Rentenversicherung, Minijobber

Rentenversicherung: Minijobber können Befreiung ab Juli widerrufen

18.06.2026 - 14:52:44 | boerse-global.de

Mehrere Reformen treiben die Abgaben für Minijobber auf fast 40 Prozent. Ab Juli können Beschäftigte ihre Rentenversicherungsbefreiung widerrufen.

Minijob-Reformen 2026: Höhere Kosten und neue Wahlmöglichkeiten
Rentenversicherung - Ältere Hände halten Münzen oder einen Taschenrechner, symbolisierend Einkommen und die Verwaltung von Finanzen im Kontext von Minijobs. 18.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Gleich mehrere Reformen treiben die Kosten in die Höhe – und eröffnen neue Wahlmöglichkeiten.

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Pflegereform lässt Abgaben auf fast 40 Prozent steigen

Im Zentrum der Debatte steht ein Vorhaben von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Ihre geplante Pflegereform sieht vor, dass Arbeitgeber für Minijobber künftig 3,6 Prozent Pflegeversicherungsbeitrag zahlen müssen – bisher waren sie davon befreit. Das Ministerium erwartet Mehreinnahmen von 1,2 Milliarden Euro jährlich.

Doch das ist nicht alles. Eine separate Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll den pauschalen Arbeitgeberbeitrag von 13 auf 17,5 Prozent anheben. Wirtschaftsverbände schlagen Alarm: Der Handelsverband Deutschland (HDE) warnt vor einer Kostenlawine, die die Gesamtabgaben auf fast 40 Prozent treiben könnte.

„Das wäre die Abschaffung der Minijobs durch die Hintertür“, sagt Dehoga-Präsident Zöllick. Während der CSU-Gesundheitsexperte Pilsinger die Verteuerung kritisiert, sieht der SPD-Ausschussvorsitzende Rützel darin einen Weg zu mehr sozialversicherungspflichtigen Jobs. Ein Kabinettsbeschluss wird noch im Juni erwartet.

Rentenversicherung: Neue Freiheit für Minijobber ab Juli

Unabhängig von den Reformdebatten tritt zum 1. Juli eine wichtige Neuerung in Kraft. Minijobber können ihre einmalige Befreiung von der Rentenversicherungspflicht dann schriftlich beim Arbeitgeber widerrufen. Bisher galt die Befreiung als endgültig.

Wer den Widerruf nutzt, zahlt einen Eigenanteil von 3,6 Prozent – und baut damit Rentenansprüche auf. Konkret bedeutet das: Ein Jahr an der Minijob-Höchstgrenze erhöht die spätere monatliche Rente um etwa fünf Euro.

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Die Verdienstgrenze liegt seit Januar bei 603 Euro monatlich, zuvor waren es 556 Euro. Für 2027 ist eine weitere Anhebung auf 633 Euro geplant.

Aktivrente: Steuerfreier Zuverdienst für Senioren

Bereits seit Januar lockt die sogenannte Aktivrente. Senioren, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, dürfen bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen – allerdings nur in sozialversicherungspflichtigen Jobs. Minijobs und Selbstständigkeit sind ausgeschlossen.

Die Relevanz ist hoch: Laut Mikrozensus 2024 waren rund 13 Prozent der 65- bis 74-Jährigen erwerbstätig. In Hamburg profitierten Minijobber im ersten Quartal 2026 besonders von Lohnsteigerungen – ein Effekt der angehobenen Minijob-Grenze und des Mindestlohns von 13,90 Euro.

Minijobs in Privathaushalten: Sonderregeln und Steuervorteile

Für Minijobs in Privathaushalten gelten eigene Bedingungen. Arbeitgeber zahlen maximal 14,62 Prozent Abgaben bei einem Verdienst bis 603 Euro. Der Satz setzt sich zusammen aus Beiträgen zur Kranken- und Rentenversicherung (je 5 Prozent), Unfallversicherung (1,6 Prozent), Umlagen und einer Pauschsteuer von 2 Prozent.

Arbeitnehmer in Privathaushalten zahlen einen höheren Aufstockungsanteil zur Rentenversicherung von 14,9 Prozent – sofern sie nicht befreit sind. Im Gegenzug können Arbeitgeber 20 Prozent der Kosten steuerlich geltend machen, maximal 510 Euro pro Jahr.

Wichtig für Rentner: Zusätzliche Verdienste mindern zwar nicht die eigene Altersrente, können aber auf eine Witwen- oder Witwerrente angerechnet werden.

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