Rentenreform, Handwerk

Rentenreform: Handwerk fordert Ausnahmen für belastete Berufe

Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 13:04 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Handwerkspräsident Jörg Dittrich verlangt bei der geplanten Rentenreform Sonderregelungen für besonders körperlich belastete Berufe. Zugleich unterstützt er das Ziel der Reform mit Blick auf die Generationengerechtigkeit.

Handwerk fordert Sonderlösungen bei der Rente
Haus des Deutschen Handwerks (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Handwerk verlangt Ausnahmen für belastete Berufe

  • Handwerkspräsident Jörg Dittrich fordert Sonderlösungen für körperlich stark belastete Berufsgruppen.
  • Er nennt Dachdecker als Beispiel und verweist auf die Schwierigkeit, das gesetzliche Rentenalter zu erreichen.
  • Welche Berufe von Ausnahmen profitieren sollen, müsse geprüft werden.

Handwerkspräsident Jörg Dittrich fordert mit Blick auf die Rentenreform Sonderlösungen für körperlich stark belastete Berufsgruppen. Zugleich hält er die Reform unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit für richtig.

Dittrich nennt Dachdecker als Beispiel

„Wir brauchen diese Sonderlösungen auch für das Handwerk“, sagte Dittrich den Sendern RTL und ntv. In der Rentendebatte werde häufig nur über Dachdecker und Pflegefachkräfte gesprochen, kritisierte der Handwerkspräsident.

Gerade bei Dachdeckern sei es bereits heute schwierig, das gesetzliche Rentenalter zu erreichen. Welche weiteren Berufe von Ausnahmen profitieren sollten, müsse geprüft werden.

Warnung vor Folgen des Nichtstuns

Mit Blick auf die wirtschaftliche Lage mahnte Dittrich, alle müssten ihren Beitrag leisten, um Wohlstand und Sozialsysteme zu erhalten. „Das Schlimmste ist, wenn wir nichts tun, dann wird es für alle schlecht werden“, sagte er.

Die Forderung von Handwerkspräsident Jörg Dittrich ordnet sich in eine breitere Debatte über die langfristige Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung ein. Im Mittelpunkt steht der Konflikt zwischen einem höheren tatsächlichen Renteneintrittsalter, der Sicherung von Fachkräften und der Frage, wie Beschäftigte mit besonders hoher körperlicher Belastung fair behandelt werden.

Belastung und Renteneintritt

Für Berufe im Bauhandwerk können langjährige Arbeit auf Dächern, Baustellen oder in gebückter Haltung die Erwerbsfähigkeit früher beeinträchtigen als in weniger körperlich fordernden Tätigkeiten. Eine Sonderregelung müsste deshalb klar definieren, welche Belastungen und Berufsverläufe berücksichtigt werden. Andernfalls drohen Abgrenzungsprobleme zwischen einzelnen Gewerken und eine Ausweitung von Ausnahmeregeln.

In der politischen Diskussion über die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren werden bereits Übergangsfristen und Schutzregelungen für gesundheitlich belastete Beschäftigte erörtert. Ein aktueller Medienbericht stellte dabei insbesondere die mögliche Bedeutung für Arbeitnehmer in Bau, Pflege und Industrie heraus, während ein anderer Schwerpunkt auf dem politischen Streit über das Ende der sogenannten Rente mit 63 lag.

Folgen für Betriebe und Beschäftigte

Für das Handwerk ist die Frage auch wirtschaftlich relevant: Können Beschäftigte ihren Beruf nicht bis zum regulären Rentenalter ausüben, steigen der Druck auf Betriebe, der Bedarf an Fachkräften umzuschulen, oder die Zahl der Übergänge in Erwerbsminderungs- und vorgezogene Altersrenten. Eine belastbare Reform müsste daher Rentenrecht, Prävention, Weiterbildung und den Wechsel in weniger belastende Tätigkeiten zusammendenken.

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