Rentenpolitik, Alterssicherungskommission

Rentenpolitik: Alterssicherungskommission übergeben 33 Reformvorschläge

24.06.2026 - 13:31:07 | boerse-global.de

Die Rentenkommission übergibt 33 Reformvorschläge. Kernpunkte sind eine Kapitalrente, steigende Beiträge und ein höheres Renteneintrittsalter.

Rentenreform 2026: Kapitalrente, höheres Alter und neue Beiträge
Rentenpolitik - Ältere Hand hält Tablet mit Finanzgrafik, im unscharfen Hintergrund sind Regierungsgebäude angedeutet. 24.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Am 23. Juni erhielten Kanzler Friedrich Merz und Ministerin Bärbel Bas 33 Vorschläge für eine Neuausrichtung der Rentenpolitik. Die Bundesregierung will die Empfehlungen vollständig und zeitnah umsetzen.

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Mehr Luft für Erwerbsminderungsrentner

Ein Schwerpunkt liegt auf Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Der sogenannte Erprobungszeitraum soll von sechs auf zwölf Monate verlängert werden. Betroffene bekommen damit mehr Zeit, ihre Arbeitsfähigkeit zu testen – ohne sofort den Rentenanspruch zu verlieren.

Auch ältere Arbeitnehmer in körperlich anstrengenden Berufen sollen leichter Zugang zur Erwerbsminderungsrente bekommen. Flankiert wird das durch einen neuen Freibetrag in der Grundsicherung: Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden künftig weniger stark angerechnet.

Kapitalrente kommt – Beiträge steigen

Die Regierung plant eine fundamentale Umgestaltung der Finanzierung. Kernstück: eine verpflichtende, paritätisch finanzierte Kapitalrente. Ab 2031 steigt der Beitragssatz dafür um zwei Prozentpunkte. Der Gesamtbeitrag zur Rentenversicherung klettert damit auf über 22 Prozent.

Der Nachhaltigkeitsfaktor soll wieder in die Berechnung einfließen. Ziel ist ein stabiles Rentenniveau – die Regierung verspricht bis zu 70 Prozent des letzten Nettolohns. Bestehende Renten sollen nicht gekürzt werden.

Rentenalter steigt – wer künftig einzahlt

Das Renteneintrittsalter wird an die Lebenserwartung gekoppelt. Bis 2041 steigt die Grenze auf 67,5 Jahre. Ab 2042 folgt eine automatische Anpassung: alle zehn Jahre plus ein halbes Jahr.

Die abschlagsfreie Frührente entfällt. Ein vorzeitiger Ausstieg ist frühestens mit 64 möglich – dann mit Abschlägen.

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Um die Einnahmen zu verbreitern, müssen künftig auch Selbstständige und Politiker einzahlen. Minijobs werden grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Beamte bleiben außen vor – stattdessen sollen Neuverbeamtungen eingeschränkt werden.

Kritik von allen Seiten – Zeitplan steht

Die Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und der Sozialverband VdK üben scharfe Kritik. Sie bemängeln steigende Beiträge und die Anhebung des Rentenalters. Die Koalition betont dagegen ihre Geschlossenheit.

Der Koalitionsausschuss berät die Details am 1. Juli. Nach der Sommerpause soll das Gesetzgebungsverfahren starten – Ziel ist der Abschluss bis Ende 2026.

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