Rentensteuern, Leistungen

Rentensteuern: 72 Prozent aller Leistungen jetzt steuerpflichtig

Veröffentlicht am: 06.08.2026 um 20:31 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Immer mehr Ruheständler zahlen Steuern auf ihre Rente. Die jüngste Erhöhung um 4,24 Prozent verschärft die Lage zusätzlich.

Rentenbesteuerung 2025: 72 Prozent der Leistungen steuerpflichtig
Ein älteres Paar sitzt an einem Schreibtisch mit Taschenrechner und Steuerunterlagen vor einem unscharfen Hintergrund. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Rund 72 Prozent aller Rentenleistungen unterliegen mittlerweile der Einkommensteuer. Das zeigen aktuelle Daten für das Jahr 2025. Besonders in Nordrhein-Westfalen rutschen immer mehr Ruheständler über die Freibeträge.

Steuerpflichtiger Anteil wächst seit Jahren

2025 erhielten rund 22,5 Millionen Rentenbezieher Leistungen von insgesamt etwa 423 Milliarden Euro – ein Plus von 5,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Davon waren 304 Milliarden Euro steuerpflichtig. Seit 2015 stieg der Anteil damit um 16,4 Prozentpunkte; damals lag die Quote noch bei 55,3 Prozent.

Der Grund: Das Alterseinkünftegesetz von 2005 regelt den schrittweisen Übergang zur nachgelagerten Besteuerung. Während Beiträge in der Erwerbsphase zunehmend steuerfrei bleiben, wächst der steuerpflichtige Anteil der Rente jährlich. Der Prozess läuft noch bis 2058. Bereits 2022 zahlten rund 42 Prozent der Rentner tatsächlich Einkommensteuer.

NRW: Große regionale Unterschiede

In Nordrhein-Westfalen leben etwa 3,6 Millionen Rentenempfänger mit einer durchschnittlichen Bruttorente von 1.773 Euro. Statistiken für 2025 zeigen für Über-65-Jährige ein mittleres Renteneinkommen von rund 19.700 Euro pro Jahr. Doch die Spanne ist gewaltig: In Odenthal verfügen Senioren im Schnitt über 23.844 Euro, im Selfkant nur über 16.143 Euro.

Die jüngste Rentenerhöhung zum 1. Juli 2026 verschärft die Lage zusätzlich. Die Anpassung um 4,24 Prozent – der Rentenwert steigt auf 42,52 Euro – ist voll steuerpflichtig. Bezieher einer Standardrente erhalten monatlich rund 77,85 Euro brutto mehr. Genug, um den Grundfreibetrag von 12.348 Euro für 2026 zu überschreiten.

Aktivrente: Mehr steuerfreier Zuverdienst

Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Regeln für die sogenannte Aktivrente. Rentner, die die reguläre Altersgrenze erreicht haben, dürfen bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei dazuverdienen. Zusammen mit dem Grundfreibetrag ergibt das eine steuerfreie Gesamtsumme von bis zu 36.348 Euro pro Jahr. Der Progressionsvorbehalt entfällt.

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Andernorts wird die Schraube angezogen: Das Verwitwetensplitting endet seit Anfang 2026 bereits nach dem Todesjahr des Partners. Hinterbliebene werden ab dem Folgejahr nach dem Grundtarif besteuert – bei monatlichen Einkünften von 3.300 Euro steigt die Steuerlast von null auf über 2.700 Euro.

Streit um die Rente mit 63

Die Finanzierung des Rentensystems bleibt umstritten. Jörg Rocholl, Mitglied der Rentenkommission, warnt davor, die „Rente mit 63" aus Reformpaketen herauszulösen – das würde die geplante Kapitaldeckung gefährden. Arbeitgebervertreter drängen auf ein Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren.

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Widerstand kommt von den Unions-Landeschefs in Ostdeutschland. Die Ministerpräsidenten von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen fordern Vertrauensschutz und Härtefallregelungen für langjährige Beitragszahler. Sie plädieren für lange Übergangsfristen, um Planungssicherheit für künftige Rentengenerationen zu schaffen.

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