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Rente nach 45 Beitragsjahren: CDU-Vorstoß will Zugang auf belastende Berufe begrenzen

Veröffentlicht am: 03.10.2026 um 23:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de

CDU-Chef Lechner will den abschlagsfreien Zugang auf belastende Berufe begrenzen; andere Reformideen und ihre Umsetzung bleiben offen.

Rente nach 45 Beitragsjahren: Streit um Zugang und Reformvorschläge
Ein Baugerüst vor einem klaren Himmel, das die körperliche Belastung im Handwerk symbolisiert. Illustration mit AI erstellt.

In der Diskussion über die Zukunft der Altersvorsorge steht eine Einschränkung des vorzeitigen Renteneintritts im Raum. Niedersachsens CDU-Chef Sebastian Lechner regte an, den abschlagsfreien Zugang zur Rente nach 45 Versicherungsjahren künftig auf körperlich besonders belastende Berufsfelder zu beschränken.

Als Beispiele nannte er Pflegekräfte sowie Dachdecker. Lechner argumentierte, dass ein Großteil der heutigen Beziehenden mit 45 Beitragsjahren aus Bürotätigkeiten komme. Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) wies diesen Vorstoß zurück und betonte, dass 45 Beitragsjahre das maßgebliche Kriterium bleiben müssten, unabhängig vom jeweiligen Beruf.

Bisherige Rechtslage und Vorschläge der Alterssicherungskommission

Bislang schreibt das geltende Recht keine Begrenzung auf bestimmte Berufsgruppen vor, und eine solche Beschränkung ist bislang nicht beschlossen. Für die Geburtsjahrgänge 1961, 1962 und 1963 beginnt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren im Alter von 64 Jahren und 6 Monaten, 64 Jahren und 8 Monaten beziehungsweise 64 Jahren und 10 Monaten.

Ab dem Jahrgang 1964 liegt diese Altersgrenze bei 65 Jahren. Regulär greift für Versicherte ab dem Jahrgang 1964 die Regelaltersrente ab 67 Jahren, während nach 35 Versicherungsjahren ein Beginn ab 63 Jahren mit einem dauerhaften Abschlag von bis zu 14,4 Prozent möglich ist.

Bei einem vorzeitigen Rentenbeginn beträgt der gesetzliche Abschlag 0,3 Prozent pro Monat. Laut einer Modellrechnung für eine Rente von 1.272 Euro bedeutet ein um zwei Jahre vorgezogener Eintritt monatlich rund 90 Euro weniger.

Am 23. September 2026 sprach sich die Alterssicherungskommission separat dafür aus, den abschlagsfreien Rentenzugang nach 45 Versicherungsjahren abzuschaffen. Kommissionschefin Constanze Janda erklärte Ende September 2026, diese Rentenform koste jährlich Milliarden Euro.

Stattdessen schlägt das Gremium vor, den vorzeitigen Eintritt künftig an eine individuelle Gesundheitsprüfung zu koppeln: Nach mindestens 35 Versicherungsjahren solle die Rente dann bis zu zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei und bis zu drei Jahre früher mit Abschlägen möglich sein.

Zudem empfahl die Kommission, den frühesten Rentenbeginn nach 35 Beitragsjahren von 63 auf 64 Jahre anzuheben und danach parallel zur Regelaltersgrenze zu führen, während das Renteneintrittsfenster bei drei Jahren bleiben solle.

Zu den 33 Vorschlägen der Alterssicherungskommission gehören außerdem die Koppelung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung, eine Stärkung des Nachhaltigkeitsfaktors, eine paritätisch finanzierte Pflichtkapitalrente mit einem Zusatzbeitrag von 2 Prozent sowie die Ausweitung der Rentenversicherungspflicht auf Selbstständige, Abgeordnete und Minijobs.

Reaktionen aus Politik, Bundesbank und Wissenschaft

In der Bundespolitik wird an Plänen zur Abschaffung der bisherigen Frührente festgehalten, wobei Übergangsfristen und Vertrauensschutz im Raum stehen. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) nannte eine Frist von rund fünf Jahren als Orientierung; beschlossen sind derartige Regelungen jedoch noch nicht.

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Die Diskussion um die Rente nach 45 Beitragsjahren betrifft viele Versicherte direkt: Vorgeschlagen ist, den abschlagsfreien Zugang künftig auf körperlich belastende Berufe zu begrenzen. Beschlossen ist bislang nichts, doch die Jahrgänge 1961 bis 1964 sollten ihre Altersgrenze und mögliche Abschläge kennen. Kostenlosen Leitfaden zur Rente nach 45 Jahren anfordern

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung wird bis Ende 2026 erwartet. Aus den Reihen der Union wurde der Druck erhöht: Sie verlangt zeitnah Entwürfe zu Arbeitsmarkt und Rente und knüpfte ihre Zustimmung zur Einkommensteuerreform im Bundestag an entsprechende Vorlagen.

Bundesbankpräsident Joachim Nagel forderte in Rostock die Abschaffung der abschlagsfreien Regelung und warnte, ein Scheitern an diesem Punkt stelle die Reformfähigkeit Deutschlands infrage.

Nach Nagels Ansicht werde die Möglichkeit überproportional von gesunden Versicherten mit hohen Ansprüchen genutzt, weshalb für Arbeitsunfähige andere Hilfen und bei freiwilligem Vorruhestand angemessene Abschläge greifen sollten. Dagegen drängen mehrere ostdeutsche Regierungschefs, darunter Manuela Schwesig (SPD), auf den Erhalt der Regelung.

In einem Aufruf sprachen sich 46 Ökonominnen und Ökonomen dafür aus, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission als Gesamtpaket zu beschließen, da Änderungen daran die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rente gefährden könnten.

Hohe Inanspruchnahme und administrative Hürden

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung wählten seit 2015 rund 30 Prozent der neuen Altersrentner den abschlagsfreien Weg nach 45 Beitragsjahren; das durchschnittliche Rentenniveau dieser Gruppe belief sich im Jahr 2025 auf 1.677 Euro.

Nach Zahlen der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland gingen 2025 in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen 101.298 Menschen neu in Altersrente, wovon 33.741 die Rente für besonders langjährig Versicherte beanspruchten. Der Anteil lag in Ostdeutschland einschließlich Ost-Berlin bei 32,8 Prozent, während er im Westen 28 Prozent betrug.

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Ein vorgezogener Rentenbeginn kostet dauerhaft Geld: Der gesetzliche Abschlag liegt bei 0,3 Prozent pro Monat, bei zwei Jahren Vorlauf sind das rund 90 Euro weniger im Monat. Wer seinen Rentenbeginn plant, sollte die eigenen Zahlen kennen, bevor Reformvorschläge greifen. Checkliste zur Abschlagsberechnung jetzt sichern

Vor einer berufsbezogenen Regelung oder Gesundheitsprüfungen warnte die Deutsche Rentenversicherung allerdings: In den Rentenkonten fehlen bisher systematische Angaben zu konkreten Berufsfeldern, zudem seien entsprechende ärztliche Prüfkapazitäten erforderlich.

In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage räumte die Bundesregierung ein, keine Daten darüber zu besitzen, wie viele Menschen durch ein höheres Rentenalter aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig scheitern würden.

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