Rentenreform, Ministerium

Rentenreform: Ministerium plant Streichung abschlagsfreier Rente

Veröffentlicht am: 19.09.2026 um 11:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ein Ministerialentwurf sieht neue Altersgrenzen und Übergangsregeln vor, doch ein Kabinettsbeschluss zur Rentenreform steht noch aus.

Rentenreform 2026: Entwurf streicht abschlagsfreie Rente ab 1972
Moderne architektonische Fassade eines Regierungsgebäudes bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Ein erster Entwurf zur Rentenreform aus dem Bundesarbeitsministerium sieht tiefgreifende Änderungen am geltenden Sozialrecht vor. Laut Berichten vom September 2026 zu einem Entwurf mit Stand vom 21. August 2026 plant das Ressort die Streichung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren (§ 38 SGB VI).

Die Neuregelung soll demnach schrittweise ab dem Geburtsjahrgang 1967 in Kraft treten, während für Personen ab dem Jahrgang 1972 kein entsprechender Anspruch mehr bestehen würde. Das Ministerium betonte jedoch, dass es sich bei dem Papier um einen veralteten Fachreferatsentwurf handele und noch kein Kabinettsbeschluss vorliege.

Kopplung der Altersgrenze an die Lebenserwartung

Der Entwurf sieht vor, die Regelaltersgrenze ab dem Geburtsjahrgang 1968 an die allgemeine Lebenserwartung zu koppeln. Damit würden die bisherigen Regelungen abgelöst, nach denen die Altersgrenze von 67 Jahren für diesen Jahrgang gegolten hätte. Ab dem 1. Januar 2032 soll zudem eine neue Schutzrente eingeführt werden.

Bereits im Juni 2026 hatte die Alterssicherungskommission 33 Empfehlungen vorgelegt, die eine Kopplung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung ab dem Jahr 2031 vorschlagen. Dabei soll eine sogenannte 2:1-Regel zur Anwendung kommen. Dies könnte dazu führen, dass die Altersgrenze bis zum Jahr 2041 auf 67 Jahre und sechs Monate ansteigt. Die Kommission empfahl zudem die Anhebung des Zugangsalters für die vorzeitige Rente mit Abschlägen (§ 36 SGB VI) von 63 auf 64 Jahre.

Übergangsfristen und Vertrauensschutz im Fokus

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas versprach im Bundestag, einen Vertrauensschutz für rentennahe Jahrgänge zu gewährleisten. Sie dränge auf eine Umsetzung der Reformvorschläge noch in dieser Legislaturperiode. Innerhalb der SPD werden unterschiedliche Übergangsfristen diskutiert: Während die Partei generell fünf Jahre fordert, plädieren einzelne Abgeordnete für Zeiträume von bis zu zehn Jahren.

Der vorliegende Entwurf aus dem Ministerium sieht für die Jahrgänge bis 1966 eine fünfjährige Übergangsfrist vor, in der die abschlagsfreie Rente erhalten bleibt. Für die Jahrgänge 1968 bis 1971 könnte die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren bleiben, sofern vor einem Kabinettsbeschluss verbindliche Altersteilzeitverträge abgeschlossen wurden. In diesen Fällen bliebe die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren weiterhin mit 65 Jahren möglich.

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Der Referatsentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium ordnet die Jahrgänge neu: Für Geburtsjahrgänge bis 1966 soll die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren mit fünfjähriger Übergangsfrist erhalten bleiben, ab Jahrgang 1972 würde der Anspruch entfallen. Ein Kabinettsbeschluss liegt noch nicht vor. Unser kostenloser Report ordnet die Übergangsfristen je Jahrgang ein und zeigt, welche Rolle ein verbindlicher Altersteilzeitvertrag vor einem Kabinettsbeschluss spielen könnte. Jahrgangs-Checkliste jetzt anfordern

Ökonomische Auswirkungen und fiskalische Belastung

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) berechnete für die Bertelsmann Stiftung, dass ein Wegfall der abschlagsfreien Frührente die Rentenversicherung jährlich um 9,5 Milliarden Euro entlasten könnte. Zudem würden pro Jahr rund 125.000 zusätzliche Fachkräfte dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das Institut verwies zudem auf die verfassungsrechtliche Notwendigkeit von Übergangsfristen.

Demgegenüber warnte das Institut der deutschen Wirtschaft (IW), dass eine fünfjährige Übergangsfrist rund 1,8 Millionen Personen der Jahrgänge 2027 bis 2031 begünstigen würde, wodurch bis zu zwei Millionen Fachkräfte den Arbeitsmarkt früher verlassen könnten. Die Fachkräftelücke könnte dadurch bis 2029 um 47 Prozent auf 723.000 Stellen anwachsen.

Finanzielle Lage der Rentenversicherung

Die finanzielle Situation der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt angespannt. Der Bundeszuschuss soll im Jahr 2027 auf 132 Milliarden Euro steigen, nach 127,4 Milliarden Euro im Jahr 2026. Das Bundeskabinett beschloss zudem eine Kürzung des Zuschusses um eine Milliarde Euro, was laut Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) einen Effekt von etwa 0,05 Beitragssatzpunkten hat.

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Die Alterssicherungskommission hat im Juni 2026 eine Kopplung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung ab 2031 vorgeschlagen — nach der 2:1-Regel könnte sie bis 2041 auf 67 Jahre und sechs Monate steigen. Auch das Zugangsalter für die vorzeitige Rente mit Abschlägen soll von 63 auf 64 Jahre steigen. Wer wissen will, welcher Jahrgang wann betroffen wäre, findet in unserem kostenlosen Report die Empfehlungen im Überblick und eine Einordnung, was davon noch Entwurf ist. Übersicht der Empfehlungen jetzt sichern

Während der Beitragssatz 2026 stabil bei 18,6 Prozent liegt, wird prognostiziert, dass die Nachhaltigkeitsrücklage von 41,3 Milliarden Euro Ende 2025 bis zum Ende des Jahres 2027 weitgehend aufgebraucht sein wird. Schätzungen gehen davon aus, dass der Beitragssatz im Jahr 2028 auf 19,9 Prozent steigen könnte.

Kritik an der Amtsführung der Arbeitsministerin kam aus der CDU. Der Abgeordnete von Stetten bezeichnete Bas als nicht mehr tragbar, während CDU-Ministerpräsidenten die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Frührente grundsätzlich infrage stellten. Die Opposition aus AfD, Grünen und Linken kritisierte die Reformpläne ebenfalls deutlich.

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