Rentenreform, Kapitalrente

Rentenreform: Kapitalrente und Renteneintritt ab 2027 neu geregelt

23.06.2026 - 09:18:49 | boerse-global.de

Die Rentenkommission empfiehlt eine verpflichtende Zusatzrente und die Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung.

Rentenkommission: Pflicht zur Kapitalrente und späterer Renteneintritt
Rentenreform - Nahaufnahme von Euro-Münzen auf einem aufwärts gerichteten Diagramm, mit verschwommenen Silhouetten von Personen im Hintergrund. 23.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das 13-köpfige Gremium schlägt 33 Maßnahmen vor, um die gesetzliche Rentenversicherung langfristig zu stabilisieren. Kernstück: eine verpflichtende, kapitalgedeckte Zusatzrente nach schwedischem Vorbild.

Kapitalrente als zweite Säule

Um das Rentenniveau stabil bei 48 Prozent zu halten und ab 2040 auf 50 Prozent anzuheben, empfiehlt die Kommission den Aufbau einer Kapitalrente. Finanziert wird sie über einen zusätzlichen Beitrag: Start 2028 bei 0,5 Prozent des Bruttolohns, bis 2031 steigt er paritätisch auf insgesamt 2 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils die Hälfte.

Anders als bei früheren Reformvorschlägen handelt es sich nicht um eine Umwidmung bestehender Beiträge, sondern um eine zusätzliche Belastung. Prognosen zufolge könnte der Gesamtbeitrag aus gesetzlicher Rente und Kapitalrente bis 2040 auf 21,1 Prozent steigen. Die Verwaltung der Gelder übernimmt ein staatlich organisierter Fonds mit individuellen Kapitalkonten.

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Die Kommission rechnet vor: Bei 4.500 Euro Bruttoeinkommen und 35 Jahren Einzahlung könnte eine Zusatzrente von etwa 420 Euro monatlich entstehen – bei einer angenommenen Rendite von 5 Prozent.

Renteneintritt gekoppelt an Lebenserwartung

Ein weiterer zentraler Punkt: die Reform des Renteneintrittsalters. Ab 2032 soll die Altersgrenze direkt an die statistische Lebenserwartung gekoppelt werden. Die Formel: Ein Jahr gewonnene Lebenserwartung bedeutet acht zusätzliche Monate Erwerbstätigkeit.

Die Folgen: Das Renteneintrittsalter steigt bis 2041 auf 67,5 Jahre, bis 2051 auf 68 Jahre. Für die 2090er Jahre prognostiziert die Kommission sogar 70 Jahre. Flankierend empfiehlt sie die Abschaffung der Rente mit 63. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) beziffert die Einsparungen durch den Wegfall auf jährlich bis zu 10 Milliarden Euro. Eine Härtefallregelung für besondere Belastungen ist im Gespräch.

Neue Beitragszahler und Reform der Minijobs

Um die Einnahmebasis zu verbreitern, sollen künftig auch Selbstständige, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften einzahlen. Beamte bleiben vorerst ausgenommen – eine Einbeziehung wird aber angestrebt.

Die Kommission schlägt zudem eine Reform der Minijobs vor: Sie sollen künftig der vollen Rentenversicherungspflicht unterliegen oder auf Schüler begrenzt werden. Das beträfe rund 6,8 Millionen Beschäftigungsverhältnisse. Zur weiteren Steuerung empfiehlt das Gremium die Wiedereinführung des Nachhaltigkeitsfaktors ab 2031. Für Neurentner ist ab 2032 ein steuerfinanzierter Zuschlag geplant, um den Systemwechsel abzufedern.

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Geteiltes Echo und weiteres Vorgehen

Die Vorschläge stoßen auf ein geteiltes Echo. Experten wie Bert Rürup und Monika Schnitzer vom Sachverständigenrat loben die Empfehlungen als notwendigen Schritt zur Generationengerechtigkeit. Die Gewerkschaften kritisieren sie scharf. DGB-Chefin Yasmin Fahimi lehnt insbesondere die Anhebung des Rentenalters und den Wegfall der Frührente ab. Der Sozialverband VdK warnt vor sozialen Härten.

Die Bundesregierung will bereits Anfang Juli ein Reformpaket auf Basis dieser Empfehlungen schnüren. Die parlamentarische Beratung im Bundestag ist für die Zeit nach der Sommerpause vorgesehen. Die Neuregelungen sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

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