Rentenreform: Bundestagsbeschluss verschiebt sich voraussichtlich ins Frühjahr
Veröffentlicht am: 11.10.2026 um 03:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) geht Berichten aus Regierungs- und Kanzleramtskreisen zufolge nicht mehr davon aus, dass die umfassende Rentenreform wie ursprünglich geplant bis zum Jahresende vom Bundestag verabschiedet wird und zum 1. Januar 2027 in Kraft treten kann. Bis Ende Dezember wird nun lediglich noch ein Beschluss im Bundeskabinett angestrebt.
Die Abstimmung im Parlament dürfte sich damit um mehrere Monate in das Frühjahr verschieben. Die Bundesregierung hatte am 2. Juli angekündigt, das Vorhaben bis Ende 2026 durch den Bundestag zu bringen, während der SPD-Abgeordnete Ralf Stegner eine längere parlamentarische Beratung verteidigte.
Differenzen über Zeitplan und Kernpunkte in der Koalition
Im Koalitionsausschuss wurde der Reformkurs bekräftigt. Merz äußerte dabei die Hoffnung, das Vorhaben im Frühjahr des kommenden Jahres abschließen zu können.
Gleichzeitig gab es aus Regierungskreisen Dementis zu Berichten über eine Verzögerung; dort werde eine Einigung innerhalb der Regierung noch vor Ende Oktober angestrebt, wofür Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) zeitnah einen Gesetzentwurf vorlegen müsste. Dieser liegt bislang noch nicht vor.
Wirtschaftsministerin Katherina Reiche forderte von Bas einen zügigen Entwurf und verlangte einen Beschluss des Pakets bis Jahresende. Unionsfraktionschef Thorsten Frei beschrieb das Verhältnis zwischen CDU und SPD als sehr schwierig und betonte, Deutschland befinde sich derzeit nicht in einer Phase selbsttragenden Wirtschaftswachstums.
Ein zentraler Streitpunkt bleibt die von der Union geforderte Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren. Merz bezeichnete diesen Vorruhestand als unsozial und beharrte auf dessen Beendigung.
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Kanzleramtschefin Nina Warken kündigte an, dass Übergangsfristen sowie Härtefallregelungen für gesundheitlich belastete Menschen vorgesehen seien, wobei eine Übergangszeit von rund fünf Jahren im Gespräch ist.
Bereits am 29. August 2026 hatte sich Ministerin Bas offen für eine solche fünfjährige Frist gezeigt. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze fordert dagegen weiterhin, den abschlagsfreien Rentenzugang nach 45 Beitragsjahren beizubehalten.
Vorgeschlagene Maßnahmen und wirtschaftliche Bedenken
Grundlage der Reform sind die 33 Empfehlungen einer Alterssicherungskommission. Vorgesehen ist unter anderem, das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent zu stabilisieren, während der Beitragssatz ab 2027 von 18,6 auf 18,8 Prozent steigen soll.
Ab 2032 soll das Renteneintrittsalter über eine Formel an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden, wodurch die Grenze bis 2041 auf 67,5 Jahre und langfristig auf 68 Jahre steigen könnte.
Laut Bundesstatistikern liegt die Lebenserwartung Neugeborener aktuell bei 83,6 Jahren für Frauen und 79,1 Jahren für Männer. Zudem sollen Selbstständige ohne berufsständische Versorgung sowie Abgeordnete künftig verpflichtend einzahlen und Beamte schrittweise integriert werden.
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Ebenfalls geplant ist eine ab 2028 greifende, verpflichtende Kapitalrente mit einem zusätzlichen Beitrag von 2,0 Prozent des Bruttolohns, finanziert zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Das Bundesarbeitsministerium stuft die Umsetzung jedoch als schwieriger ein als erwartet, da Aufsichtsbehörde und Anlagebedingungen weiterhin ungeklärt sind.
Die Pläne stoßen auf geteilte Reaktionen. Während 46 führende Ökonomen das Aus für die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren unterstützen, kritisierte Verdi-Vorsitzender Frank Werneke diesen Schritt als Missachtung der Lebensleistung.
Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger warnte vor einer jährlichen Mehrbelastung der Wirtschaft von rund 40 Milliarden Euro und einem möglichen Anstieg des Gesamtbeitragssatzes auf über 22 Prozent bis 2031. Modellrechnungen des IMK und des WSI verweisen zudem auf mögliche Wachstums- und Beschäftigungseinbußen nach einer Beitragserhöhung, wenngleich die Bundesregierung diese Prognosen nicht übernimmt.

