Reparaturrecht: Smartphones 7 Jahre, Waschmaschinen 10 Jahre
Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 16:31 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ab dem 31. Juli 2026 gelten in der EU strengere Regeln für die Reparatur von Elektrogeräten. Hersteller müssen künftig auch nach Ablauf der Gewährleistung Reparaturen anbieten. Ziel ist es, die Elektroschrottberge zu verkleinern – allein in Deutschland fielen 2024 rund 758.000 Tonnen an.
Längere Fristen für Ersatzteile
Die neuen Vorschriften legen fest, wie lange Hersteller Ersatzteile vorhalten müssen. Für Smartphones gilt eine Frist von sieben Jahren, bei Großgeräten wie Waschmaschinen sind es zehn Jahre. Die Reparaturen müssen zu angemessenen Preisen erfolgen. Zudem darf die Software eine Instandsetzung nicht blockieren.
Ein wichtiger Punkt: Entscheiden sich Verbraucher für eine Reparatur statt einen Neukauf, verlängert sich die gesetzliche Gewährleistung um zwölf Monate. In manchen Fällen können Käufer damit auf insgesamt drei Jahre Garantie kommen. Experten betonen zudem, dass sich bei Reparaturen die Beweislast nach einem Jahr zugunsten der Verbraucher verschiebt.
Große Hürden: Reparatur oft zu teuer
Trotz der neuen Rechte bleiben wirtschaftliche Hindernisse. Eine Studie von Wertgarantie und dem IFH Köln zeigt: 67 Prozent der Verbraucher halten Reparaturen im Vergleich zum Neukauf für zu teuer. Auch der Bekanntheitsgrad der neuen Regeln ist gering. Nur 40 Prozent der Befragten kennen das „Recht auf Reparatur“. 17 Prozent glauben fälschlicherweise, Reparaturen müssten grundsätzlich kostenlos sein.
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Kritik kommt von freien Werkstätten und Verbraucherschützern. Eine Expertin vom Runden Tisch Reparatur bemängelt, dass Ersatzteilkosten oft in keinem Verhältnis zum Produktwert stünden. Zudem fehlten Sanktionen bei Verstößen. Die neuen Regeln verbesserten vor allem den Zugang für gewerbliche Betriebe. Privatpersonen hätten weiterhin Probleme bei der Eigenreparatur. Laut einer Untersuchung der Open Knowledge Foundation reparieren zwar über 50 Prozent der Befragten ihre Geräte selbst – doch fehlt oft der direkte Zugang zu Originalersatzteilen.
Batterien und Fahrzeugdaten: Nächste Schritte
Die EU verschärft die Regeln weiter. Ab dem 23. September 2026 müssen Hersteller standardisierte Schnittstellen für unabhängige Werkstätten bereitstellen. Das Kfz-Gewerbe warnt jedoch davor, Cybersicherheit als Ausrede zu nutzen, um den Datenzugriff einzuschränken.
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Auch bei Mobilgeräten tut sich was. Apple kündigte an, ab Herbst 2026 gebrauchte Originalteile für Reparaturen zuzulassen. Ab Februar 2027 schreibt die EU zudem austauschbare Akkus vor. Die Industrie zeigt sich skeptisch. Branchenvertreter befürchten, dass dies besonders bei günstigen Produkten zu höheren Preisen und mehr Gewicht führt – ohne großen Mehrwert für die Lebensdauer.
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