Reservestärkungsgesetz, Arbeitgeber

Reservestärkungsgesetz: Arbeitgeber warnen vor Zwangseinberufung

31.05.2026 - 22:51:25 | boerse-global.de

Neues Gesetz erlaubt Zwangseinberufung ehemaliger Soldaten. Arbeitgeber kritisieren unkalkulierbare Belastung für Betriebe.

Reservestärkungsgesetz: Arbeitgeber warnen vor Zwangseinberufung - Foto: über boerse-global.de
Reservestärkungsgesetz: Arbeitgeber warnen vor Zwangseinberufung - Foto: über boerse-global.de

Bundeswehr soll schlagkräftiger werden: Verteidigungsminister Boris Pistorius hat Ende Mai eine Gesetzesinitiative vorgestellt, die die Reserve grundlegend umkrempelt. Kernstück des sogenannten Reservestärkungsgesetzes ist die Abschaffung des Prinzips der doppelten Freiwilligkeit. Künftig sollen ehemalige Soldaten auch gegen den Willen ihrer Arbeitgeber zu Übungen eingezogen werden können.

Das Ende der doppelten Freiwilligkeit

Bislang galt: Reservistenübungen finden nur statt, wenn sowohl der Soldat als auch sein Arbeitgeber zustimmen. Mit dem neuen Gesetz will das Verteidigungsministerium dieses Modell kippen. Die Begründung: Im Ernstfall oder bei einem Angriff auf Deutschland müsse die Reserve verlässlich einsatzbereit sein. Das bisherige System biete dafür nicht die nötige Planungssicherheit.

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Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Bundeswehr ehemalige Soldaten künftig per Anordnung zu Ausbildungs- und Übungszwecken einberufen kann – unabhängig von betrieblichen Belangen. Der Bundestag soll den Entwurf voraussichtlich im Juli 2026 beraten.

Personalziel: 460.000 Soldaten bis Mitte der 2030er Jahre

Die Reform verfolgt ein ehrgeiziges Ziel: Die Bundeswehr soll bis Mitte der 2030er Jahre auf eine Gesamtstärke von rund 460.000 Soldaten kommen – 260.000 aktive und 200.000 Reservisten. Zum Vergleich: Derzeit nehmen nur etwa 40.000 bis 60.000 Reservisten regelmäßig an Übungen teil.

Die Dauer der Reservepflicht richtet sich nach der vorherigen Dienstzeit:

  • Wer sechs bis elf Monate freiwilligen Wehrdienst geleistet hat, kann bis zum 45. Lebensjahr zu Pflichtübungen herangezogen werden.
  • Ehemalige Berufssoldaten und Soldaten mit längerer Dienstzeit bleiben bis zum 65. Lebensjahr reservistisch verpflichtet.
  • Im Spannungs- oder Verteidigungsfall kann die Pflicht für bestimmte Gruppen bis zum 60. Lebensjahr verlängert werden.

Die maximale Dauer der Pflichtübungen liegt bei sechs Monaten für kürzere Dienstzeiten und bis zu zwölf Monaten für längere Verpflichtungen.

Arbeitgeber warnen vor Belastungen

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) reagierte Ende Mai mit deutlicher Kritik. BDA-Präsident Rainer Dulger warnte vor einem Konflikt zwischen militärischen Anforderungen und den betrieblichen Notwendigkeiten. „Die Abschaffung der doppelten Freiwilligkeit schafft eine unkalkulierbare Belastung für Unternehmen“, so Dulger.

Die Arbeitgeber fordern mehr Transparenz: Arbeitnehmer sollten verpflichtet werden, ihren Reservistenstatus gegenüber dem Arbeitgeber offenzulegen. Zudem verlangt die BDA einen angemessenen finanziellen Ausgleich und eine faire Abwägung zwischen den Interessen der Bundeswehr und der Wirtschaft.

Reservistenverband begrüßt Reform – Grüne warnen

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Der Reservistenverband stellte sich hinter die Pläne. Die Vertreter argumentierten, das bisherige Freiwilligensystem habe nicht die nötige Verbindlichkeit gebracht. „Ein Mindestmaß an Verpflichtung ist unerlässlich, damit die Reserve ihre Aufgaben erfüllen kann“, hieß es. Zudem müsse die Ausrüstung der Reservisten verbessert werden, um den höheren Erwartungen gerecht zu werden.

Kritik kommt dagegen aus den Reihen der Grünen. Einige Abgeordnete befürchten, dass die Reform potenzielle Freiwillige abschrecken könnte. Wer sich heute für den Dienst an der Waffe entscheide, müsse wissen, dass er später nicht mehr aus der Reservepflicht aussteigen könne.

Das Gesetzgebungsverfahren soll im Sommer fortgesetzt werden. Das Verteidigungsministerium strebt einen Kabinettsbeschluss in den kommenden Monaten an, um die von der NATO geforderten Personalziele für das nächste Jahrzehnt zu erreichen.

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