Rentenreform, Selbstständige

Rentenreform: Selbstständige und Politiker sollen in Kasse einzahlen

21.06.2026 - 10:21:51 | boerse-global.de

Experten empfehlen die Ausweitung der Versicherungspflicht auf Selbstständige, Abgeordnete und Vorstände zur Stabilisierung der gesetzlichen Rente.

Rentenkommission: Pflicht für Selbstständige und Politiker
Rentenreform - Eine Gruppe verschiedener Personen, die über die Zukunft der Rente nachdenken, mit abstrakten Grafiken im Hintergrund. 21.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Expertenkommission zur Zukunft der Alterssicherung will Selbstständige, Abgeordnete und Vorstände in die gesetzliche Rentenversicherung zwingen. Nach rund fünfmonatiger Arbeit und etwa 150 Beratungsstunden übergibt das Gremium sein etwa 80-seitiges Papier an Bundeskanzler Merz und Bundestagspräsidentin Bas. Ziel: Die Rente trotz demografischem Wandel finanzierbar halten und das Niveau stabilisieren.

Selbstständige und Politiker sollen einzahlen

Ein Kernpunkt: Die Versicherungspflicht wird ausgeweitet. Selbstständige, Abgeordnete und AG-Vorstände sollen künftig in die gesetzliche Rente einzahlen. Für Selbstständige mit privater Vorsorge prüft die Kommission eine Opt-out-Lösung.

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Beamte bleiben vorerst außen vor. Stattdessen empfiehlt das Gremium eine Angleichung der Pensionen an das Rentenniveau. Langfristig sollen Verbeamtungen auf hoheitliche Aufgaben beschränkt werden. Beitragsfreie Minijobs will die Kommission nur noch für Schüler und Studenten erlauben.

Renteneintrittsalter steigt mit der Lebenserwartung

Die Kommission schlägt ein automatisches Modell vor: Von jedem zusätzlich gewonnenen Lebensjahr entfallen acht Monate auf die Erwerbsphase, vier Monate auf den Rentenbezug. Das Verhältnis liegt bei 2:1.

Die Rechnung: 2041 liegt die Altersgrenze bei 67,5 Jahren, 2051 bei 68 Jahren. Die Rente mit 63 soll wegfallen. Statt starrer Altersgrenzen soll künftig der individuelle Gesundheitsstatus über den vorzeitigen Ruhestand entscheiden.

Kapitalgedeckte Zusatzrente nach schwedischem Vorbild

Ein weiterer Baustein: eine verpflichtende, kapitalgedeckte Zusatzrente. Etwa zwei Prozent des Bruttolohns fließen in einen staatlich verwalteten Fonds. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je zur Hälfte. Der Einstieg ist für 2028 geplant.

Diese zusätzliche Säule soll das Rentenniveau langfristig zwischen 48 und 50 Prozent sichern. Der Nachhaltigkeitsfaktor wird ab 2032 wieder voll wirksam.

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Höhere Freibeträge für Geringverdiener

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung steigt laut Kommission bis 2028 auf etwa 19,9 Prozent. Um Geringverdiener besser zu schützen, sieht das Konzept höhere Freibeträge in der Grundsicherung vor. 20 bis 30 Prozent der eigenen Rentenansprüche sollen nicht mehr angerechnet werden.

Wesentliche Leistungen wie die Mütterrente bleiben unangetastet. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die gesetzliche Rente bis zur Mitte des Jahrhunderts finanzierbar zu halten – ohne die jüngere Generation übermäßig zu belasten.

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