Altersvorsorge, bAV

Renten-Rückgrat der Deutschen: die Staatliche Altersvorsorge

12.08.2014 - 11:51:48

Als Teil des deutschen Sozialversicherungssystems ist die gesetzliche Rentenversicherung immer noch die zentrale Altersvorsorge der Deutschen. Aber viele wissen gar nicht, dass die staatlich geförderte Altersvorsorge noch weitere Möglichkeiten zum Ansparen fürs Rentenalter bereithält.

Hier werden sie im Einzelnen kurz vorgestellt:

Für Freiberufler, Selbstständige und ältere Ansparer: die Rürup-Rente

Die Rürup-Rente ist die einzige staatliche Altersvorsorgemaßnahme, über die Freiberufler und Selbstständige steuerbegünstigt – absetzbar als Vorsorgeaufwendungen – eine zusätzliche Altersrente ansparen können. Auch ältere Sparer, die einige Jahre vor Erreichen des Renteneintrittsalters hohe Beiträge in eine lebenslange Altersvorsorge investieren wollen, können von der Rürup-Rente profitieren, da der Besteuerungsanteil der Rente unter Umständen dauerhaft niedriger ist als der abzugsfähige Prozentsatz der geleisteten Beiträge.
Ein Plus bei der Rürup-Rente ist, dass sie während der Ansparphase nicht vorzeitig verwertet werden kann – de facto ist sie damit sicher vor dem Zugriff im Falle eines Hartz-IV-Bezugs.   

Als Voraussetzung zur staatlichen Förderung gelten folgende Merkmale:

  • Der Vertrag gilt ausschließlich für eine lebenslange monatliche Rente.
    Sie darf nicht als Teil- oder Einmalzahlung ausgezahlt werden.
  • Die Auszahlung erfolgt frühestens nach Vollendung des 62. Geburtstags (bei Verträgen, die vor 2012 abgeschlossen wurden, gilt die Vollendung des 60. Lebensjahrs.)
  • Wenn gewünscht, kann eine zusätzliche Hinterbliebenenrente für Ehepartner oder Kinder vereinbart werden, die kindergeldberechtigt sind.
  • Die Rentenansprüche sind nicht vererbbar und dürfen nicht beliehen, übertragen, veräußert oder sonst wie kapitalisiert werden.

Für angestellte Arbeitnehmer: die betriebliche Altersvorsorge

Durch die Rentenreformen in jüngster Zeit hat die betriebliche Altersvorsorge wieder wesentlich an Attraktivität gewonnen – sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer. Dies liegt daran, dass der Staat diese Form der Vorsorge den Bedingungen des modernen Arbeitslebens angepasst hat. Unter dem Begriff „Betriebliche Altersversorgung (kurz: „bAV“) sind alle Leistungen gebündelt, die ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern als Alters-, Invaliden- oder Hinterbliebenenrente zusagt. Erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine Zusage, stehen prinzipiell fünf sogenannte Durchführungswege zur Verfügung:

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Unterstützungskasse
  • Direktzusage

Der Arbeitgeber führt im Zuge einer dieser Durchführungswege während des Arbeitsverhältnisses für den Mitarbeiter Beiträge ab. Es gibt mehrere Arten der Finanzierung: Entweder der Arbeitgeber zahlt die Beiträge zusätzlich zum Lohn – dann ist die bAV arbeitgeberfinanziert. Oder aber der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Gehalts, und der betreffende Betrag wird vom Arbeitgeber für die betriebliche Altersvorsorge eingesetzt – dieser Vorgang wird auch „Entgeltumwandlung“ genannt. Dabei können bis zu vier Prozent der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze investiert werden. Auch eine Mischform aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmereinzahlungen ist möglich („Mischfinanzierung“). Geht der Arbeitnehmer in Rente, erhält er die Leistungen.

 

Geld von Vater Staat: die Riester-Förderung

Wenn man förderfähig ist (ausgenommen sind Grenzgänger, die in Deutschland leben, aber im Ausland arbeiten), erhält man vom Staat im Zuge der Riester-Rente Zulagen und Steuerersparnisse, die sich in der Ansparphase bis zum 67. Lebensjahr in bestimmten Fällen (hier: 30-jähriges Ehepaar, zwei Kinder im Alter von ein und zwei Jahren, Einkommen 60.000 Euro p.a.) auf bis zu 35.000 Euro belaufen können – exklusive Zinsen und Zinseszinsen. Die Zulagen im Einzelnen:

  • Grundzulage (p.a.): 154 Euro
  • Kinderzulage (pro Kind, bis 31.12.2007 geboren, p.a.): 185 Euro
  • Kinderzulage (pro Kind, ab 01.01.2008 geboren): 300 Euro
  • Berufseinsteigerbonus (für Versicherungsnehmer, die bis zum 25. Lebensjahr
    eine Riester-Rente abschließen): 200 Euro (einmalig)

Wer in den Genuss der vollen Förderung kommen will, muss vier Prozent seines Vorjahresbruttoeinkommens – mindestens aber 60 Euro – in einen Riester-Vertrag einzahlen. Zusätzlich hat man beim „Riestern“ die Möglichkeit, Steuern zu sparen: Die Beiträge können bis zu einer Höchstgrenze von 2.100 Euro pro Jahr steuermindernd geltend gemacht werden. Und: Die angesparten Beiträge sind ebenfalls „Hartz-IV-geschützt“.