Rentenreform, Altersgrenze

Rentenreform: Altersgrenze soll ab 2031 an Lebenserwartung gekoppelt werden

Veröffentlicht am: 14.09.2026 um 02:51 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Kommission schlägt eine lebensabhängige Altersgrenze ab 2031 vor. Übergangsfristen bleiben umstritten, während die Zustimmung in der Bevölkerung gering ist.

Rentenreform: Kommission empfiehlt Anhebung auf 67,5 Jahre
Eine leere, moderne Treppe in einem hellen Gebäude, die den Fortschritt und den Zeitverlauf symbolisiert. Illustration mit AI erstellt.

Die Experten der Alterssicherungskommission haben ein umfassendes Reformpaket zur langfristigen Stabilisierung des Rentensystems vorgelegt. Ein zentrales Element des Vorschlags ist die Kopplung der Regelaltersgrenze an die fernere Lebenserwartung ab dem Jahr 2031. Dabei soll ein Mechanismus im Verhältnis von zwei zu eins zur Anwendung kommen: Nimmt die statistische Lebenserwartung um zwölf Monate zu, würde die Erwerbsphase um acht Monate verlängert, während die Rentenphase um vier Monate ansteigt.

Auswirkungen auf künftige Rentengenerationen

Die Berechnungen der Kommission ergeben durch dieses Modell eine voraussichtliche Anhebung der Altersgrenze um etwa sechs Monate innerhalb eines Jahrzehnts. Damit würde das Renteneintrittsalter perspektivisch auf 67 Jahre und sechs Monate steigen.

Den Planungen zufolge wäre der Geburtsjahrgang 1965 der erste, der von dieser Neuregelung betroffen wäre; für diese Versicherten begänne der Ruhestand im Jahr 2032. Der Jahrgang 1974 könnte nach diesem Modell bereits die Altersgrenze von 67 Jahren und sechs Monaten erreichen. Bisher handelt es sich hierbei um eine Empfehlung, die noch nicht gesetzlich verankert wurde.

Zusätzlich empfiehlt das Gremium die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren sowie des Blockmodells in der Altersteilzeit. Auch das Mindestalter für einen vorzeitigen Renteneintritt mit Abschlägen soll nach den Vorstellungen der Experten angepasst werden. Dieses liegt aktuell meist bei 64,5 Jahren und soll zunächst auf 64 Jahre angehoben werden, um ab 2031 ebenfalls der Entwicklung der Lebenserwartung zu folgen.

Debatte um Übergangsfristen und Vertrauensschutz

Innerhalb der Politik und unter Fachleuten hat die Diskussion über die Ausgestaltung der Übergangszeiträume bereits begonnen. Die Regierung plant für den Wegfall der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren eine Übergangsfrist von etwa fünf Jahren.

Kanzleramtschefin Nina Warken verwies in diesem Zusammenhang auf vorgesehene Härtefallregelungen. Dieser Zeitrahmen von fünf Jahren wurde bereits im August 2026 von der SPD-Rentenexpertin Annika Klose ins Gespräch gebracht, wobei sich Arbeitsministerin Bärbel Bas offen für diesen Vorschlag zeigte.

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Die Alterssicherungskommission empfiehlt, die Regelaltersgrenze ab 2031 an die fernere Lebenserwartung zu koppeln — der Geburtsjahrgang 1965 wäre der erste betroffene Jahrgang, der Jahrgang 1974 könnte bereits 67 Jahre und sechs Monate erreichen. Noch ist das eine Empfehlung, kein Gesetz; die Übergangsfristen für die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren sind zwischen fünf Jahren und deutlich kürzeren Zeiträumen umstritten. Wer heute plant, sollte die betroffenen Jahrgänge und die geltenden Staffelungen kennen. Kostenlosen Leitfaden zur Rentenreform anfordern

Widerspruch kommt hingegen aus der Unionsfraktion. Fraktionschef Thorsten Frei (CDU) kritisierte den vorgeschlagenen Zeitraum von fünf Jahren als zu lang und forderte eine deutliche Verkürzung der Übergangsphase, ohne jedoch eine konkrete alternative Dauer zu benennen.

Experten aus der Wissenschaft sind hierbei gespalten: Während der Sachverständige Werding eine Frist von lediglich ein bis drei Jahren fordert, plädiert der Experte Rützel für einen deutlich längeren Zeitraum von bis zu zehn Jahren.

Politische Umsetzung und gesellschaftliche Akzeptanz

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas versprach im Bundestag, den Vertrauensschutz für angehende Rentner bei der Abschaffung der Rente nach 45 Beitragsjahren zu wahren. Sie stellte sich hinter die insgesamt 33 Vorschläge der Rentenkommission vom Juni 2026 und mahnte eine Umsetzung der Reform noch in der laufenden Legislaturperiode an.

Der Bericht der Kommission war bereits am 23. Juni 2026 übergeben worden; das Ziel der Bundesregierung ist es, das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2026 abzuschließen.

Die geplanten Maßnahmen stoßen in der Bevölkerung jedoch auf erheblichen Widerstand. Laut Daten von Infratest dimap befürworten bundesweit lediglich 13 Prozent der Bürger die Reformen in der geplanten Form. Eine Untersuchung des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) zeigt zudem, dass drei Viertel der Befragten ein höheres Rentenalter ablehnen.

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Für Versicherte, die auf die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren gesetzt haben, ist die wichtigste offene Frage die Übergangsfrist: Die Regierung plant rund fünf Jahre, die Unionsfraktion fordert eine deutliche Verkürzung, Wissenschaftler nennen ein bis drei beziehungsweise bis zu zehn Jahre. Nach geltendem Recht gelten weiterhin die gestaffelten Altersgrenzen je Jahrgang. Der Leitfaden fasst den Diskussionsstand und die Vertrauensschutz-Zusagen zusammen. Leitfaden zu Übergangsfristen und Vertrauensschutz anfordern

Während 30 Prozent der Bevölkerung der Meinung sind, Sozialreformen müssten auch gegen Widerstände durchgesetzt werden, finden 71 Prozent den Widerspruch von Ministerpräsident Sven Schulze gegen die Änderungen bei der Frührente richtig.

Nach geltendem Recht haben Versicherte des Jahrgangs 1964 ab dem vollendeten 65. Lebensjahr Zugang zur abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren. Für frühere Jahrgänge gelten gestaffelte Grenzen, etwa 64 Jahre und sechs Monate für den Jahrgang 1961. Diese Regelungen bleiben bis zu einer möglichen gesetzlichen Neugestaltung bestehen.

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