Rentensteuern, Grundfreibetrag

Rentensteuern 2026: Grundfreibetrag steigt auf 12.348 Euro

Veröffentlicht am: 20.07.2026 um 19:31 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Steigende Grundfreibeträge entlasten Rentner, doch neue BFH-Urteile und Reformpläne erschweren die Steuerplanung für 2026.

Rentenbesteuerung 2026: Neue Urteile und steigende Freibeträge
Nahaufnahme einer Hand, die einen Taschenrechner mit Zahlen hält, im Hintergrund verschwommene Finanzdokumente. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Steigende Grundfreibeträge entlasten viele Rentner, doch neue BFH-Urteile und der wachsende steuerpflichtige Anteil machen die Kalkulation komplexer. Auch für Beamte und Auslandsrentner gelten verschärfte Regeln.

Grundfreibeträge: Wer 2026 keine Steuern zahlen muss

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 Euro für Alleinstehende. Wer im selben Jahr in Rente geht, muss nur noch 84 Prozent seiner gesetzlichen Rente versteuern – der Rentenfreibetrag liegt dann bei 16 Prozent.

Bei einer monatlichen Bruttorente von 1.300 Euro fällt 2026 unter Umständen keine Einkommensteuer an. Nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Werbungskosten- und Sonderausgabenpauschalen kann das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag bleiben. Die Pflicht zur Steuererklärung besteht dennoch.

Krankheitskosten absetzen: Diese Pauschbeträge gelten

Rentner können außergewöhnliche Belastungen wie Krankheits- und Pflegekosten steuerlich geltend machen. Auch ein Hausnotruf ist absetzbar – vorausgesetzt, eine medizinische Notwendigkeit liegt vor. Das entschied der Bundesfinanzhof bereits 2023.

Für Menschen mit Behinderung gibt es besondere Pauschbeträge:
- Bei Grad der Behinderung (GdB) 20: 384 Euro
- Bei GdB 100: 2.840 Euro
- Mit Merkzeichen „H“ (Hilflos) oder „Bl“ (Blind): 7.400 Euro

Beamte und Rentner steuerlich gleichgestellt

Seit 2025 werden gesetzliche Renten und Beamtenpensionen steuerlich gleich behandelt – beide sind zu 100 Prozent steuerpflichtig. Der Unterschied liegt in den Sozialabgaben: Beamte zahlen keine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Stattdessen erhalten sie Beihilfeleistungen des Dienstherrn, die im Ruhestand bis zu 80 Prozent der Krankheitskosten abdecken. Die Restkosten müssen privat versichert werden.

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BFH-Urteil: Auslandsrentner müssen mit Nachzahlungen rechnen

Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. X R 1/24) zeigt die Risiken für Rentner mit Wohnsitz im Ausland. Ein in Portugal lebender Rentner musste über 76.000 Euro Einkommensteuer in Deutschland nachzahlen. Grund ist eine Rückfallklausel im Doppelbesteuerungsabkommen: Da Portugal die Einkünfte wegen eines speziellen Steuerstatus (RNH) nicht besteuert hatte, fiel das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück. Experten warnen: Bei beschränkter Steuerpflicht im Ausland gilt der deutsche Grundfreibetrag in der Regel nicht.

Geplante Reform: Altersvorsorgedepot ab 2027

Die Bundesregierung plant eine umfassende Einkommensteuerreform zum 1. Januar 2027 mit einem Entlastungsvolumen von rund 10 Milliarden Euro jährlich. Vorgesehen sind die Anhebung des Grundfreibetrags und des Arbeitnehmerpauschbetrags sowie eine Abflachung der Steuerprogression.

Ab Januar 2027 soll zudem das neue Altersvorsorgedepot die Riester-Rente ablösen. Eigenbeiträge von bis zu 1.800 Euro pro Jahr sind förderfähig, Zulagen von maximal 540 Euro möglich. Die Besteuerung im Ruhestand erfolgt beim geförderten Teil mit dem persönlichen Steuersatz, ungeförderte Teile werden bei Auszahlplänen mit vergünstigten Sätzen zwischen 17 und 18 Prozent besteuert.

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Armutsrisiko im Alter: Die Zahlen sprechen eine klare Sprache

Trotz der geplanten Entlastungen bleibt das Armutsrisiko hoch. Die Armutsgefährdungsgrenze liegt 2025 bei 1.446 Euro brutto monatlich. Um nach 45 Beitragsjahren eine Rente oberhalb dieser Schwelle zu erreichen, wäre ein monatliches Bruttoentgelt von 3.771 Euro nötig.

In Ostdeutschland liegt ein Großteil der Vollzeitbeschäftigten unter dieser Einkommensschwelle – in Sachsen-Anhalt sind es rund 60 Prozent. Bundesweit betrifft es etwa 44 Prozent der Vollzeitbeschäftigten. Gleichzeitig steigen die Pflegekosten: Ein Pflegeheimplatz kostet 2026 durchschnittlich 3.364 Euro pro Monat, der einrichtungseinheitliche Eigenanteil liegt bei 1.775 Euro.

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