Rentenreform: Aktienrente und höheres Renteneintrittsalter ab 2032
22.06.2026 - 08:42:12 | boerse-global.de
Die Rentenkommission hat ein umfassendes Paket mit rund 30 Empfehlungen zur langfristigen Sicherung des Rentensystems vorgelegt. Am 21. Juni übergaben die Experten ihre Vorschläge an Bundeskanzler Merz und Bundestagspräsidentin Bas. Die offizielle Vorstellung ist für den 23. Juni geplant.
Pflicht zur Aktienrente nach schwedischem Vorbild
Das Kernstück der Reform: eine neue, verpflichtende Kapitalsäule der Altersvorsorge. Das Modell orientiert sich am schwedischen System der Aktienrente. Die Beiträge sollen schrittweise von 0,5 auf 2 Prozent des Bruttolohns steigen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Kosten hälftig.
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Ziel ist es, das Rentenniveau bis 2050 von aktuell 48 auf 50 Prozent anzuheben. Die Verwaltung der Gelder soll über einen staatlich organisierten Fonds laufen, um Kosten niedrig zu halten. Monika Schnitzer, Vorsitzende des Sachverständigenrates, begrüßte die Pläne. Der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke warnte dagegen: Die Kapitalsäule komme für die Rentnergeneration der 2030er-Jahre zu spät.
Rentenalter steigt mit der Lebenserwartung
Ab 2032 soll das gesetzliche Renteneintrittsalter an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden. Die Formel: Zwei zusätzliche Beitragsjahre bringen ein Jahr mehr Rente. Die Prognosen der Kommission: 2041 liegt die Altersgrenze bei 67,5 Jahren, 2051 bei 68 Jahren. In den 2090er-Jahren könnte sie 70 Jahre erreichen.
Die Rente mit 63 soll abgeschafft werden – mit Ausnahmen für Versicherte mit gesundheitlichen Einschränkungen. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung steigt laut Prognose bis 2028 auf 19,9 Prozent.
Mehr Beitragszahler, stärkere Betriebsrenten
Die Kommission will den Versichertenkreis ausweiten: Selbstständige, Abgeordnete und Vorstände sollen künftig einzahlen. Beamte bleiben vorerst im bestehenden System, die Pensionen sollen aber an das Rentenniveau angeglichen werden. Minijobs sollen weitgehend verschwinden – nur für Schüler soll es sie noch geben.
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Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist ein Opt-Out-Modell geplant: Arbeitnehmer nehmen automatisch teil, es sei denn, sie widersprechen explizit. Aktuell haben rund 20 Millionen Beschäftigte einen bAV-Vertrag – eine Abdeckung von etwa 50 Prozent. In Kleinbetrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern liegt die Quote bei mageren 25 Prozent, in Großunternehmen bei 86 Prozent.
Bereits am 11. Juni brachte die Linke eine Gesetzesinitiative ein. Sie fordert, die betriebliche Altersvorsorge stärker in die gesetzliche Rentenversicherung zu integrieren – vor allem für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen.
Rechte für Azubis und Geringverdiener
Das Bundesarbeitsgericht stellte klar: Auszubildende haben grundsätzlich Anspruch auf Leistungen aus betrieblichen Altersvorsorgesystemen. Das Betriebsrentengesetz behandelt sie rechtlich wie Arbeitnehmer, sofern die Systeme sie nicht explizit ausschließen.
Für Geringverdiener und Minijobber gilt seit 2025 ein gesetzlicher Anspruch auf Entgeltumwandlung – ab einer Verdienstgrenze von 556 Euro monatlich. Seit 2019 müssen Arbeitgeber bei der Umwandlung mindestens 15 Prozent zuschießen, wenn sie dadurch Sozialversicherungsbeiträge sparen. Fachleute warnen jedoch: Die Rendite vieler Altverträge liegt bei nur 1,5 bis 2 Prozent. Bei häufigen Jobwechseln wird die Mitnahme der Ansprüche schnell kompliziert.
Breite Kritik von Gewerkschaften und Sozialverbänden
Die Vorschläge spalten die Lager. Arbeitgebervertreter und die Senioren-Union drängen auf schnelle Umsetzung. IG Metall, Juso-Chef Philipp Türmer und die Linke lehnen die Anhebung des Rentenalters und die Abschaffung der Rente mit 63 strikt ab.
Der Verein der Direktversicherungsgeschädigten kritisiert zudem die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der Auszahlungsphase. Sie schmälere die verfügbaren Renten um bis zu ein Fünftel.
