Rentenreform: Kommission plant Kapitalrente und höheres Eintrittsalter
20.06.2026 - 22:31:00 | boerse-global.de
Die 13-köpfige Alterssicherungskommission hat ein umfassendes Reformpaket zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung erarbeitet. Das rund 80-seitige Konzept sieht eine grundlegende Neuausrichtung der Altersvorsorge vor. Kernpunkte: eine verpflichtende kapitalgedeckte Zusatzrente und die Koppelung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung. Der Bericht wird am 22. Juni offiziell an Kanzler Merz und Arbeitsministerin Bas übergeben.
Pflicht zur Kapitalrente nach schwedischem Vorbild
Ein zentrales Element der Reform ist die Einführung einer obligatorischen Kapitalrente. Das Modell orientiert sich am schwedischen System. Ziel: Das Rentenniveau langfristig über die Kombination von Umlage- und Kapitalfinanzierung sichern.
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Geplant ist zunächst ein Beitrag von einem Prozent des Bruttolohns, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber paritätisch tragen. Später soll dieser Satz auf zwei Prozent steigen. Die Verwaltung könnte durch einen öffentlichen Fonds erfolgen – ähnlich dem bestehenden Entsorgungsfonds KENFO.
Durch Aktienmarkterträge soll das Rentenniveau bis 2050 auf etwa 50 Prozent steigen. Für Geringverdiener ist ein neuer Freibetrag in der Grundsicherung vorgesehen: 20 bis 30 Prozent der Rentenansprüche blieben dann anrechnungsfrei.
Renteneintritt steigt mit der Lebenserwartung
Die Kommission schlägt ein „Zwei-zu-Eins-Modell" vor: Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, erhöht sich die Lebensarbeitszeit um acht Monate. Die restlichen vier Monate entfallen auf die Rentenphase. Ab 2032 soll die Regelaltersgrenze schrittweise steigen.
Berechnungen zufolge könnte das Renteneintrittsalter ab 2042 pro Jahrzehnt um ein halbes Jahr steigen. Die Rente mit 70 wäre demnach erst in den 2090er-Jahren erreicht – für Geburtsjahrgänge ab 1990. Flankierend empfiehlt die Kommission die Abschaffung der abschlagsfreien Rente mit 63.
Der Nachhaltigkeitsfaktor, der Rentenanpassungen an das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern koppelt, soll ab 2032 wieder voll greifen.
Mehr Beitragszahler: Politiker und Selbstständige einbeziehen
Die Kommission will die Finanzierungsbasis verbreitern. Künftig sollen auch Politiker, Selbstständige und Vorstandsvorsitzende in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Langfristig ist die Integration von Beamten geplant. Kurzfristig schlägt das Gremium vor, Neuverbeamtungen auf hoheitliche Kernaufgaben zu beschränken und Rücklagen für Pensionen zu bilden.
Bei Minijobs gibt es eine Einschränkung: Beitragsfreie geringfügige Beschäftigungen sollen künftig nur noch für Schüler gelten. Bestehende Leistungen wie die Mütterrente und die Haltelinie von 48 Prozent beim Rentenniveau bleiben bis 2031 unangetastet.
Politischer Streit zeichnet sich ab
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Das Gesamtpaket wurde in der Kommission unter Vorsitz von Constanze Janda und Frank-Jürgen Weise einvernehmlich getragen – einzelne Punkte jedoch nur mehrheitlich gegen Gegenstimmen. Kanzler Merz zeigte sich im Vorfeld zuversichtlich. Arbeitsministerin Bas stellte klar: Eine Umsetzung setze weitgehende Einigkeit in der Koalition voraus.
Widerstand regt sich bereits bei Gewerkschaften und Sozialverbänden. Verdi, VdK und SoVD warnen vor einer Rentenkürzung durch die Hintertür und lehnen ein höheres Renteneintrittsalter strikt ab. Die Linke spricht von einer massiven Belastung für künftige Rentnergenerationen.
Die Regierung will noch vor der Sommerpause auf Basis des Berichts ein Reformpaket schnüren und Gesetzentwürfe auf den Weg bringen. Ob das gelingt, dürfte spannend werden.
