Rentenreform: Kapitalrente ab 2028, 9,5 Mrd. Euro Einsparung
06.07.2026 - 17:04:28 | boerse-global.de
Im Zentrum der Debatte steht die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren – bekannt als „Rente mit 63“. Über die Notwendigkeit herrscht in der Koalition weitgehend Einigkeit. Bei der Ausgestaltung der Übergangsfristen zeichnen sich jedoch deutliche Differenzen ab.
Streit um Übergangsfristen
Der SPD-Sozialexperte Bernd Rützel fordert eine zehnjährige Übergangsfrist. Sein Vorschlag: Personen, die heute 55 Jahre alt sind, sollen mit 65 weiterhin ohne Abschläge in Rente gehen können. Unterstützung kommt von Constanze Janda, Vorsitzende der Rentenkommission. Sie hält eine längere Frist aus verfassungsrechtlichen Gründen für nötig und verweist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2004.
Innerhalb der Koalition werden aber auch kürzere Zeiträume diskutiert. Die SPD-Politikerin Annika Klose plädiert für zwei bis fünf Jahre. Vertreter der Union und der Wirtschaftsweise Martin Werding drängen auf maximal drei Jahre. Ohne Neuregelung könnten die Geburtsjahrgänge 1961, 1962 und teilweise 1963 die alte Regelung noch voll nutzen.
Das Einsparpotenzial ist enorm: Das DIW beziffert es auf rund 9,5 Milliarden Euro jährlich. Zudem könnten schätzungsweise 125.000 Arbeitskräfte länger im Erwerbsleben bleiben.
Kapitalrente und neue Beitragszahler
Ein wesentlicher Pfeiler der Reform ist die Einführung einer Kapitalrente ab 2028. Die Beiträge sollen in 0,5-Prozent-Schritten auf 2 Prozent des Lohns steigen. Jährlich fließen rund 35 Milliarden Euro an den Kapitalmarkt. Als Verwalter ist der Staatsfonds Kenfo im Gespräch, der bereits 26,5 Milliarden Euro verwaltet.
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Der Hintergrund: Die Suche nach renditestärkeren Modellen. Während Kenfo 2024 eine Rendite von 9,4 Prozent erzielte, brachte es der norwegische Staatsfonds GPFG 2025 auf 15,11 Prozent. Langfristig strebt Deutschland eine Zielrendite von 3 bis 5 Prozent an.
Zur Verbreiterung der Finanzbasis plant die Regierung, den Kreis der Beitragszahler auszuweiten. Künftig sollen auch Selbstständige, Abgeordnete, Vorstände und Minijobber einzahlen. Beamte bleiben vorerst ausgenommen – wegen verfassungsrechtlicher Hürden und finanzieller Doppelbelastungen durch das Pensionssystem. Das Rentenniveau soll per Haltelinie bis 2031 bei 48 Prozent stabilisiert werden.
Zweifel an der Arbeitsfähigkeit
Flankiert wird die Debatte von aktuellen Daten des DGB-Index Gute Arbeit. Eine Befragung von rund 28.000 Beschäftigten (2022 bis 2026) ergab: 40 Prozent glauben nicht, ihren Beruf bis zur Regelaltersgrenze ausüben zu können. Besonders betroffen sind körperlich und psychisch belastende Berufe. In der Sanitär- und Heizungstechnik liegt der Wert bei 72 Prozent, in der Krankenpflege bei 71 Prozent, im Hochbau bei 66 Prozent.
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DGB-Chefin Yasmin Fahimi fordert gesündere Arbeitsbedingungen und würdige Übergangslösungen. Die DGB-Rentenkommission legte einen Gegen entwurf vor: Rentenniveau von 50 bis 53 Prozent, finanziert durch Steuern auf hohe Vermögen und Kapitalerträge. Eine Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung lehnt der Gewerkschaftsbund ab.
Ausblick: Rente mit 69 und Reichensteuer
Nach 2031 soll das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung gekoppelt werden – im 2:1-Modell. Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, erhöht sich die Lebensarbeitszeit um acht Monate. Für Jahrgänge bis 1964 bleibt die Grenze bei 67 Jahren. Für jüngere Jahrgänge steigt sie sukzessive. Schätzungen zufolge wäre die Rente mit 69 um 2071 erreicht, die Rente mit 70 um 2091.
Vizekanzler Lars Klingbeil kündigte zudem Pläne für eine zweistufige Reichensteuer an. Bei 250.000 Euro Einkommen soll der Satz bei 45 Prozent liegen, ab 280.000 Euro bei 47 Prozent. Eine Superreichensteuer sei nicht geplant.
