Rentenkommission, Minijob-Reform

Rentenkommission plant Minijob-Reform: Vollständige Sozialversicherung ab Juli

27.06.2026 - 20:04:15 | boerse-global.de

Bundeskanzler Merz sieht Aktivrente als Erfolg, während die Rentenkommission eine umfassende Reform der Minijobs vorschlägt.

Aktivrente und Minijob-Reform: Merz zieht positive Bilanz
Rentenkommission - Hände einer älteren Person, die einen Taschenrechner und einen Stift halten, mit Finanzdokumenten und einer Euro-Münze auf einem Schreibtisch. 27.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das Modell werde bereits von einer fünfstelligen Zahl älterer Beschäftigter genutzt. Am 25. Juni zog der Kanzler auf einer Veranstaltung in Berlin Bilanz.

Die Aktivrente erlaubt Arbeitnehmern ab der Regelaltersgrenze, bis zu 2.000 Euro monatlich oder 24.000 Euro jährlich steuerfrei hinzuzuverdienen. Der Hinzuverdienst bleibt zwar steuerfrei, unterliegt aber der Sozialversicherungspflicht. Anspruch haben ausschließlich Arbeiter und Angestellte – Selbstständige sind ausgenommen.

Parallel zur Aktivrente können Senioren weiterhin einen Minijob ausüben. Die Grenze liegt 2026 bei 603 Euro monatlich. Merz betonte, das Instrument solle die Wettbewerbsfähigkeit stärken, indem es erfahrene Arbeitskräfte länger im Erwerbsleben halte.

Rentenkommission will Minijobs reformieren

Einen Tag später, am 26. Juni, legte die Rentenkommission ein weitreichendes Konzept vor. Demnach sollen Minijobs künftig vollständig sozialversicherungspflichtig werden. Bisher war die Einzahlung in die Rentenversicherung für Minijobber freiwillig – nur ein geringer Teil der Beschäftigten nutzte das.

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Der Vorschlag sieht Ausnahmen lediglich für Schüler vor. Für alle anderen Gruppen, darunter Rentner und Studierende, würden Abgaben fällig. Bei einem Verdienst von 603 Euro müssten Beschäftigte mit einem Eigenanteil von rund 21,50 Euro rechnen.

Wirtschaftsvertreter aus Gastronomie und Einzelhandel warnen vor steigenden Personalkosten und einem Verlust an Flexibilität. In Nordrhein-Westfalen wären von einer solchen Neuregelung rund 1,5 Millionen Minijobber betroffen.

Änderungen bei Witwenrente und Minijobs

Zum 1. Juli treten weitere Änderungen in Kraft. Der Freibetrag für die Anrechnung von eigenem Einkommen bei der Witwenrente steigt um 45,67 Euro auf 1.122,53 Euro. Zudem erhalten Minijobber ab Juli die einmalige Möglichkeit, einen bereits erklärten Verzicht auf die Rentenversicherungspflicht zu widerrufen.

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Die Bundesregierung plant weitere Schritte zur Modernisierung der Altersvorsorge. Zum 1. Januar 2027 soll ein neues Altersvorsorgedepot eingeführt werden. Das Finanzministerium lehnte am 26. Juni hingegen Forderungen ab, den Steuerfreibetrag für pflegende Angehörige an die Inflation zu koppeln. Man verwies auf die Notwendigkeit, die Staatsausgaben unter Kontrolle zu halten.

DGB legt eigenes Rentenkonzept vor

Flankierend zu den Regierungsplänen präsentierte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) am 26. Juni ein eigenes Konzept. Das elfseitige Papier sieht eine Kombination aus gesetzlicher Rente und verpflichtender betrieblicher Altersvorsorge vor. Ziel ist ein Rentenniveau von 70 bis 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens – ohne das Renteneintrittsalter weiter anzuheben.

Auf regionaler Ebene verabschiedete der sächsische Landtag am selben Tag einen Aktionsplan für das Handwerk. Der Meisterbonus steigt von 2.000 auf 3.000 Euro. Zudem sollen Bürokratie-Hürden nach dem „Once-Only-Prinzip" abgebaut werden – ein Signal für mehr Attraktivität handwerklicher Berufe.

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