Reparaturrecht, Hersteller

Reparaturrecht ab 31. Juli: EU zwingt Hersteller zu 7–10 Jahren Service

Veröffentlicht am: 21.07.2026 um 20:10 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Seit dem 19. Juli 2026 ist die Vernichtung unverkaufter Textilien für Großunternehmen in der EU verboten. Zeitgleich starten digitale Produktpässe und ein neues Recht auf Reparatur.

EU-Verbot: Große Firmen dürfen Kleidung nicht mehr vernichten
Ein Lagerhaus mit ordentlich gestapelten Textilien zur Veranschaulichung der EU-Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Juli 2026 keine unverkauften Textilien und Schuhe mehr entsorgen. Die neue Regelung ist Teil der EU-Ökodesign-Verordnung und soll Ressourcenverschwendung eindämmen.

Betroffen sind Betriebe mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro. Bislang wurden jährlich zwischen vier und neun Prozent der unverkauften Kleidung vernichtet – das verursachte eine CO?-Belastung von rund 5,6 Millionen Tonnen.

Ausnahmen gelten nur für beschädigte, verschmutzte, gefälschte oder gefährliche Ware. Branchenverbände begrüßen das Signal für mehr Nachhaltigkeit, fürchten aber bürokratischen Aufwand. Mittelständische Unternehmen haben noch bis 2030 Zeit, die Vorgaben umzusetzen. Marktbeobachter rechnen mit mehr Preisreduzierungen im Handel.

Recht auf Reparatur kommt Ende Juli

Schon am 31. Juli 2026 tritt das Recht auf Reparatur in Kraft. Die EU-Richtlinie 2024/1799 zwingt Hersteller, bestimmte Produkte auch nach Ablauf der Garantie zu reparieren – zu einem „angemessenen Preis".

Die Reparaturpflicht gilt je nach Produkt sieben bis zehn Jahre nach Produktionsstopp. Betroffen sind:

  • Mobiltelefone und Tablets (Ersatzteile für 7 Jahre)
  • Waschmaschinen, Trockner und Geschirrspüler (Ersatzteile für 10 Jahre)
  • Kühlgeräte und Staubsauger
  • Server, Drucker und E-Bikes

Ein zusätzlicher Anreiz: Wer sein defektes Gerät reparieren lässt, statt es auszutauschen, bekommt die gesetzliche Gewährleistung von zwei auf drei Jahre verlängert. Verbraucherschützer kritisieren allerdings, dass der Begriff „angemessener Preis" rechtlich schwammig sei.

Anzeige

Neben dem Recht auf Reparatur bringen neue Technologien wie KI weitere rechtliche Herausforderungen für die IT-Abteilungen von Unternehmen mit sich. Dieser kostenlose Download verschafft Ihnen den Überblick über Fristen, Pflichten und Risikoklassen, den Ihre Rechts- und IT-Abteilung jetzt dringend braucht. EU AI Act in 5 Schritten verstehen

Digitale Produktpässe starten

Parallel dazu treibt die EU die digitale Transparenz voran. Am 20. Juli 2026 ging das Register für den Digitalen Produktpass (DPP) an den Start. Die digitale Akte soll künftig Informationen über Materialzusammensetzung und Reparierbarkeit liefern – zunächst für Textilien, Batterien und Bauprodukte. Ab Februar 2027 wird die Registrierung für große Batterien verpflichtend.

Die Behörden verschärfen gleichzeitig die Kontrolle des Online-Handels. Noch am selben Tag verhängte die EU-Kommission eine Strafe von 550 Millionen Euro gegen AliExpress. Die Plattform habe gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstoßen – wegen unzureichender Risikobewertung und dem Verkauf illegaler Produkte. AliExpress muss bis zum 20. Oktober 2026 einen Maßnahmenplan vorlegen.

Anzeige

Die zunehmende Regulierung durch die EU stellt viele Unternehmen beim Einsatz neuer Technologien unvorbereitet vor große Hürden. Compliance-Experten erläutern in diesem kostenlosen Umsetzungsleitfaden, wie Sie die neuen Regeln zum EU AI Act rechtssicher meistern und empfindliche Strafen vermeiden. Kostenlosen Leitfaden zur KI-Verordnung sichern

Was noch kommt

Weitere Regeln sind bereits terminiert. Am 12. August 2026 tritt die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) in Kraft. Ab Februar 2027 müssen Gastronomen mitgebrachte Behälter akzeptieren. Und ab 2030 sind Einweg-Kunststoffverpackungen für Kleinstportionen wie Zucker, Kaffeesahne oder Ketchup in der Gastronomie verboten – ebenso wie kleine Hygieneartikel in Hotels.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | wirtschaft | 69825735 |