Rentenbesteuerung, Vollbesteuerung

Rentenbesteuerung: Vollbesteuerung erst 2058 statt 2040

06.06.2026 - 09:50:18 | boerse-global.de

Die Bundesregierung reformiert die Rentenbesteuerung, um Doppelbesteuerung zu vermeiden. Besonders die Jahrgänge 1975 bis 1980 profitieren von Steuervorteilen.

Rentenbesteuerung: Neue Regeln entlasten bestimmte Jahrgänge stark
Rentenbesteuerung - Ältere Menschen studieren Finanzdokumente und sprechen miteinander, was Erleichterung über Rentenbesteuerung widerspiegelt. 06.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Eine Neuausrichtung der Steuerregeln und eine verzögerte Anhebung des Besteuerungsanteils sollen Rentner entlasten. Allerdings zeigen Berechnungen: Die Vorteile variieren je nach Geburtsjahrgang erheblich.

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Volle Besteuerung erst 2058 statt 2040

Ein zentraler Punkt der Reform ist die Anpassung des steuerpflichtigen Rentenanteils für Neurentner. Seit 2023 sind Vorsorgeaufwendungen bereits voll absetzbar. Parallel dazu sinkt die jährliche Erhöhung des Besteuerungsanteils von 1,0 auf 0,5 Prozentpunkte.

Die Streckung verschiebt den Zeitpunkt der Vollbesteuerung deutlich nach hinten: Statt 2040 wird diese Grenze erst 2058 erreicht. Ziel ist, dass die steuerliche Belastung in der Auszahlungsphase nicht höher ausfällt als die Entlastung während der Erwerbsphase.

Diese Jahrgänge profitieren am meisten

Die Auswirkungen der Reform treffen die Generationen unterschiedlich. Berechnungen des Experten Werner Siepe zeigen: Besonders die Geburtsjahrgänge 1975 bis 1980 können mit den größten Entlastungen rechnen. Bei Spitzenverdienern beträgt der Steuervorteil über die gesamte Rentenlaufzeit bis zu 23.522 Euro.

Andere Altersgruppen gehen dagegen weitgehend leer aus. Die Jahrgänge um 1960 sowie die nach 1990 Geborenen profitieren am wenigsten. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte zuvor vier Gruppen identifiziert, die besonders von einer Doppelbesteuerung betroffen sein könnten: Neurentner seit 2005, ehemalige Selbstständige, Ledige und Männer.

Experten zweifeln an der Reichweite

Trotz der Maßnahmen gibt es Kritik aus der Fachwelt. Experten wie Dirk Kiesewetter und Vertreter des Bundes der Steuerzahler bezweifeln, dass die beschlossenen Schritte ausreichen. Sie fordern weitergehende Anpassungen, um die verfassungsrechtlichen Vorgaben vollständig umzusetzen.

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Die steuerlichen Änderungen fallen in eine Zeit steigender Bruttorenten. Zum 1. Juli 2026 ist eine Anpassung um 4,24 Prozent vorgesehen. Der Rentenwert steigt von 40,79 auf 42,52 Euro. Für einen Rentner mit einem bisherigen Bruttoanspruch von 1.000 Euro bedeutet das einen Anstieg auf 1.042,40 Euro.

Mütterrente III und Pflegereform in Planung

Flankiert werden die Steueränderungen von weiteren Vorhaben im Sozialsystem. Am 1. Januar 2027 soll die Mütterrente III kommen. Für vor 1992 geborene Kinder werden dann drei statt der bisherigen zweieinhalb Entgeltpunkte angerechnet.

Parallel berät die Regierung über einen Pflegereform-Entwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken. Er sieht vor, die Beitragsbemessungsgrenze anzuheben und die beitragsfreie Mitversicherung für Ehepartner ab Januar 2028 zu streichen. Zudem sollen die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige ab 2027 um 30 Prozent gekürzt werden – mit entsprechend geringeren Rentensteigerungen für diese Gruppe.

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