Rentenreform: 33 Empfehlungen sollen noch 2026 ins Gesetzespaket fließen
Veröffentlicht am: 18.10.2026 um 20:18 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie Bundesregierung und der Koalitionsausschuss treiben die gesetzliche Umsetzung der Rentenreform voran. Die seit Juni 2026 vorliegenden 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission sollen möglichst bis Ende 2026 als umfassendes Gesetzespaket beschlossen werden.
Nach den Plänen von Bundeskanzler Friedrich Merz soll das Bundeskabinett den Gesetzentwurf noch im laufenden Jahr verabschieden. Vorgesehen sind die erste Lesung im Bundestag vor dem Jahreswechsel sowie die abschließende Abstimmung Anfang 2027.
Druck auf Reformtempo und Streit um die Rente mit 63
Auf dem Deutschlandtag der Jungen Union in Bonn bekräftigte Merz die Absicht, die Reformvorschläge der Rentenkommission vollständig und wie vorgelegt umzusetzen. Dies schließe auch das Ende der abschlagsfreien Rente mit 63 ein.
Der Bundeskanzler mahnte Tempo bei Reformen in den Bereichen Rente, Krankenversicherung, Pflege und Arbeitsmarkt an. Er betonte, dass es Grenzen gebe und er den Fortbestand der Koalition nicht über jede denkbare politische Leistung stelle. Der auf der Tagung wiedergewählte JU-Vorsitzende Johannes Winkel warnte, ein Scheitern der Reformen würde die Bundesregierung existenziell belasten.
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Gleichzeitig regt sich innerhalb der Union Widerspruch gegen Einschnitte beim Renteneintritt. Die drei CDU-Ministerpräsidenten Sven Schulze, Michael Kretschmer und Mario Voigt sprachen sich gegen die Abschaffung der Rente mit 63 aus.
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst appellierte an die Koalitionspartner, die Umsetzung diszipliniert anzugehen, und mahnte zu weniger öffentlicher Konfrontation. Unionsfraktionschef Thorsten Frei warnte hingegen davor, das vor dreieinhalb Monaten im Koalitionsausschuss vereinbarte Gesamtpaket wieder aufzuschnüren.
SPD fordert Kompromisse und verweist auf Koalitionsvertrag
Aufseiten der SPD wird eine differenzierte Ausgestaltung angemahnt. Bundesarbeitsminister Alexander Schweitzer strebt bei der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren einen tragfähigen Kompromiss an. Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sehe vor, diese Regelung grundsätzlich beizubehalten, weshalb politische Debatten über die Kommissionsvorschläge notwendig seien.
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch pochte darauf, dass Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen müsse. Miersch forderte den Erhalt des abschlagsfreien Rentenzugangs und bezweifelte Schätzungen, wonach eine Beibehaltung mit Belastungen von zehn Milliarden Euro pro Jahrgang verbunden wäre; die Kosten fielen deutlich geringer aus.
Neben höheren Steuermitteln und Leistungseinsparungen schloss Miersch auch moderate Beitragserhöhungen nicht aus, wie sie die Kommission selbst vorschlage, um einen neuen Kapitalstock aufzubauen.
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Vorgaben der Alterssicherungskommission und Vorstoß der Länder
Die Empfehlungen der Kommission sehen tiefgreifende Modifikationen im Rentenrecht vor. Vorgeschlagen wird unter anderem eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Nach Berechnungen der Kommission wären dafür im Schnitt rund 17 Prozent höhere Renten erforderlich; bei einem bisherigen Nettoverdienst von 2.000 Euro läge das Mindestziel bei 1.400 Euro.
Eine solche Quote ist im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch bislang nicht festgeschrieben. Empfehlung 10 sieht Anpassungen beim Begriff der Erwerbsminderung, Vermittlungschancen bei einem Leistungsvermögen von rund drei Stunden sowie eine vereinfachte Schutzrente für rentennahe Jahrgänge vor.
Die Dauer der Arbeitserprobung soll von sechs auf zwölf Monate verlängert werden. Hinsichtlich des Kommissionsvorschlags, Minijobs ohne Befreiungsmöglichkeit in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, stellte der Kanzler klar, dass keine Abschaffung der Minijobs geplant sei.
Am 16. Oktober 2026 brachte Thüringen zudem eine Entschließung über die Drucksache 599/26 in den Bundesrat ein. Der an die Fachausschüsse überwiesene Antrag fordert unter anderem einen fünfjährigen Vertrauensschutz für rentennahe Jahrgänge sowie eine schrittweise Anhebung des Zugangsalters nach 45 Beitragsjahren bis zur Regelaltersgrenze.
Für körperlich schwer belastete Beschäftigte soll nach 35 Wartezeitjahren ein Beginn zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge möglich bleiben. Vor allem in Ostdeutschland ist die Abhängigkeit von der gesetzlichen Altersgrenze hoch: Dort sind rund 74 Prozent der Älteren allein auf die gesetzliche Rente angewiesen, verglichen mit 47 Prozent in Westdeutschland.
