Rentenreform: Große Lücke zwischen Großbetrieben (86%) und Kleinstbetrieben
10.06.2026 - 20:30:40 | boerse-global.de
Der Vorstoß des DGB soll die drei Säulen der Altersvorsorge stärken.
Die Diskussion um die Rentenreform gewinnt an Fahrt. Klingbeil zeigte sich am Dienstag offen für den Vorschlag, Arbeitgeber gesetzlich zur Betriebsrente zu verpflichten. Ziel: Dem demografischen Wandel und der wirtschaftlichen Stagnation entgegenwirken.
Streit um die Betriebsrente
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Die Forderung der DGB-Vorsitzenden Fahimi spaltet die politische Landschaft. Unterstützung kommt von der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA). Die Mittelstandsunion und der CDU-Wirtschaftsrat lehnen das Vorhaben ab. Ihre Kritik: steigende Arbeitskosten und weniger Wahlfreiheit für Arbeitnehmer.
Die Regierung unter Kanzler Merz plant eine umfassende Rentenreform. Ein zentraler Baustein: das Altersvorsorgedepot als Nachfolger der Riester-Rente. Die Empfehlungen einer Rentenkommission werden Ende Juni erwartet.
Die Zahlen zeigen die Herausforderung: In Großbetrieben haben 86 Prozent der Beschäftigten eine Betriebsrente. In Kleinstbetrieben sind es gerade mal 25 Prozent.
Zwangsberentung: Rechtliche Fallstricke
Rentenberater warnen vor einer kaum bekannten Gefahr: der Zwangsberentung nach § 116 SGB VI. Bei langwierigen Erkrankungen können Krankenkassen oder die Agentur für Arbeit einen Reha-Antrag fordern. Ist die Reha aussichtslos, wandelt die Rentenversicherung den Antrag einfach in einen Rentenantrag um.
Ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Az. L 13 R 1262/25) zeigt weitere Risiken. Die Rentenversicherung darf Überzahlungen mit der laufenden Rente verrechnen – bis zur Hälfte des Nettobetrags. Voraussetzung: Der Rentner fällt dadurch nicht in die Grundsicherung.
Das Bundessozialgericht hatte im Dezember 2024 aber klargestellt: Nach einer erteilten Restschuldbefreiung ist diese Aufrechnung tabu.
Steuerfallen für Rentner
Für Rentner wird die Bescheidprüfung immer wichtiger. Seit dem 10. März 2025 hebt die Finanzverwaltung die Vorläufigkeitsvermerke zur Rentenbesteuerung auf. Wer eine Doppelbesteuerung vermutet, muss innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Der steuerpflichtige Anteil der Rente liegt 2026 bereits bei 84 Prozent.
Der Beratungsbedarf ist enorm. Ende 2025 gab es einen Rekordbestand von 19,1 Millionen Altersrenten. Fast jeder dritte Neurentner ging vorzeitig in Rente – im Schnitt 33 Monate früher, verbunden mit Abschlägen.
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Druck auf Beitragszahler steigt
Zum 1. Juli 2026 steigen die Renten um 4,2 Prozent. Arbeitgeberpräsident Dulger fordert eine Rückkehr zum Nachhaltigkeitsfaktor. Der Beitragssatz liegt aktuell bei 18,6 Prozent – und soll stabil bleiben.
Die kommenden Wochen werden zeigen, welche Vorschläge in den Reform-Entwurf einfließen. Klar ist: Der Druck auf das System wächst, die Zeit für Lösungen wird knapper.
