Rente, Erhöhung

Rente ab Juli: +4,24% Erhöhung und neue Hinzuverdienstgrenzen

24.06.2026 - 04:31:12 | boerse-global.de

Die Rentenkommission empfiehlt eine Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung und eine kapitalgedeckte Zusatzrente.

Rentenreform 2026: Kommission legt 33 Vorschläge vor
Rente - Nahaufnahme einer Hand, die einen Taschenrechner hält, mit unscharfen Euro-Banknoten und Münzen im Hintergrund. Symbolisiert Altersvorsorge. 24.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Juni 33 Empfehlungen für eine umfassende Rentenreform vorgelegt. Ziel ist es, die Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmer zu erhöhen und das Rentensystem finanziell zu stabilisieren. Ein zentrales Instrument ist die bereits zum Jahresbeginn eingeführte Aktivrente.

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Steuerfreies Einkommen für Weiterarbeitende

Seit Januar 2026 locken neue steuerliche Vorteile für Rentner, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten. Bis zu 2.000 Euro monatliches Einkommen bleiben steuerfrei – vorausgesetzt, die Beschäftigten haben die reguläre Altersgrenze bereits erreicht.

Auch die Verdienstgrenzen für Minijobs wurden angepasst. Rentner können hier bis zu 603 Euro monatlich hinzuverdienen, der Mindestlohn liegt bei 13,90 Euro pro Stunde. Für 2027 ist eine weitere Anhebung auf 633 Euro geplant. Im Midijob-Bereich zwischen 603,01 und 2.000 Euro gelten reduzierte Sozialabgaben.

Rentenerhöhung und steuerliche Änderungen zum Juli

Zum 1. Juli steigen die Renten um 4,24 Prozent. Der Rentenwert pro Entgeltpunkt klettert von 40,79 auf 42,52 Euro. Ein Standardrentner bekommt brutto rund 77,85 Euro mehr – netto bleiben nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge etwa 3,7 Prozent Zuwachs.

Doch Vorsicht: Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig. Der Grundfreibetrag liegt für Alleinstehende bei 12.348 Euro, für Verheiratete bei 24.696 Euro. Durch die Juli-Anpassung könnten weitere Rentner erstmals zur Steuererklärung verpflichtet sein. Ebenfalls ab Juli steigt die Hinzuverdienstgrenze für Witwen- und Witwerrenten auf 1.122,53 Euro monatlich.

Minijobber erhalten neue Renten-Option

Eine wichtige Änderung betrifft Minijobber ab dem 1. Juli: Wer sich bisher von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, kann das einmalig rückgängig machen. Der Antrag beim Arbeitgeber wirkt für die Zukunft und ermöglicht den Aufbau zusätzlicher Rentenansprüche. Zudem öffnet sich der Zugang zur Riester-Förderung und betrieblichen Altersvorsorge. Der Eigenanteil am Rentenversicherungsbeitrag liegt für gewerbliche Minijobber bei 3,6 Prozent.

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Kommission empfiehlt tiefgreifende Reformen

Die Vorschläge der Rentenkommission gehen weit über die bereits umgesetzten Maßnahmen hinaus. Die Experten empfehlen unter anderem, die Regelaltersgrenze ab 2031 an die Lebenserwartung zu koppeln. Das könnte bis 2041 zu einem Renteneintrittsalter von 67,5 Jahren führen.

Weitere Kernpunkte:

  • Verpflichtende, kapitalgedeckte Zusatzrente mit zwei Prozent Beitragssatz (je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern)
  • Abschaffung der „Rente mit 63“ zugunsten eines Frührentenmodells ab 64 Jahren
  • Einbeziehung von Selbstständigen, Abgeordneten und Vorständen in die gesetzliche Rentenversicherung
  • Anhebung des Mindestalters für Altersteilzeit von 55 auf 58 Jahre, Abschaffung des Blockmodells

Bundeskanzler Merz signalisierte bereits, wesentliche Teile übernehmen zu wollen. Am 1. Juli ist eine Koalitionsklausur geplant, auf der das finale Reformpaket beraten werden soll. Der Druck ist hoch: Die Deutsche Rentenversicherung warnt vor sinkenden Nachhaltigkeitsrücklagen und steigenden Beitragssätzen – ohne Reformen könnten sie bis 2035 auf 21 Prozent klettern.

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