Rentenversicherung: Minijobber dürfen Befreiung ab Juli rückgängig machen
05.06.2026 - 05:26:01 | boerse-global.de
Der Mindestlohn steigt, die Verdienstgrenzen für Minijobs wurden angehoben – und im Juli kommt eine wichtige Neuerung bei der Rentenversicherung. Ein Überblick über die aktuellen Reformen.
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Mehr Geld für Minijobber
Seit Jahresbeginn gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Das hat direkte Folgen für die Minijob-Grenze: Sie liegt jetzt bei 603 Euro monatlich oder 7.236 Euro jährlich. Auch die Schwelle für Midijobs wurde auf 603,01 Euro angehoben.
Gut zu wissen: Wer sich ehrenamtlich engagiert, kann jetzt höhere Freibeträge nutzen. Die Ehrenamtspauschale liegt bei 960 Euro, der Übungsleiterfreibetrag bei 3.300 Euro. In der Landwirtschaft wurden die zeitlichen Grenzen für kurzfristige Jobs auf 15 Wochen beziehungsweise 90 Tage ausgeweitet. Arbeitgeber freuen sich derweil über eine gesenkte Umlage U1 auf 0,8 Prozent.
Rentenversicherung: Neue Freiheit ab Juli
Ein echter Gamechanger steht zum 1. Juli an. Minijobber können dann eine einmal erklärte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht rückgängig machen. Bisher war diese Entscheidung für die gesamte Dauer des Jobs bindend. Der Antrag ist bereits jetzt möglich, die Änderung gilt ab dem Folgemonat.
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Warum das interessant ist? Wer voll versicherungspflichtig ist, sammelt echte Pflichtbeitragszeiten. Das sichert Ansprüche auf Reha-Leistungen, Erwerbsminderungsrente und den Grundrentenzuschlag. Außerdem öffnet es die Tür zur betrieblichen Altersvorsorge und Riester-Förderung. Die Kosten: Im gewerblichen Bereich zahlt der Arbeitgeber 15 Prozent, der Arbeitnehmer 3,6 Prozent. In Privathaushalten sind es 5 beziehungsweise 13,6 Prozent. Wichtig: Eine erneute Befreiung ist danach ausgeschlossen.
Pflegeversicherung vor der Reform
Die Bundesregierung arbeitet am Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Bis Juli soll ein Kabinettsbeschluss fallen. Der Hintergrund: Für 2027 wird ein Defizit von rund 7,5 Milliarden Euro in der Pflegeversicherung erwartet.
Der Entwurf sieht höhere Arbeitgeberbeiträge für Minijobber vor. Die Beitragsbemessungsgrenze soll monatlich um 300 Euro steigen. Gleichzeitig sind Einsparungen geplant: Der Zugang zu Pflegegraden soll erschwert werden, und die höchste Zuschlagsstufe in Heimen soll erst nach viereinhalb Jahren greifen – bisher waren es drei.
Steuerentlastung und EU-Transparenz
Bei der Einkommensteuer zeichnen sich Änderungen für 2027 ab. Die Koalition berät über eine Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen. Die Kosten: 20 bis 30 Milliarden Euro. Die Finanzierung ist noch offen.
Am 8. Juni tritt die EU-Entgelttransparenz-Richtlinie für den öffentlichen Dienst in Kraft. Ziel ist es, den Gender-Pay-Gap zu senken – der liegt in Deutschland bei 16 Prozent. Experten warnen vor möglichen Klagewellen, falls die Umsetzung für die Privatwirtschaft weiter auf sich warten lässt.
Vorsicht vor Fake-News zum Mindestlohn
Behörden und Faktenchecker warnen vor gezielten Desinformationskampagnen. In sozialen Netzwerken kursieren KI-generierte Videos, in denen eine gefälschte Stimme von Kanzler Merz behauptet, der Mindestlohn würde auf 11 Euro sinken. Das Gegenteil ist der Fall: Zum 1. Januar 2027 ist eine Erhöhung auf 14,60 Euro geplant.
Noch ein wichtiger Termin: Die Frist für die Einkommensteuererklärung 2025 endet für Selbstbearbeiter am 31. Juli 2026. Der Grundfreibetrag für 2026 liegt bei 12.348 Euro.
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