Rente mit 63, CDU/CSU

Rente mit 63: Union plant Kompromiss bei 45 Beitragsjahren

Veröffentlicht am: 20.10.2026 um 00:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS
Die Union erwägt, die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren formal zu erhalten, den Zugang aber über die Anrechnung von Erziehungs- und Pflegezeiten zu verändern. Die SPD lehnt eine solche Einschränkung ab.

Streit um die Anrechnung von Lebenszeiten

  • CDU/CSU-Politiker beraten über Änderungen an der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren.
  • Erziehungs- und Pflegezeiten könnten künftig nicht mehr oder nur geringer berücksichtigt werden.
  • SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt fordert den Erhalt der bisherigen Regelung.
Frau sitzt in einem Rollstuhl im Pflegeheim (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Union prüft Änderungen bei 45 Beitragsjahren

Politiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion diskutieren einen neuen Kompromiss zur sogenannten Rente mit 63. Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren soll offiziell bestehen bleiben, während Erziehungs- und Pflegezeiten künftig nicht mehr oder weniger stark berücksichtigt werden könnten.

Arbeitsjahre könnten sich erhöhen

Nach einem Bericht der „Bild“ unter Berufung auf Koalitionskreise würde sich dadurch für viele Beschäftigte die Zahl der erforderlichen Arbeitsjahre erhöhen, wenn sie vorzeitig ohne Abschläge in den Ruhestand gehen wollen.

Ein mit den Vorgängen vertrauter Unionsabgeordneter bezeichnete den Vorschlag als „ernsthaftes Entgegenkommen zur SPD“.

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SPD pocht auf Kindererziehungszeiten

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dagmar Schmidt, äußerte sich skeptisch zu dem Vorschlag. Gegenüber der „Bild“ erklärte sie, die Rente nach 45 Versicherungsjahren sei Ausdruck von Respekt vor Lebensleistung; dazu gehörten für die SPD ausdrücklich auch Kindererziehungszeiten.

Schmidt kündigte an, sich „mit Nachdruck für den Erhalt dieser Regelung“ einzusetzen. Verhandlungen sollten „am Verhandlungstisch und nicht über Zeitungsinterviews oder Fernsehsendungen“ geführt werden.

Arbeitsministerium äußert sich nicht

Das Bundesarbeitsministerium wollte die mögliche Kompromisslösung auf Anfrage der „Bild“ nicht kommentieren. Damit bleibt zunächst offen, wie eine veränderte Anrechnung konkret ausgestaltet werden könnte.

Die Debatte betrifft den Kern der abschlagsfreien Altersrente nach 45 Versicherungsjahren. Nach geltendem Grundprinzip können Versicherte damit früher als zur regulären Altersgrenze in den Ruhestand wechseln, ohne Abschläge hinnehmen zu müssen.

Politisch steht dabei die Bewertung unterschiedlicher Lebensarbeitsleistungen im Mittelpunkt. Kindererziehungs- und Pflegezeiten werden bislang als rentenrechtlich relevante Beiträge berücksichtigt. Eine geringere Gewichtung würde deshalb besonders Versicherte treffen, deren Erwerbsbiografien durch familiäre oder pflegerische Aufgaben unterbrochen wurden.

Koalition sucht Kompromiss

Die Union versucht mit dem diskutierten Modell, den Bestand der Regelung formal zu sichern und zugleich den Zugang für einen Teil der Betroffenen zu erschweren. Für die SPD ist gerade die Einbeziehung von Erziehungszeiten jedoch ein sozialpolitischer Kernpunkt. Damit verläuft der Konflikt nicht nur zwischen den Koalitionspartnern, sondern auch entlang der Frage, wie Lebensleistung in der Rentenversicherung bewertet werden soll.

Für Beschäftigte wären die konkreten Anrechnungsregeln entscheidend. Schon Änderungen bei der Bewertung einzelner Zeiten könnten den Zeitpunkt des abschlagsfreien Renteneintritts verschieben. Solange kein ausgearbeiteter Gesetzentwurf vorliegt, bleibt offen, welche Jahrgänge und Versicherungsverläufe tatsächlich betroffen wären.

Entscheidend sind die Anrechnungsregeln

Die aktuelle Diskussion fügt sich in die laufenden Beratungen über eine umfassendere Rentenreform ein. Ein politischer Kompromiss müsste daher nicht nur die Finanzierung und den Zugang zur Rente regeln, sondern auch nachvollziehbar begründen, welche Tätigkeiten als gleichwertiger Beitrag zur Versicherungsbiografie gelten.

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