Rentenreform 2027: Krankengeld für Teilrentner fällt weg
Veröffentlicht: 16.07.2026 um 03:48 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Juni ihren Abschlussbericht vorgelegt – und eine Grundsatzdebatte über das deutsche Sozialsystem ausgelöst. Das Paket umfasst 33 Empfehlungen zu Erwerbsminderungsrente, Minijobs und Krankengeld. Einige Vorschläge sind bereits in Gesetzesentwürfe eingeflossen, andere stoßen auf heftigen Widerstand.
Bundestag beschließt Einschränkungen beim Krankengeld
Der Bundestag hat am 10. Juli das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet. Ab dem 1. Januar 2027 entfällt der Krankengeldanspruch für Bezieher einer Teilrente wegen Alters – allerdings nur, wenn die Teilrente mehr als zwei Drittel der Vollrente beträgt.
Die Regierung erwartet dadurch Einsparungen von rund 30 Millionen Euro pro Jahr. Betroffen sind vor allem Modelle, bei denen Versicherte eine fast vollständige Teilrente wählen und gleichzeitig Krankengeld kassieren. Die sechswöchige Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber bleibt unberührt. Parallel steigen 2027 die Beitragsbemessungs- und die Versicherungspflichtgrenze um jeweils 300 Euro monatlich.
Neuausrichtung der Erwerbsminderungsrente
Die Kommission empfiehlt weitreichende Änderungen beim Zugang zur Erwerbsminderungsrente. Die Frist zur Antragstellung auf Rehabilitation oder EM-Rente soll von zehn auf vier Wochen verkürzt werden. Zudem sollen bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit künftig die realistischen Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt stärker einfließen.
Um den Wiedereinstieg zu fördern, schlägt die Kommission vor, die Erprobungszeit bei Wiedereingliederungsversuchen von sechs auf zwölf Monate zu verdoppeln. Für ältere Arbeitnehmer in rentennahen Jahrgängen soll der Zugang zur Rente erleichtert werden – ohne verpflichtende Qualifizierungsmaßnahmen.
Ab Januar 2026 steigt die Minijob-Grenze auf 603 Euro, während die Politik zeitgleich über die Abschaffung von Sonderstatus debattiert. Dieser kostenlose Experten-Report erklärt, was sich ändert und wie Sie Ihre geringfügig Beschäftigten jetzt rechtssicher absichern. Alle Änderungen für Minijobs 2026 hier kostenlos nachlesen
Kontroverse um Minijobs
Besonders umstritten ist Empfehlung 26: die Abschaffung des Sonderstatus von Minijobs. Nur für Schüler soll es Ausnahmen geben. Arbeitgeberverbände aus Gastgewerbe und Industrie protestierten umgehend. Bundeskanzler Merz stellte klar: Eine komplette Abschaffung der geringfügigen Beschäftigung sei derzeit nicht geplant.
Unabhängig davon trat zum 1. Juli eine Neuerung in Kraft: Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht befreien ließen, können diesen Schritt nun einmalig widerrufen. Das ebnet den Weg zurück in die gesetzliche Rentenversicherung. Aktuelle Daten zeigen: Von rund 6,8 Millionen Minijobbern war im ersten Quartal 2026 nur etwa jeder Fünfte rentenversicherungspflichtig beschäftigt.
Kapitalrente kommt 2028
Ergänzend zum Umlagesystem plant die Regierung eine kapitalgedeckte Rentenkomponente. Der Start ist für 2028 mit einem Beitragssatz von 0,5 Prozent vorgesehen. Bis 2031 soll er auf 2 Prozent steigen – paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert.
SPD-Bundestagsabgeordnete Svenja Stadler lobte das Paket als ausgewogen für alle Generationen. Ganz anders die Reaktionen auf der Frauen-Alterssicherungskonferenz Anfang Juli: Sozialverbände und Gewerkschaften warnten, die Kapitalrente könne das umlagefinanzierte System schwächen. Eine Ökonomin des IMK gab zu bedenken, dass der Zusatzbeitrag die Kaufkraft mindern und Arbeitsplätze gefährden könnte – weil Kapital in großem Umfang ins Ausland abfließen würde.
Wer Personal beschäftigt, muss bei der Abrechnung von Minijobbern besonders sorgfältig sein, um teure Nachzahlungen bei Betriebsprüfungen zu vermeiden. Nutzen Sie diese kostenlose Mustervorlage, um schnell und unkompliziert einen rechtssicheren Arbeitsvertrag auf dem neuesten Gesetzesstand zu erstellen. Kostenlose Mustervorlage für Minijob-Arbeitsverträge sichern
Strengere Regeln bei Krankschreibungen
Der Koalitionsausschuss hat am 2. Juli zusätzliche Maßnahmen gegen hohe Fehlzeiten beschlossen. Geplant ist eine generelle Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag. Gleichzeitig soll die telefonische Krankschreibung wieder abgeschafft werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung rechnet mit bis zu 30 Millionen zusätzlichen Praxisbesuchen pro Jahr. Eine gesetzliche Umsetzung wird bis Ende 2026 angestrebt.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
