilt künftig eine Grenze von 45 Jahren. Ehemalige Berufssoldaten können bis zum Alter von 65 Jahren herangezogen werden.

Wirtschaft zeigt sich zurückhaltend

Trotz grundsätzlicher Unterstützung gibt es kritische Stimmen. Eine IW-Befragung vom Dezember 2025 zeigt: Nur 15 Prozent der Unternehmen stellten ihre Beschäftigten für Wehrübungen frei. Weitere zehn Prozent planten dies für die Zukunft.

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Die BDA plädiert dafür, die doppelte Freiwilligkeit nach Möglichkeit beizubehalten. Experten sehen den Koordinierungsaufwand zwischen militärischen Erfordernissen und betrieblichen Abläufen als eine der zentralen Herausforderungen.

Verteidigung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Am Tag der Bundeswehr am 6. Juni unterstrich Pistorius in Neubiberg: Verteidigungsfähigkeit sei keine alleinige Aufgabe der Streitkräfte. Das gesamte Land sei gefordert.

Militärexperte Carlo Masala wies darauf hin, dass ein Aufwachsen der Reserve nicht nur eine Personalfrage sei. Auch die Ausrüstung müsse stimmen. Die Bundeswehr verzeichnete 2025 zwar mit rund 25.000 neuen Soldaten einen Rekordzulauf – doch jährlich scheiden etwa 30.000 Soldaten aus dem aktiven Dienst aus.

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